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   LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18   

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LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18 (https://dejure.org/2021,35427)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.2021 - 4c O 90/18 (https://dejure.org/2021,35427)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 4c O 90/18 (https://dejure.org/2021,35427)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18
    Zwar obliegt die Bestimmung des Schutzbereichs als Rechtsfrage originär dem Verletzungsgericht, so dass die Auslegung des Klagepatents nicht einem (gerichtlichen) Sachverständigen überlassen werden kann (vgl. BGH GRUR 2008, 779, 782f. - Mehrgangnabe).

    Das Gericht ist deswegen gehindert, die Schlüsse, die ein Sachverständiger aus seinem Fachwissen auf den Inhalt der technischen Lehre des Klagepatents zieht, ohne Weiteres zu übernehmen (vgl. BGH GRUR 2008, 779, 782f. - Mehrgangnabe).

    Die vom Klagepatent offenbarten Ausführungsbeispiele mögen zwar - worauf die Beklagte hingewiesen hat - sämtlich bzw. größtenteils nachgiebige Verbindungen zeigen, die bei Aufbringen einer vorbestimmten Zugkraft auf den Steuerdraht in mindestens zwei Bestandteile zerbrechen, indes sind Ausführungsbeispiele als lediglich bevorzugte Ausführungsformen nach den allgemein anerkannten Auslegungsregeln schon dem Grunde nach nicht geeignet, die Lehre des jeweiligen Patents zu beschränken (vgl. BGH GRUR 2004, 1023, 1024 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; OLG Düsseldorf, Urt. v. 6. Juni 2019, Az. 15 U 83/14).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18
    Zu ermitteln ist deshalb nicht, in welcher Form der Fachmann etwa mit Hilfe seines Fachwissens eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Fachmann der Vorveröffentlichung als den Inhalt der von ihr gegebenen (allgemeinen) Lehre "unmittelbar und eindeutig" entnimmt (BGH GRUR 2002, 146, 148 - Luftverteiler; GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit; GRUR 2008, 597, 598 - Betonstraßenfertiger; GRUR 2011, 999, 1001 - Memantin; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2016 - I-2 U 55/15 -, Rn. 50, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18
    Der Offenbarungsbegriff ist dabei kein anderer als er auch sonst im Patentrecht zu Grunde gelegt wird (BGH GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin; GRUR 2004, 407, 411 - Fahrzeugleitsystem).
  • BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00

    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18
    Zu ermitteln ist deshalb nicht, in welcher Form der Fachmann etwa mit Hilfe seines Fachwissens eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Fachmann der Vorveröffentlichung als den Inhalt der von ihr gegebenen (allgemeinen) Lehre "unmittelbar und eindeutig" entnimmt (BGH GRUR 2002, 146, 148 - Luftverteiler; GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit; GRUR 2008, 597, 598 - Betonstraßenfertiger; GRUR 2011, 999, 1001 - Memantin; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2016 - I-2 U 55/15 -, Rn. 50, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 89/18

    Hämostase-Vorrichtung 2

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18
    Der Aufbau der angegriffenen Ausführungsformen ist anhand der nachfolgend wiedergegebenen, seitens der Klägerin erstellten und als Anlage KAP 11 zur Akte gereichten Explosionszeichnung ersichtlich: Die Klägerin hat vor der hiesigen Kammer wegen der Verletzung des Klagepatents durch die angegriffenen Ausführungsformen bereits die A GmbH sowie die F GmbH (Europe) in Anspruch genommen (Az. 4c O 89/18).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 68/08

    Memantin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18
    Zu ermitteln ist deshalb nicht, in welcher Form der Fachmann etwa mit Hilfe seines Fachwissens eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Fachmann der Vorveröffentlichung als den Inhalt der von ihr gegebenen (allgemeinen) Lehre "unmittelbar und eindeutig" entnimmt (BGH GRUR 2002, 146, 148 - Luftverteiler; GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit; GRUR 2008, 597, 598 - Betonstraßenfertiger; GRUR 2011, 999, 1001 - Memantin; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2016 - I-2 U 55/15 -, Rn. 50, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 18/17

    Erlass einer Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Patents für ein

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18
    Die angemessene Erfolgserwartung erfordert über den bloßen Wunsch nach Verbesserung hinaus eine vernünftige wissenschaftliche Bewertung der vorliegenden Tatsachen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 14.12.2017 - I-2 U 18/17 -, Rn. 44 ff., zitiert nach juris m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 107/04

    Betonstraßenfertiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18
    Zu ermitteln ist deshalb nicht, in welcher Form der Fachmann etwa mit Hilfe seines Fachwissens eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Fachmann der Vorveröffentlichung als den Inhalt der von ihr gegebenen (allgemeinen) Lehre "unmittelbar und eindeutig" entnimmt (BGH GRUR 2002, 146, 148 - Luftverteiler; GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit; GRUR 2008, 597, 598 - Betonstraßenfertiger; GRUR 2011, 999, 1001 - Memantin; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2016 - I-2 U 55/15 -, Rn. 50, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18
    Der Offenbarungsbegriff ist dabei kein anderer als er auch sonst im Patentrecht zu Grunde gelegt wird (BGH GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin; GRUR 2004, 407, 411 - Fahrzeugleitsystem).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2021 - 2 U 25/20

    Unterlassungsanspruch wegen des Angebots und Vertriebs eines Präparats aus einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18
    Wurde das Klagepatent bereits in einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren bestätigt, so hat das Verletzungsgericht grundsätzlich die von der zuständigen Fachinstanz (DPMA, EPA, BPatG) nach technisch sachkundiger Prüfung getroffene Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Klagepatents hinzunehmen (so zuletzt zum Vorbescheid: OLG Düsseldorf, Urt. v. 4. März 2021, Az. I-2 U 25/20, GRUR-RS 2021, 4420).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 41/20

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 4/20

    Patent für eine endoskopische Vorrichtung zur Verursachung von Hämostase

  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99

    Kabeldurchführung II; Übernahme von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens

  • LG Düsseldorf, 16.01.2020 - 4c O 94/18
  • LG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4a O 18/16

    Ansprüche das Patentinhabers bei Verletzung des Patents

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 15 U 83/14

    Entschädigung wegen einer Patentverletzung

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • BGH, 27.11.2018 - X ZR 16/17

    Anspruch auf Nichtigerklärung eines Streitpatents betreffend eines

  • BGH, 02.03.2021 - X ZR 17/19

    Schnellwechseldorn

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