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   LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22   

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https://dejure.org/2023,8189
LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22 (https://dejure.org/2023,8189)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2023 - 12 O 129/22 (https://dejure.org/2023,8189)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2023 - 12 O 129/22 (https://dejure.org/2023,8189)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Hotel begeht keine Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung wenn Hotelbetreiber Fotos vom Hotelzimmer im Internet veröffentlicht und eine Fototapete zu sehen ist

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtsverletzung durch Foto einer Fototapete im Internet

Sonstiges (2)

  • koetzfusbahn.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Streit wegen Fototapete

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Fototapete? Keine Angst vor Cama und Co.!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Köln, 18.08.2022 - 14 O 350/21

    Ferienhausvermieter begeht Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Die Kammer teilt die Auffassung des Landgerichts Köln (Urteil vom 18.08.2022, AZ. 14 O 350/21) nicht, wenn es dort in den Entscheidungsgründen heißt, dass für den Verkauf der Fototapete keine Übertragung eines Nutzungsrechts erforderlich sei und sich der Verkauf einer Fototapete auf den Vertragszweck der dinglichen Übereignung der Tapete erstrecke.

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts Köln im Urteil vom 18.08.2022 (AZ. 14 O 350/21) hat es deshalb nicht nahegelegen, einen entsprechenden Passus in die Rechnung aufzunehmen und dafür einen höheren Preis zu zahlen.

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Maßgeblicher Umstand kann eine Branchenüblichkeit - hier bei der Verwertung der Fototapete - sein, wenn diese Rückschlüsse auf einen objektivierten rechtsgeschäftlichen Willen der Vertragsparteien hinsichtlich der eingeräumten Nutzungsrechte erlaubt (vgl. BGH GRUR 2004, 938 m.w.Nw.; OLG Zweibrücken MMR 2015, 54).

    Neben der Üblichkeit muss sich der Urheber der weitreichenden stillschweigenden Einräumung bewusst gewesen sein (vgl. BGH GRUR 2004, 938, 939).

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05

    Drucker und Plotter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Ein Berechtigter, der eine Fototapete ohne Einschränkungen vertreibt, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen (vgl. BGH GRUR 2008, 245 - Drucker und Plotter).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Auch wenn sich der Vertragszweck wegen seiner urheberschützenden Funktion aus Sicht des Urhebers bestimmt (vgl. BGH GRUR 2002, 248, 251), ist der objektive Empfängerhorizont zu berücksichtigen.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Danach hat sich der Urheber mit dem Vertrieb seiner Werke als Fototapete ohne Angaben jeglicher einschränkender Zusätze hinsichtlich der erlaubten Verwertungshandlungen, mit der Wiedergabe der Fototapeten auf Internetseiten einverstanden erklärt (vgl. ähnlich BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 69/08 - Vorschaubilder).
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Für diese Rechtsauffassung spricht im Übrigen auch der in § 17 Abs. 2 zum UrhG zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke, dass das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gesetzten Ware zurücktreten muss (vgl. BGH GRUR 2001, 51 - Parfumflakon).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2014 - 4 U 208/12

    Urheberrechtsverletzung: Stillschweigende Einräumung des Nutzungsrechts an

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Maßgeblicher Umstand kann eine Branchenüblichkeit - hier bei der Verwertung der Fototapete - sein, wenn diese Rückschlüsse auf einen objektivierten rechtsgeschäftlichen Willen der Vertragsparteien hinsichtlich der eingeräumten Nutzungsrechte erlaubt (vgl. BGH GRUR 2004, 938 m.w.Nw.; OLG Zweibrücken MMR 2015, 54).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine Einräumung bzw. den Umfang und die Reichweite eines Nutzungsrechts trägt der Beklagte als Verwerter (vgl. BGH GRUR 1996, 121, 123).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23

    Fotograf hat keine Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung wenn Hotelbetreiber

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. April 2023 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az. 12 O 129/22 - wird zurückgewiesen.
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