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   LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10   

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https://dejure.org/2010,12645
LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10 (https://dejure.org/2010,12645)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2010 - 20 S 7/10 (https://dejure.org/2010,12645)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - 20 S 7/10 (https://dejure.org/2010,12645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regressansprüche eines Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem Versicherten bei arglistiger Verletzung einer Obliegenheitspflicht durch vorsätzliches Entfernen vom Unfallort

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 43

    § 28 Abs 2 VVG, § 28 Abs 3 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rückgriff der KFZ-Haftpflichtversicherung bei Unfallflucht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz bei Unfallflucht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Carsharing - Schadensersatz bei Unfallflucht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht kostet Versicherungsschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1319
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Düsseldorf, 16.12.2009 - 35 C 10434/09

    Anspruch einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegen einen Versicherungsnehmer auf

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.12.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, Az: 35 C 10434/09, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10
    Ein Verschweigen ist bereits dann als "arglistig" einzustufen, wenn dem Versicherungsnehmer bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 9.11.1977, Az: IV ZR 160/76; Urteil vom 2.10.1985, Az: IVa ZR 18/84, beide zitiert nach JURIS).
  • BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76

    Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10
    Ein Verschweigen ist bereits dann als "arglistig" einzustufen, wenn dem Versicherungsnehmer bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 9.11.1977, Az: IV ZR 160/76; Urteil vom 2.10.1985, Az: IVa ZR 18/84, beide zitiert nach JURIS).
  • LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13

    Verkehrsunfall, Obliegenheitsverletzung, Regress

    Einer Auffassung zufolge stellt jede vorsätzliche Verkehrsunfallflucht eine arglistige Aufklärungsobliegenheitsverletzung im Verhältnis zum Versicherer dar (LG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; OLG München, Urt. v. 25.06.1999 - 10 U 5636/98, juris; AG Berlin-Mitte, Urt. v. 16.02.2010 - 107 C 3279/09, juris).
  • LG Duisburg, 15.03.2013 - 7 S 104/12

    Ausschluss eines Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 VVG durch unerlaubtes

    (Anschluss LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 08.08.2011, Az. 8 T 5263/11; LG Offenburg, Urt. v. 23.08.2011, Az. 1 S 3/11; LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012, Az. 6 S 63/12; entgegen LG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2010, Az. 20 S 7/10).
  • LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Verletzung der

    Das Gebot, nach einem Verkehrsunfall die Unfallaufnahme durch die Polizei an Ort und Stelle abzuwarten, stellt eine elementare, allgemeine und jedem Kraftfahrer bekannte Pflicht dar (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1999 - VI ZR 71/99, VersR 2000, 222; LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, 1. Aufl., § 28 VVG Rn. 46).

    bb) Es bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, ob derjenige, der vorsätzlich gegen seine vertragliche Wartepflicht verstößt, in der Regel auch arglistig handelt (vgl. dazu LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; Nugel, ZfS 2009, 307, 313).

  • AG Köln, 04.07.2014 - 269 C 72/13

    Regress von Regulierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

    Der Bundegerichtshof ist damit ausdrücklich der teilweise vertretenen Auffassung entgegengetreten, wonach in den Fällen des § 142 StGB stets eine arglistige Handlungsweise angenommen wurde, weil das Verlassen der Unfallstelle generell die Möglichkeiten des Versicherers einschränkt, Feststellungen zu treffen, die zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur Minderung des Schadens dienlich sein könnten (vgl. insoweit LG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2010, Az. 20 S 7/10 - juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11

    Erfolgsaussichtsprüfung für einen Prozesskostenhilfeantrag im Regressprozess der

    So hätten auch das LG Düsseldorf (20 S 7/10) und das LG Saarbrücken (13 S 75/10) entschieden, dass der Versicherungsnehmer/Versicherte bei einer "Unfallflucht" stets arglistig handele.

    Gemessen am Vorstehenden kann der Hinweis auf die Entscheidungen der LG Düsseldorf (MDR 2010, 1319; 20 S 7/10) und LG Saarbrücken (NZV 2011, 255; 13 S 75/10) zur Begründung eines arglistigen Verhaltens des Beklagten eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht rechtfertigen.

  • LG Wuppertal, 08.01.2015 - 9 S 143/14

    Arglistiges Verhalten eines Versicherten bei Verkehrsunfallflucht und

    Bereits dies rechtfertigt die Annahme eines arglistigen Handelns (so auch LG Detmold, NJW-RR 2013, 602; LG Düsseldorf, MDR 2010, 1319).
  • OLG Rostock, 24.11.2011 - 3 U 151/10

    Kraftfahrzeugmietvertrag: Reichweite der entgeltlichen Haftungsreduzierung; grobe

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem, welcher der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 18.06.2010, 20 S 7/10, NJW-Spezial 2010, 555) zugrunde lag.
  • LG Düsseldorf, 03.12.2010 - 22 S 179/10

    Regressanspruch des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Schockzustand bei

    Die Kammer schließt sich diesbezüglich der 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010, 20 S 7/10, zitiert nach JURIS, an und nimmt auf die dortigen Ausführungen Bezug.
  • LG Detmold, 30.10.2012 - 10 S 143/12

    Obliegenheitsverletzung; Verkehrsunfallflucht; Wartepflicht; Vorsatz; Arglist

    Es ist ausreichend, dass die Verkehrsunfallflucht potentiell geeignet war, die Aufklärung des Tatbestandes und die Ermittlung des Haftungsumfanges der Versicherung nachteilig zu beeinflussen (Landgericht Düsseldorf MDR 2010, 1319).
  • AG Bochum, 07.06.2011 - 63 C 637/10

    Grundsätze zur Leistungsfreiheit einer Kfz-Haftpflichtversicherung nach der

    Dem Beklagten war bewusst, dass durch das Verlassen der Unfallstelle die Feststellung des Fahrers und auch Feststellungen zu den Unfallfahrzeugen und dem Schaden zumindest wesentlich erschwert werden konnten; der Beklagte wollte solche Feststellungen vereiteln (vgl. auch LG Düsseldorf, MDR 2010, 1319; LG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2010, 443).
  • AG Wetter, 14.02.2012 - 9 C 292/11

    Regress einer Kfz-Versicherung gegen den Versicherungsnehmer wegen der Verletzung

  • AG Wesel, 30.06.2016 - 5 C 25/16

    Kraftfahrhaftpflichtversicherung - Leistungsfreiheit bei Verkehrsunfallflucht

  • AG Landshut, 08.12.2011 - 4 C 1006/11

    Obliegenheitsverletzung bei Entfernung von der Unfallstelle im Einverständnis mit

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