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   LG Düsseldorf, 17.09.2014 - 2a O 276/13   

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https://dejure.org/2014,50123
LG Düsseldorf, 17.09.2014 - 2a O 276/13 (https://dejure.org/2014,50123)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2014 - 2a O 276/13 (https://dejure.org/2014,50123)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2014 - 2a O 276/13 (https://dejure.org/2014,50123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr mit einer geschützten Bezeichnung ( hier: Unternehmenskennzeichen "ASOS"); Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Kennzeichenverletzung; Durchschnittliche Kennzeichnungskraft eines Unternehmenskennzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 13.08.2014 - 2a O 275/13

    Anspruch auf Löschung der deutschen Wortmarke "ASOS" wegen Nichtbenutzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.09.2014 - 2a O 276/13
    Zwischen den Parteien sind noch weitere Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig, unter anderem eine Löschungsklage der hiesigen Klägerin gegen den hiesigen Beklagten (Az.: 2a O 275/13) und eine Verletzungsklage des hiesigen Beklagten gegen die hiesige Klägerin (Az.: 2a O 252/13).
  • LG Düsseldorf, 13.08.2014 - 2a O 252/13

    Löschungsreife der Wortmarke "ASOS" mangels rechtserhaltender Benutzung für die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.09.2014 - 2a O 276/13
    Zwischen den Parteien sind noch weitere Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig, unter anderem eine Löschungsklage der hiesigen Klägerin gegen den hiesigen Beklagten (Az.: 2a O 275/13) und eine Verletzungsklage des hiesigen Beklagten gegen die hiesige Klägerin (Az.: 2a O 252/13).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.09.2014 - 2a O 276/13
    Jedenfalls ab diesem Zeitpunkt weist der von der Klägerin unter www.asos.com betriebene Online-Shop den von der Rechtsprechung geforderten wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug (vgl. OLG München, Urteil vom 16. Juni 2005, 29 U #####/#### - 800-FLOWERS , juris Rn. 50 ff. unter Hinweis auf BGH GRUR 2005, 431, 432 f. - HOTEL MARITIME m.w.N.) auf, da sich das in dem Online-Shop verwendete und in deutscher Sprache verfasste Werbebanner "asos.com LIEFERUNG NACH DEUTSCHLAND? NUR EUR 6. PAUSCHALE UND.
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.09.2014 - 2a O 276/13
    Erforderlich ist eine Benutzungsaufnahme im Inland, die auf eine dauerhafte wirtschaftliche Betätigung schließen lässt; besondere quantitative Anforderungen sind an die Benutzung im Inland nicht zu stellen (BGH GRUR 2008, 1099 Rn. 16 - afilias.de ).
  • LG Düsseldorf, 13.08.2014 - 2a O 252/13
    Zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) sind noch weitere Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig, unter anderem eine Löschungsklage der hiesigen Beklagten zu 2) gegen den hiesigen Kläger (Az.: 2a O 275/13) und eine Verletzungsklage der hiesigen Beklagten zu 2) gegen den hiesigen Kläger (Az.: 2a O 276/13).
  • LG Düsseldorf, 13.08.2014 - 2a O 275/13
    Zwischen den Parteien sind noch weitere Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig, unter anderem eine Verletzungsklage des hiesigen Beklagten gegen die hiesige Klägerin (Az.: 2a O 252/13) und eine Verletzungsklage der hiesigen Klägerin gegen den hiesigen Beklagten (Az.: 2a O 276/13).
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