Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 19.03.2018 - 21 S 102/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41321
LG Düsseldorf, 19.03.2018 - 21 S 102/16 (https://dejure.org/2018,41321)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2018 - 21 S 102/16 (https://dejure.org/2018,41321)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2018 - 21 S 102/16 (https://dejure.org/2018,41321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.03.2018 - 21 S 102/16
    Die Modernisierungsankündigung muss den Informationsbedürfnissen des Mieters Rechnung tragen, das Ziel der beabsichtigten Modernisierung und die zu dessen Erreichung geplanten Maßnahmen zu erfahren, um ihm darüber eine zureichende Kenntnis zu vermitteln, in welcher Weise die Wohnung durch diese Maßnahmen verändert wird und wie sich diese Maßnahmen künftig auf den Mietgebrauch einschließlich etwaiger Verwendungen des Mieters sowie die zu zahlende Miete auswirken, und ihm so eine sachgerechte Beurteilung der sich daraus ergebenden Lage, insbesondere hinsichtlich seiner Duldungspflicht, der für ihn zu treffenden Maßnahmen und der gegebenenfalls zu ziehenden vertragsrechtlichen Konsequenzen, ermöglichen (vgl. BT-Dr 14/4553, S. 37; BGH NJW 2012, 63, 64).
  • AG München, 30.12.2016 - 453 C 22061/15

    Kein Fall der Luxusmodernisierung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.03.2018 - 21 S 102/16
    Die Angaben über voraussichtliche künftige Betriebskosten sind mit dem Amtsgericht nicht entbehrlich (so auch AG München, Urteil vom 30.12.2016 - 453 C #####/####, BeckRS 2016, 125475; Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Aufl. (2017), § 555c Rdnr. 20; Artz in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. (2016), § 555c Rdnr. 17; Eisenschmid in Schmidt/Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. (2017), § 555c Rdnr. 45; Schlosser in BeckOK BGB, Sand 01.11.2017 § 555c Rdnr. 12; Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 8. Auflage (2016), C. Rdnr. 69; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Aufl. (2013) § 555c Rdnr. 5, 7); a.A. Dickersbach in Erman, 14. Aufl., § 555c Rdnr. 10 sowie in Lützenkirchen, Mietrecht (2013) § 555c Rdnr. 39 und WuM 2013, 575).
  • AG Düsseldorf, 02.12.2016 - 58 C 9/16

    Duldung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Mieter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.03.2018 - 21 S 102/16
    Die Berufung der Kläger gegen das am 02.12.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 58 C 9/16 - wird zurückgewiesen.
  • AG Hamburg-Blankenese, 20.02.2019 - 531 C 255/18

    Verspätungen der Bank sind dem Mieter nicht anzulasten

    Angaben über die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten fehlen und seien für eine Modernisierungsankündigung unentbehrlich, dies gelte selbst dann, wenn die Betriebskosten aufgrund der Modernisierungsmaßnahme sinken würden (vergleiche LG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2018, 21 S 102/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht