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   LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08   

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LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08 (https://dejure.org/2008,15345)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.2008 - 4b O 130/08 (https://dejure.org/2008,15345)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 4b O 130/08 (https://dejure.org/2008,15345)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 131/08

    Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten III

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
    Deren Ausgestaltung ergibt sich aus den von der (hiesigen) Verfügungsbeklagten im Verfahren 4b O 131/08 überreichten Anlagen Ast 23 und Ast 24, von denen nachfolgend die Anlage Ast 23 eingeblendet ist.

    Eine Verzögerungsabsicht ihrerseits sei nicht gegeben, wie insbesondere der - insoweit unstreitig - fristgerechte am 23. Mai 2008 bei der Kammer eingereichte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Verfahren 4b O 131/08 gegen die (hiesige) Verfügungsklägerin (Anlage ROKH 2) zeige.

    Vor diesem Hintergrund überzeugen auch die Ausführungen des im Berufungsnichtigkeitsverfahren beauftragten Sachverständigen X im Gutachten gemäß der in dem Verfahren 4b O 131/08 überreichten Anlage Ast 11a, denen die Kammer sich nach eigener Überprüfung anschließt und welche die Neuheitsschädlichkeit der CH-PS X verneint.

    Darüber hinaus hat der im Berufungsnichtigkeitsverfahren beauftragte Sachverständige X überzeugend auf folgenden Unterschied zum Verfügungspatent hingewiesen: Während beim Verfügungspatent die Führungselemente von allen Seiten des Förderstroms aus eingeführt werden können, muss dies in der genannten Entgegenhaltung zwingend von der Seite aus erfolgen, weil der Falz ansonsten nicht zugänglich wäre (Seite 8 des Gutachtens gemäß der im Verfahren 4b O 131/08 eingereichten Anlage Ast 11a, 2. Absatz unter Ziffer 2).

    Auch bei dünnen und biegeweichen Druckprodukten ist mit der Lösung dieser Entgegenhaltung keine hinreichend zuverlässige Positionierung zu erreichen (vgl. Gutachten gemäß der im Verfahren 4b O 131/08 überreichten Anlage Ast 11a, Seite 9, 3. Absatz am Ende).

    Somit müsste selbst dann, wenn den Ausführungen des vom BGH beauftragten Sachverständigen in seinem Gutachten auf Seiten 11 f. unter Ziffer 2.c) (im Verfahren 4b O 131/08 vorgelegte Anlage Ast 11a) beizutreten wäre, über die insoweit in tatsächlicher Hinsicht streitigen Fragen eine Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen durchgeführt werden.

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
    Sie richtet sich gegen den Gewerbebetrieb der Verfügungsklägerin als solchen und betrifft nicht nur vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter (vergl. hierzu: BGH GRUR 2006, 433 (435) - unbegründete Abnehmerverwarnung; BGH NJW 2003, 1040 (1041); BGH NJW 1983, 2313; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 823 Rn. 128; MüKo/Wagner, BGB, 4. Aufl., § 823 Rn. 185).

    Da die Verfügungsklägerin die angegriffene Ausführungsform nicht auf der alle 3 bis 5 Jahre stattfindenden Messe DRUPA, die unstreitig weltweit die wichtigste Messe für das Druckgewerbe ist, ausstellen und potentiellen Abnehmern gegenständlich präsentieren kann, wird ihr Absatz beeinträchtigt (BGH GRUR 2006, 433 (435) - unbegründete Abnehmerverwarnung; BGHZ 14, 286 (292) - Farina Belgien).

    Eine Deliktshaftung kommt deshalb in den hier in Rede stehenden Konstellationen nur dann in Betracht, wenn in dem betriebenen Verfahren nach dessen gesetzlicher Ausgestaltung kein ausreichender Schutz der Interessen des Prozess- bzw. Verfahrensgegners gewährleistet ist und/oder sich der das Verfahren Einleitende unlauterer und damit sittenwidriger Mittel bedient, er mithin subjektiv unredlich handelt (BGH NJW 2008, 1147; BGH GRUR 2006, 433 (435) - unbegründete Abnehmerverwarnung; BGH GRUR 2006, 219 (221) - Detektionseinrichtung II; BGH GRUR 2005, 882 (884) - unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH NZV 2004, 134 (135); BGH JuS 2003, 817; BGH NJW 1985, 1959 (1961); BGHZ 74, 9 (13); BGHZ 36, 18 (21)).

  • LG Düsseldorf, 19.08.2004 - 4b O 199/04

    Verfügungspatent hinsichtlich eines Verfahren zum Beschneiden von mehrlagigen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
    Die (hiesige) Verfügungsbeklagte nahm die (hiesige) Verfügungsklägerin u. a. wegen Verletzung des Verfügungspatents durch Vertrieb der Einsteckhilfe "X" in einem Eilverfahren erfolgreich in Anspruch (Landgericht Düsseldorf, 4b O 199/04; OLG Düsseldorf, I - 2 U 55/05).

    Ergänzend wird insoweit auf die den Parteien bekannten Ausführungen der Kammer im Rechtsstreit 4b O 199/04 (Urteil vom 15.04.2005, Seite 14 unten bis Seite 17, 2. Absatz, Anlage Ast 1) sowie der Berufungsinstanz OLG Düsseldorf I - 2 U 55/05 (Urteil vom 23.03.2006, Seite 23, 1etzter Absatz, bis Seite 24, Mitte, Anlage Ast 2) verwiesen.

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
    Auch die zur Erfassung des Sinngehalts eines Patentanspruchs vorgesehene Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen des betreffenden Patents darf weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch - was im vorliegenden Zusammenhang von Bedeutung ist - zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patents festgelegten Gegenstandes führen (BGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - Mehrgangnabe; BGH GRUR 2007, 778 (779) - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH GRUR 2007, 309 (310 f) - Schussfädentransport; BGH GRUR 2004, 1023 (1024) - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • OLG Köln, 07.12.1995 - 18 U 93/95
    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
    Insbesondere dahin stehen kann, ob die Abgabe einer Willenserklärung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unter dem Blickwinkel des Verbots einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vorliegend ausscheiden würde (vergl. hierzu: OLG Dresden GRUR-RR 2003, 226; OLG Köln NJW-RR 1997, 59; OLG Stuttgart NJW 1973, 908; Bernecke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn. 44; Musielak/Lackmann, ZPO, 5. Aufl., § 894 Rn. 7, jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Dresden, 31.01.2002 - U 1763/01

    Zulässigkeit einer Weigerung zur Entgegennahme von Anzeigenaufträgen für das

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
    Insbesondere dahin stehen kann, ob die Abgabe einer Willenserklärung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unter dem Blickwinkel des Verbots einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vorliegend ausscheiden würde (vergl. hierzu: OLG Dresden GRUR-RR 2003, 226; OLG Köln NJW-RR 1997, 59; OLG Stuttgart NJW 1973, 908; Bernecke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn. 44; Musielak/Lackmann, ZPO, 5. Aufl., § 894 Rn. 7, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
    Auch die zur Erfassung des Sinngehalts eines Patentanspruchs vorgesehene Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen des betreffenden Patents darf weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch - was im vorliegenden Zusammenhang von Bedeutung ist - zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patents festgelegten Gegenstandes führen (BGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - Mehrgangnabe; BGH GRUR 2007, 778 (779) - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH GRUR 2007, 309 (310 f) - Schussfädentransport; BGH GRUR 2004, 1023 (1024) - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1979 - 2 U 129/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
    Die behauptete offenkundige Vorbenutzung ist nicht lückenlos durch liquide Beweismittel belegt, sondern zumindest teilweise auch auf Zeugenbeweis angewiesen (vergl. OLG Düsseldorf GRUR 1979, 636, 637 - Ventilbohrvorrichtung).
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
    Auch die zur Erfassung des Sinngehalts eines Patentanspruchs vorgesehene Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen des betreffenden Patents darf weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch - was im vorliegenden Zusammenhang von Bedeutung ist - zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patents festgelegten Gegenstandes führen (BGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - Mehrgangnabe; BGH GRUR 2007, 778 (779) - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH GRUR 2007, 309 (310 f) - Schussfädentransport; BGH GRUR 2004, 1023 (1024) - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • OLG Stuttgart, 15.02.1973 - 10 U 106/72

    Abschluss eines Bierlieferungsvertrages; Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
    Insbesondere dahin stehen kann, ob die Abgabe einer Willenserklärung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unter dem Blickwinkel des Verbots einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vorliegend ausscheiden würde (vergl. hierzu: OLG Dresden GRUR-RR 2003, 226; OLG Köln NJW-RR 1997, 59; OLG Stuttgart NJW 1973, 908; Bernecke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn. 44; Musielak/Lackmann, ZPO, 5. Aufl., § 894 Rn. 7, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 18.02.1998 - VIII ZR 376/96

    Rechtsschutzinteresse für Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69

    Bucheinsicht und Offenbarungseid

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 175/02

    Haftung einer Prozeßpartei für Schäden des Prozeßgegners aufgrund des Einleitens

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81

    Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

  • BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53

    Verletzung deutschen Firmenrechts im Ausland

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84

    Schadensersatzanspruch des Gläubigers bei ungerechtfertigter einstweiliger

  • OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18

    Absatzbehinderung durch Grenzbeschlagnahmeanträge von Automobilherstellern

    Lediglich, wenn sich der Antragsteller bewusst der Erkenntnis von der fehlenden Berechtigung seines Verletzungsvorwurfs verschließt, ist von einer Unredlichkeit auszugehen (Kühnen, a.a.O., 924; LG Düsseldorf InstGE 9, 130 Rn. 54, 65 ff. - Druckbogenstabilisierer II).
  • LG Düsseldorf, 09.12.2008 - 4b O 292/07

    Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten IV

    Die Kammer hat diesen Antrag nach mündlicher Verhandlung durch Urteil vom 19.06.2008 (Az.: 4b O 130/08) zurückgewiesen.
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