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LG Düsseldorf, 18.11.2009 - 41 O 147/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einberufungsmangel für eine Hauptversammlung einer Gesellschaft durch Nachweis der Vertretungsmacht eines Bevollmächtigten bei der Stimmrechtsausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Düsseldorf, 30.12.2008 - 41 O 102/07
Bei maßgeblicher Beeinflussung einer kleinen Kapitalgesellschaft durch den …
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2009 - 41 O 147/08
Ebenfalls Bezug genommen wird auf das vorangegangene Verfahren der Parteien Landgericht Düsseldorf 41 0 102/07 und das dort ergangene Urteil der Kammer vom 30.12.2008.Dieser Verstoss hat gemäß dem Urteil der Kammer vom 30.12.2008 im Verfahren 41 0 102/07 zwar zu einer erfolgreichen Anfechtung der Entlastungsentscheidungen für das Geschäftsjahr 2006 geführt.
- OLG Frankfurt, 21.03.2006 - 10 U 17/05
Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft über die Wahl von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2009 - 41 O 147/08
Bei dieser Sachlage schließt sich die Kammer dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 21.03.2006 (10 U 17/05 zitiert nach Juris) an und kommt - ebenso wie das OLG Frankfurt - im Rahmen einer Gesamtabwägung zu dem Ergebnis, dass dem Verstoss die erforderliche Relevanz letztlich fehlt. - OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 5 W 15/08
"Leica" - Hauptversammlungsbeschluss der Aktiengesellschaft: Folgen des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2009 - 41 O 147/08
Soweit der Kläger eine Nichtigkeit aus der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 15.07.2008 - 5 W 15/08 - herleitet, verkennt er, dass dieser Entscheidung ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde lag. - BGH, 14.05.2007 - II ZR 182/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine ungenaue …
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2009 - 41 O 147/08
Ein Bekanntmachungsfehler kann dann die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses nicht ermöglichen, wenn er so marginal ist, dass ihm die erforderliche Relevanz fehlt (BGH Der Betrieb 2003, 383 ff. sowie BGH, Beschluss vom 04.05.2007 - II ZR 182/06). - BGH, 25.11.2002 - II ZR 49/01
Zur Ordnungsmäßigkeit der Einberufung einer Hauptversammlung und zur Anfechtung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2009 - 41 O 147/08
Ein Bekanntmachungsfehler kann dann die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses nicht ermöglichen, wenn er so marginal ist, dass ihm die erforderliche Relevanz fehlt (BGH Der Betrieb 2003, 383 ff. sowie BGH, Beschluss vom 04.05.2007 - II ZR 182/06).