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LG Düsseldorf, 21.03.2007 - 5 O 618/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtlich beschränkte Überprüfbarkeit des Gesellschafterbeschlusses aufgrund des Beurteilungsspielraumes der Gesellschafter wegen des Kernbereichs der Privatautonomie; Risiko des Ausfalls eines oder mehrerer Gesellschafter für die auf die ausgefallenen Gesellschafter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.03.2007 - 5 O 618/04
- OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 15 U 64/07
- BGH, 31.05.2010 - II ZR 29/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.03.1995 - II ZR 97/94
Bewertung des Mandantenstamms einer Rechtsanwaltskanzlei
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2007 - 5 O 618/04
Darin liegt eine angemessene Art der Auseinadersetzung (vgl. BGH, DStR 1995, 856, 857; Götte, DStR 1995, 857). - BGH, 10.06.1965 - II ZR 6/63
Zustimmungspflicht zur Vertragsänderung aufgrund gesellschaftlicher Treuepflicht
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2007 - 5 O 618/04
Etwas anderes gilt im Rahmen der Treuepflicht der Gesellschafter nur dann, wenn die fragliche Maßnahme im Interesse der Gesellschaft dringend geboten ist und den Gesellschaftern kein Entscheidungsspielraum zusteht (vgl. BGHZ 44, 40, 41f;… Münchener Kommentar-Ulmer, § 705 BGB, Rn. 232). - BGH, 24.01.1972 - II ZR 3/69
Zustimmung zur Belastung eines Grundstücks - Bewilligung und Beantragung der …
- BGH, 08.07.1985 - II ZR 4/85
Beachtlichkeit eines Widerspruchs gegen eine Geschäftsführungsmaßnahme
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2007 - 5 O 618/04
Zweckmäßigkeitsfragen können gerichtlich nicht überprüft werden (vgl. BGH NJW 1972, 862, 863; 1986, 844;… Münchener Kommentar-Ulmer, 4. Auflage, § 709 BGB, Rn. 42). - OLG Frankfurt, 13.12.1990 - 20 REMiet 2/90
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2007 - 5 O 618/04
Vor der endgültigen Auseinandersetzung sollen die Gesellschafter einer Abwicklungsgesellschaft ausnahmsweise nur dann Zahlung verlangen können, wenn und soweit feststeht, dass ihnen Ansprüche in diesem Umfang mindestens zustehen bzw. dass sie den auf diese Weise erlangten Betrag keinesfalls zurückzahlen müssen.(vgl. BGH NJW-RR 1991, 459;… Münchener Kommentar-Ulmer, § 730, Rn. 49 mwN).