Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 19.08.2011 - 33 O 46/11 (AktE) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei einer Holding von 14 Unternehmen und einer Arbeitnehmerzahl von über 2000 Mitarbeitern ist ein Aufsichtsrat nach den Regeln des Mitbestimmungsgesetzes zu bilden; Bildung eines Aufsichtsrats nach den Regeln des Mitbestimmungsgesetzes bei einer Holding von 14 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bei einer Holding von 14 Unternehmen und einer Arbeitnehmerzahl von über 2000 Mitarbeitern ist ein Aufsichtsrat nach den Regeln des Mitbestimmungsgesetzes zu bilden; Bildung eines Aufsichtsrats nach den Regeln des Mitbestimmungsgesetzes bei einer Holding von 14 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- drik.de (Tenor)
Stadtwerke Krefeld AG: Aufsichtsrat ist nach dem MitbestG zu besetzen
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Energiewirtschaftsrecht vs. Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat - gesetzgeberisch angeordnete Flucht aus der Mitbestimmung?
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 1712
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Köln, 15.02.2013 - 4 TaBV 74/12
Tarifvertrag zur Bildung eines gemeinsamen Betriebsrats für sämtliche …
Zu der Frage des EnWG weisen die übrigen Beteiligten auch auf die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 19.08.2011 (33 O 46/11) zu der Frage hin, ob § 8 Abs. 4 EnWG die Ausübung von Mitbestimmungsrechten beschränke. - LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2011 - L 1 KR 165/09
Geschäftsführer - Versicherungspflicht - Operation - Entflechtung nach dem …
Dementsprechend hat das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 19. August 2011 (- 33 0 46/11 = BeckRS 2011, 22399) festgestellt, dass die Weisungsbeschränkungen des EnWG die Arbeitnehmereigenschaft nicht aufheben, da alleine Anweisungen der Gesellschafter zum laufenden Netzbetrieb und dessen Wartung ausgeschlossen seien, ansonsten aber nach allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen - auch hinsichtlich des Netzbetriebs, beispielsweise im Hinblick auf die Einhaltung eines Finanzplans oder vergleichbarer Vorgaben - erlaubt seien.