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   LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 8/16   

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https://dejure.org/2017,57954
LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 8/16 (https://dejure.org/2017,57954)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.2017 - 4b O 8/16 (https://dejure.org/2017,57954)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 4b O 8/16 (https://dejure.org/2017,57954)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 8/16
    In Weiterführung der Rechtsprechung des BGH, insbesondere der Entscheidung "thermoplastische Zusammensetzung" (BGH, Urt. v. 25.02.2010, Xa ZR 100/05, GRUR 2010, 414 ff.), hält es das BPatG für sachgerecht, die erforderliche Be-grenzung des Schutzbereichs auch durch andere Merkmale als durch die Angabe des Herstellungsverfahrens vornehmen zu können, sofern damit dem vom BGH betonten Erfordernis genügt werde, dass der mögliche Patentschutz durch den Beitrag zum Stand der Technik begrenzt werde (Anlage rop C 6, S. 21).

    Es soll dem Schutz spekulativ beanspruchter, weiter Bereiche, zu deren Erschließung die Erfindung keinen Beitrag leistet und die in vollem Umfang zu erreichen sie den Fachmann nicht in die Lage versetzt, sowie deren ungerechtfertigter Monopolisierung entgegengewirkt werden (BGH, Urt. v. 25.02.2010, Xa ZR 100/05, GRUR 2010, 414, 415 Rn. 23 - thermoplastische Zusammensetzung).

  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 8/16
    Das Erfordernis der deutlichen und vollständigen Offenbarung der Erfindung soll gewährleisten, dass das Ausschließlichkeitsrecht, das dem Anmelder erteilt wird, dem Umfang der Erfindung entspricht, die er der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt (BGH, Beschl. v. 11.09.2013, X ZB 8/12, GRUR 2013, 1210, 1211 Rn. 13 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren).

    Dabei sind gewisse Verallgemeinerungen zulässig, maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls (BGH, Beschl. v. 11.09.2013, X ZB 8/12, GRUR 2013, 1210, 1211 Rn. 15 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 8/16
    Denn sie hat nach Übernahme des Lizenz-vertrages vom 02.12.2004 wirksam eine das Klagepatent betreffende ausschließliche Lizenz von der Patentinhaberin - der Klägerin zu 1) - erhalten (vgl. zur Berechtigung des ausschließlichen Lizenznehmers BGH, Urt. v. 04.05.2004, X ZR 48/03, GRUR 2004, 758, 763 - Flügelradzähler; Urt. v. 20.05.2008, X ZR 180/05, GRUR 2008, 896, 899 - Tintenpatrone I; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. A., 2017, Kap. D Rn. 118 ff.).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 8/16
    Denn sie hat nach Übernahme des Lizenz-vertrages vom 02.12.2004 wirksam eine das Klagepatent betreffende ausschließliche Lizenz von der Patentinhaberin - der Klägerin zu 1) - erhalten (vgl. zur Berechtigung des ausschließlichen Lizenznehmers BGH, Urt. v. 04.05.2004, X ZR 48/03, GRUR 2004, 758, 763 - Flügelradzähler; Urt. v. 20.05.2008, X ZR 180/05, GRUR 2008, 896, 899 - Tintenpatrone I; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. A., 2017, Kap. D Rn. 118 ff.).
  • BPatG, 25.10.2016 - 3 Ni 6/15
    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 8/16
    Auf eine von der Beklagten zu 1) erhobene Nichtigkeitsklage (Az. 3 Ni 6/15 [EP]) hat das Bundespatentgericht (BPatG) mit Urteil vom 25.10.2016 (Anlage rop C 6) - aufgrund einer Beschränkung - den deutschen Teil des Klagepatents im einge-schränkten Umfang aufrechterhalten.
  • BGH, 06.08.2019 - X ZR 36/17

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 8/16
    hilfsweise, den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. X ZR 36/17) über den deutschen Teil des Patents EP 0 863 XXX (Patent C) auszusetzen.
  • LG Düsseldorf, 03.09.2020 - 4b O 29/18

    Zirconiumoxid-Zusammensetzung

    Dem entsprechen die Ausführungen des Bundespatentgerichts in einem Urteil zu dem europäischen Patent 0 863 XXX betreffend eine Zusammensetzung auf der Basis von Zirconiumoxid und Ceroxid, dessen Verletzung vor der Kammer in dem Verfahren 4b O 8/16 zwischen denselben Parteien verhandelt wurde.
  • BPatG, 25.10.2016 - 3 Ni 6/15
    sowie die in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Anlagen: Anlage 1 V. Perrichon et al., Applied Catalysis A: General, 129, 1995, S. 69 bis 82 Anlage 2 Vergleich zwischen Verfahren gemäß Anlage K3 und dem Verfahren nach Anspruch 15 des Streitpatents Anlage 3 Vergleich zwischen Verfahren gemäß Anlage K6 und dem Verfahren nach Anspruch 12 des Streitpatents Anlage 4 EP 1 729 883 B1 Anlage 5 Beschluss des Landgerichts Düsseldorf zum Aktenzeichen 4b O 8/16 vom 3. März 2016 Anlage 6 Zeichnung zu Einarsdóttir Repeat Experiments - Reactor Profile Die Klägerin begründet das fortbestehende Rechtsschutzinteresse an der Teilvernichtung des im Laufe des Nichtigkeitsverfahrens erloschenen Patents mit einer von der Patentinhaberin im Jahr 2014 vor dem Landgericht Düsseldorf erhobenen Klage, mit der die Nichtigkeitsklägerin wegen Verletzung der Patentansprüche 1 bis 11 des Streitpatents in Anspruch genommen wird.
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