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   LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17   

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LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17 (https://dejure.org/2019,10470)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.04.2019 - 13 O 387/17 (https://dejure.org/2019,10470)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. April 2019 - 13 O 387/17 (https://dejure.org/2019,10470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autokredite widerruflich: Urteile gegen RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17
    Richtig ist ferner, dass der BGH in seinem grundlegenden Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 - von den dort aufgestellten Grundsätzen für die Streitwertbemessung in Darlehenswiderrufsfällen ausdrücklich die verbundenen Verträge ausgenommen hat (BGH a.a.O. Rn. 6, zitiert nach juris), was den Rückschluss nahelegt, dass er den Streitwert C2 der Rückabwicklung von verbundenen Darlehensverträgen anders behandelt wissen möchte.

    Bereits der grundlegende Beschluss des BGH vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 - mag trefflich diskutiert werden.

  • BGH, 07.04.2015 - XI ZR 121/14

    Streitwertbemessung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrags zur Finanzierung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17
    Zur Begründung hat das OLG Braunschweig die Beschlüsse des BGH vom 29.05.2015 - XI ZR 335/13 - und vom 07.04.2015 - XI ZR 121/14 - zitiert, wonach es auf den Nettodarlehenbertrag zuzüglich der gezahlten Eigenleistung ankomme, wenn ein Kläger wirtschaftlich begehre so gestellt zu werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt.

    Richtig ist zwar, dass jedenfalls dem Beschluss des BGH vom 07.04.2015 - XI ZR 121/14 - eine Klage auf Rückabwicklung eines widerrufenen Haustürgeschäfts zugrunde lag.

  • BGH, 04.12.2018 - XI ZR 196/18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17
    Der Wert der Feststellung, dass ein klagender Darlehensnehmer der beklagten Bank ab dem Zeitpunkt des Widerrufs auf das streitgegenständliche Darlehen keine Zins- und Tilgungsleistungen zu leisten hat, richtet sich - ebenso wie die im Hinblick auf das Klageziel vergleichbare Feststellung der infolge des (wirksamen) Widerrufs erfolgten Umwandlung des Darlehensverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis - nach der Hauptforderung, die die Kläger gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint (BGH, Beschluss vom 04.12.2018 - XI ZR 196/18 -, Rn. 2, juris).

    Der aus Sicht der Kammer überraschende Beschluss des BGH vom 04.12.2018 - XI ZR 196/18 - mag trefflich hinterfragt werden.

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17
    Widerrufsangaben müssen umfassend, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig sein (st. Rspr. z.B. BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -, BGHZ 213, 52-64, Rn. 14).

    Ausgangspunkt für die Diskussion darüber, ob durch die hier in Rede stehende Formulierung ein teilweiser Verzicht der Darlehensgeberin auf die gesetzlichen Rechtsfolgen des Widerrufs konkludent vereinbart wird, ist das Urteil des BGH vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -, mit dem dieser C2 einem unrichtigen Beispiel für eine Pflichtangabe (Angabe der Aufsichtsbehörde) in dem Klammerzusatz zu dem Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB eine konkludente Vereinbarung der Erschwerung des Fristenanlaufs fingiert.

  • LG Limburg, 13.07.2018 - 2 O 317/17

    Nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB i. d. F. v.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17
    Eine derartige Einschränkung folgt auch nicht aus Erwägungsgrund 33 der Richtlinie (zutreffend LG Limburg, Urteil vom 13.07.2018 - 2 O 317/17 -, Rn. 36, juris).
  • LG Heidelberg, 09.01.2019 - 1 S 34/18

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wertersatzpflicht nach Zulassung und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17
    Dies gilt insbesondere für Neufahrzeuge, weshalb auch der Gesetzgeber der Schuldrechtsreform 2002 bezüglich der erstmaligen Zulassung eines Kraftfahrzeugs von einem regelmäßigen Wertverlust in Höhe von 20 % ausging (s. BT-Drucks. 14/6040, S. 199; zutreffend LG Heidelberg, Urteil vom 09. Januar 2019 - 1 S 34/18 -, Rn. 41 - 42, juris).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17
    Das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht auch C2 einer Vorleistungspflicht, weil die Feststellung der erleichterten Vollstreckung des geltend gemachten Leistungsanspruchs dient und hierzu erforderlich ist (BGH Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 27/00 - NJW 2002, 1262, 1263).
  • BGH, 29.09.2009 - XI ZR 498/07

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichens des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17
    Beide vom OLG Braunschweig zitierten Beschlüsse des BGH enthielten keine eigenständige Begründung, sondern bezogen sich letztendlich nur auf den Beschluss des BGH vom 29. September 2009 - XI ZR 498/07 -.
  • BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07

    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17
    Die Einschränkung muss indes so bestimmt sein, dass sie ihrerseits Gegenstand einer Leistungsklage sein könnte (BGH v 21.12.2010, X ZR 122/07, NJW 2011, 989; Staudinger/Schwarze (2015) BGB § 322, Rn. 4).
  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17
    Zur Begründung hat das OLG Braunschweig die Beschlüsse des BGH vom 29.05.2015 - XI ZR 335/13 - und vom 07.04.2015 - XI ZR 121/14 - zitiert, wonach es auf den Nettodarlehenbertrag zuzüglich der gezahlten Eigenleistung ankomme, wenn ein Kläger wirtschaftlich begehre so gestellt zu werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt.
  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

  • OLG Köln, 30.11.2016 - 13 U 285/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 108/17

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehnsvertrages nach Widerruf; Maßgeblichkeit

  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 25 U 110/16

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung außerhalb der

  • OLG Hamm, 11.09.2017 - 31 U 27/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines grundpfandrechtlich

  • LG Arnsberg, 17.11.2017 - 2 O 45/17

    VW-Bank: Kreditwiderruf unbefristet möglich

  • LG Ellwangen/Jagst, 25.01.2018 - 4 O 232/17

    VW-Abgasskandal: Widerruf eines Darlehensvertrags

  • BGH, 20.02.2018 - XI ZR 127/16

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

  • OLG Braunschweig, 26.11.2018 - 11 W 41/18

    Streitwert einer Klage auf Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages Zug

  • BGH, 27.11.2018 - XI ZR 174/17

    Feststellung der Umwandlung des zwischen den Parteien geschlossenen

  • LG Berlin, 19.10.2018 - 4 O 235/17
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 141/09

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Nichtberücksichtigung

  • BGH, 06.12.2011 - XI ZR 401/10

    Darlehensvertrag zur Finanzierung einer mittelbaren Beteiligung an einem

  • BGH, 27.01.2016 - XII ZR 33/15

    Eintritt eines am Prozess nicht beteiligten Miterben in die Parteistellung des

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich

  • OLG Hamburg, 11.10.2017 - 13 U 334/16
  • OLG Köln, 06.12.2018 - 24 U 112/18

    Zum Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens

  • OLG Brandenburg, 13.11.2019 - 4 U 8/19

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Da die wechselseitigen Rückgewährpflichten der Parteien in einem Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne der §§ 320 ff. BGB stehen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2019 - 13 O 387/17 - Rn. 63, juris), ist der Klage nur im Umfang des Hilfsantrages stattzugeben.
  • LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 8 O 188/18
    Selbst dann, wenn man die Regelungen unter der Überschrift "Widerrufsfolgen" in ihrer Gesamtheit als widersprüchlich ansähe (so LG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2019, 13 O 387/17, juris Rn. 40 ff. und vom 10.04.2019, 13 O 76/18, juris Rn. 42 ff.; offen gelassen von OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2015, 31 U 94/15, juris Rn. 32), so hat dies letztlich seinen Grund in dem von der Beklagten ihrer Widerrufsinformation zugrunde gelegten Musterbelehrung, die an dieser Stelle eben die Einfügung eines Zahlbetrages vorsieht, nebst anschließendem Hinweis, dass sich dieser Betrag entsprechend verringert, wenn das Darlehen nicht bzw. nicht voll in Anspruch genommen wurde.

    Allerdings wird teilweise in Literatur und Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung - dazu nachfolgend - eine entsprechende Hinweispflicht angenommen (so m.w.N. LG Düsseldorf, Urteil, vom 17.04.2019, 13 O 387/17, juris Rn. 58 f.f und vom 10.04.2019, 13 O 76/18, juris Rn. 60 ff.; a. A. LG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2019, 10 O 192/18, juris Rn. 53 m.w.N. zum Meinungsstand).

  • OLG München, 03.06.2019 - 5 U 839/19

    Unwirksamer Widerruf eines Darlehens zur Finanzierung eines Fahrzeuges

    Er verweist insoweit auf ein vom ihm zitiertes Urteil des LG Düsseldorf vom 17.04.2019, Az.: 13 O 387/17.

    Der Senat vermag sich den Erwägungen des vom Kläger auf mehreren Seiten zitierten Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 17.04.2019, 13 O 387/17, in dem sich dieses ausdrücklich von "einem erheblichen Teil der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung" absetzt, nicht anzuschließen.

  • OLG München, 21.08.2019 - 5 U 1199/19

    Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag

    Er verweise insoweit auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 17.04.2019 - 13 O 387/17 - sowie auf weitere landgerichtliche und ein amtsgerichtliches Urteil.
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