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LG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 O 538/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines urheberrechtlichen Anspruchs auf Auskunft und Schadensersatz wegen veranstalteten Aufführungen der Oper Motezuma von Antonio Vivaldi; Ausgestaltung des urheberrechtlichen Leistungsschutzes an einem sog. nachgelassenen Werk
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- bibliotheksurteile.de
Wiedergefundene Vivaldi-Partitur I | Staatsbibliothek, Urheberrecht
- rechtsanwaltmoebius.de
§ 71 UrhG
Motezuma - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Vivaldi-Oper »Motezuma« frei nutzbar
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 O 538/05
- OLG Düsseldorf, 16.01.2007 - 20 U 112/06
- BGH, 22.01.2009 - I ZR 19/07
- BGH, 22.10.2009 - I ZR 19/07
Papierfundstellen
- ZUM 2006, 652
- ZUM 2006, 654
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
Motezuma
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 O 538/05
Nachdem der Beklagten in einem vom dem Kläger angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren durch Urteil der Kammer vom 11. Juli 2005 - 12 O 355/05 - die Aufführung der Oper untersagt worden ist, dieses Urteil dann durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. August 2005 - I - 20 U 123/05 - abgeändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist, hat die Beklagte die Oper "Motezuma" von Antonio Vivaldi am 21., 23., 24. und 25. September 2005 in Düsseldorf im Rahmen des Altstadtherbstes aufgeführt.Dies entspricht dem Wesen der Norm als eng auszulegender Ausnahmevorschrift (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2005 - I 20 U 123/05, Seite 25).
- LG Magdeburg, 16.10.2003 - 7 O 847/03
Himmelsscheibe von Nebra
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 O 538/05
Vor diesen Hintergrund kann der Entscheidung des Landgerichts Magdeburg (GRUR 2004, 672, 673f. Himmelsscheibe von Nebra), die davon ausgeht, dass derjenige der aufgrund eines Leistungsschutzrechts an Werken nach § 71 UrhG in Anspruch genommen wird, seinerseits beweisen müsste, dass das betreffende Werk zuvor schon erschienen ist, nicht gefolgt werden. - BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83
Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines …
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 O 538/05
Allein aus dem Umstand, dass es sich bei dem Tatbestandsmerkmal des Nichterscheinens um eine sogenannte negative Tatsache handelt, führt nicht zu einer Umkehrung der Beweislast (vergl. BGH NJW 1985, 1774 f.).