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   LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18   

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LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18 (https://dejure.org/2018,57758)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2018 - 4c O 7/18 (https://dejure.org/2018,57758)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2018 - 4c O 7/18 (https://dejure.org/2018,57758)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09

    Desmopressin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18
    Erfindungsbesitz liegt vor, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH, GRUR 1964, 673 - Kasten für Fußabtrittsroste; BGHZ 182, 231; BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff; BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

    Insoweit muss es zu einer Erkenntnis gekommen sein, die es jederzeit möglich macht, die technische Lehre planmäßig und wiederholbar auszuführen (BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

    Wäre dies der Fall, hätte es sich lediglich um einen Test auf Brauchbarkeit und Ausführbarkeit gehandelt, was nicht ausreichend ist, um Erfindungsbesitz zu begründen, da das Handeln nicht von einer Erkenntnis getragen war, die es jederzeit möglich macht, die technische Lehre wiederholbar auszuführen (BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08

    Füllstoff

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18
    Erfindungsbesitz liegt vor, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH, GRUR 1964, 673 - Kasten für Fußabtrittsroste; BGHZ 182, 231; BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff; BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

    Dabei ist nur maßgeblich, dass er den Erfindungsbesitz redlich, d.h. in einer Weise erworben hat, dass er sich für befugt halten durfte, die Erfindung auf Dauer für eigene Zwecke anzuwenden (BGHZ 182, 231; BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18
    Nach Auffassung der Kammern (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 ff. - Kurznachrichten) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02

    Rechte des Erfinders gegenüber dem bösgläubigen Patentinhaber

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18
    Wechselt der Betriebsinhaber, indem die Geschäftsanteile von dritter Seite erworben werden oder gewinnt ein Drittunternehmen einen beherrschenden Einfluss auf den Betrieb, so berechtigt dies den Dritten nicht dazu, das Vorbenutzungsrecht außerhalb des Entstehungsbetriebes in seinem eigenen Unternehmen auszuüben (BGH, GRUR 2005, 567 - Schweißbrennerreinigung; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 10. Aufl. Kap. E Rn. 490).
  • BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18
    Da diese untereinander gleichwertig sind, genügt die Vornahme einer Benutzungsart (BGH, GRUR 1969, 35 - Europareise).
  • LG Düsseldorf, 04.09.2008 - 4b O 402/06

    Desmopressin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18
    Es kommt hingegen für die Entstehung des Vorbenutzungsrechts nicht darauf an, ob er um die Patentfähigkeit der Erfindung weiß (LG Düsseldorf, InstGE 10, 17).
  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18
    Nach Auffassung der Kammern (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 ff. - Kurznachrichten) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18
    Nach Auffassung der Kammern (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 ff. - Kurznachrichten) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).
  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18
    Erfindungsbesitz liegt vor, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH, GRUR 1964, 673 - Kasten für Fußabtrittsroste; BGHZ 182, 231; BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff; BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin).
  • BGH, 22.05.2012 - X ZR 129/09

    Nabenschaltung III

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18
    Allerdings reicht eine Übertragung eines abgrenzbaren Betriebsteils aus, wobei es unschädlich ist, dass der übernommene Betriebsteil allein nicht die komplette Herstellung des vorbenutzten Gegenstandes erlaubt, sondern einzelne Fertigungsschritte in fremden Werkstätten vorgenommen werden müssen (BGH, GRUR 2012, 1010 - Nabenschaltung III).
  • LG Düsseldorf, 10.11.2020 - 4c O 35/19

    Gekühlte Reinigungsvorrichtung

    Die Klägerin, welche die Muttergesellschaft der Klägerin aus den Parallelverfahren 4c O 7/18 und 4c O 41/18 ist, ist ein Unternehmen, welches im Bereich der Reinigung von Industrieanlagen tätig ist.

    Soweit die Beklagte ursprünglich geltend gemacht hat, dass ihr - mit Blick auf ihr Vorbringen im Parallelverfahren 4c O 7/18 - ein privates Vorbenutzungsrecht zustehe, kann entsprechendes nicht festgestellt werden.

    Die Beklagte verkennt indes, dass sich die angegriffene Ausführungsform des vorliegenden Rechtsstreits von derjenigen des Verfahrens 4c O 7/18 unterscheidet.

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