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   LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15   

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LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15 (https://dejure.org/2017,57998)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2017 - 4b O 28/15 (https://dejure.org/2017,57998)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 4b O 28/15 (https://dejure.org/2017,57998)
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  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15
    Nur Beiträge, die den Gesamterfolg nicht beeinflusst haben und die in Bezug auf die Lösung unwesentlich sind oder die nach den Weisungen eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen worden sind, reichen nicht aus, um die Stellung als (Mit-)Erfinder zu begründen (BGH, GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung).

    Dabei geht es aber nicht darum, ob der Patentanspruch auf diejenige Ausführungsform beschränkt ist, die in der Beschreibung genannt ist, sondern darum, ob eine beschriebene Ausführungsform nicht mehr unter den Anspruch subsumiert werden kann, also außerhalb des patentrechtlich geschützten Gegenstands liegt und daher eine Miterfinderschaft an dem geschützten Gegenstand auch nicht begründen kann (vgl. BGH, GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung).

    Die Rechtsprechung des BGH zu Ermittlung von Gegenstand und Schutzbereich des Patents ist nicht auf die vorliegende Fragestellung übertragbar, weil die Leistung schöpferischer Beitrage nicht mit der Entfaltung erfinderischer Tätigkeit gleichzusetzen ist, die ihren Niederschlag in den Ansprüchen gefunden haben muss (vgl. BGH, GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung).

  • BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12

    Rechte an einem Patent: Prüfungsumfang bei geltend gemachten Ansprüchen auf

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15
    (BGH Urteil vom 20.10.2015, Az. X ZR 149/12 - Kfz-Stahlbauteil).

    Ein Vindikationsanspruch besteht aber auch dann, wenn keine vollständige und eventuell für sich allein schutzfähige Erfindung getätigt wurde, der Berechtigte aber einen wesentlichen Beitrag zu dem angemeldeten oder geschützten Gegenstand geleistet hat, sofern der Beitrag einen erfinderischen Beitrag, einen schöpferischen Anteil oder eine qualifizierte Mitwirkung an dem Gegenstand der Anmeldung oder des erteilten Schutzrechts darstellt (vgl. BGH Urteil vom 20.10.2015, Az. X ZR 149/12 - Kfz-Stahlbauteil).

    Auch derjenige ist einem Vindikationsanspruch ausgesetzt, der keine vollständige und eventuell für sich allein schutzfähige Erfindung, aber einen wesentlichen Beitrag zu dem von ihm angemeldeten oder für ihn geschützten Gegenstand entnommen hat, sofern das Entnommene einen erfinderischen Beitrag, einen schöpferischen Anteil oder eine qualifizierte Mitwirkung an dem Gegenstand der Anmeldung oder des erteilten Schutzrechts darstellt (vgl. BGH, Mitt. 2016, 122 - Kfz-Stahlbauteil; Mitt. 1996, 16 - Gummielastische Masse I; GRUR 1981, 186 - Spinnturbine II).

  • BGH, 21.10.1980 - X ZR 56/78

    Flaschengreifer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15
    Dieses Beweisanzeichen begründet einen Anscheinsbeweis, der seine Bedeutung aber bereits dann einbüßt, wenn er erschüttert wird (BGH GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2016 - I-2 U 71/11).

    Die Behauptung der Klägerin, während des Anstellungsverhältnisses der Beklagten bereits im Erfindungsbesitz gewesen zu sein, habe nicht aufgeklärt werden können und es habe auch nicht festgestellt werden können, dass die Beklagten eine Skizze, die die Lehre des Gebrauchsmusters zeige, kannten (BGH GRUR 1981, 128, 129 - Flaschengreifer).

  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15
    Ob ein Berechtigter demnach die Übertragung eines Patents oder die Einräumung einer Mitberechtigung daran verlangen kann, erfordert einen prüfenden Vergleich der zum Patent angemeldeten Lehre mit derjenigen, deren widerrechtliche Entnahme geltend gemacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1980 - X ZR 58/79, BGHZ 78, 358 ff. Spinnturbine II).

    Auch derjenige ist einem Vindikationsanspruch ausgesetzt, der keine vollständige und eventuell für sich allein schutzfähige Erfindung, aber einen wesentlichen Beitrag zu dem von ihm angemeldeten oder für ihn geschützten Gegenstand entnommen hat, sofern das Entnommene einen erfinderischen Beitrag, einen schöpferischen Anteil oder eine qualifizierte Mitwirkung an dem Gegenstand der Anmeldung oder des erteilten Schutzrechts darstellt (vgl. BGH, Mitt. 2016, 122 - Kfz-Stahlbauteil; Mitt. 1996, 16 - Gummielastische Masse I; GRUR 1981, 186 - Spinnturbine II).

  • EuGH, 15.11.1983 - 288/82

    Duijnstee

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15
    Art. 22 Nr. 4 EuGVVO findet auf Vindikationsklagen keine Anwendung (vgl. EuGH, GRUR Int. 1984, 693 zur Vorgängervorschrift des Art. 16 Nr. 4 EuGVÜ), so dass sich die internationale Zuständigkeit nach den allgemeinen Regeln richtet.
  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15
    Die Unteransprüche 3 und 6 ergänzen somit die Merkmale R-Verfahren und S-Verfahren im Interesse einer funktionalen Optimierung um weiter ausformende Aspekte (vgl. BGH, GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag in einem Verfahren auf Einräumung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15
    Dieses Beweisanzeichen begründet einen Anscheinsbeweis, der seine Bedeutung aber bereits dann einbüßt, wenn er erschüttert wird (BGH GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2016 - I-2 U 71/11).
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