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   LG Düsseldorf, 20.04.2010 - 25 O 127/07   

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https://dejure.org/2010,82830
LG Düsseldorf, 20.04.2010 - 25 O 127/07 (https://dejure.org/2010,82830)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2010 - 25 O 127/07 (https://dejure.org/2010,82830)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2010 - 25 O 127/07 (https://dejure.org/2010,82830)
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  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.04.2010 - 25 O 127/07
    Ohnehin erkennt auch das OLG Frankfurt am Main an, dass nicht jede unrichtige Bekanntmachung einer Teilnahmebedingungen zur Nichtigkeit des Beschlusses führt (OLG Frankfurt am Main, OLGReport Frankfurt 2008, 685 = AG 2008, 667).
  • LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit des Klagebeitritts eines bereits als

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.04.2010 - 25 O 127/07
    Denn das OLG hat sich entgegen der Vorinstanz (LG Frankfurt am Main, NZG 2008, 792 = ZIP 2008, 1723) gerade nicht (auch) auf das dem § 135 AktG widerstreitende Schriftformerfordernis für Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen gestützt, sondern allein auf den Umstand, dass die dortige Ladung die Aushändigung der schriftlichen Vollmachtsurkunde zur Verwahrung durch die Gesellschaft vorsah.
  • OLG München, 03.09.2008 - 7 W 1432/08

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Squeeze-Out Beschlusses wegen fehlerhafter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.04.2010 - 25 O 127/07
    Zu den von § 121 Abs. 3 Satz 2 AktG umfassten Sachverhalten, die gemäß § 241 Nr. 1 AktG die Nichtigkeit von Beschlüssen nach sich ziehen können, gehören die Regelungen über die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten nicht (OLG München, BB 2008, 2366 = ZIP 2008, 2117).
  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.04.2010 - 25 O 127/07
    Es gibt keine absolute zeitliche Grenze, nach deren Überschreiten die Zustellung nicht mehr als demnächst anzusehen wäre (BGH, NJW 2006, 306).
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