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   LG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2a O 52/17   

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https://dejure.org/2018,25448
LG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2a O 52/17 (https://dejure.org/2018,25448)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2018 - 2a O 52/17 (https://dejure.org/2018,25448)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2018 - 2a O 52/17 (https://dejure.org/2018,25448)
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  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 141/14

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2a O 52/17
    Im Regelfall geht der Verkehr deshalb von einem aus mehreren Teilen bestehenden zusammengesetzten Zeichen aus, wenn zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung zwei oder mehr Zeichen verwendet werden (BGH GRUR 2015, 279, Rz. 17 - SAM ; BGH, GRUR 2007, 592 Rn. 13 - bodo Blue Night ).

    Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass der Verkehr in einer komplexen Aufmachung kein Gesamtzeichen, sondern mehrere selbstständige Kennzeichen erkennt (BGH GRUR 2015, 279, Rz. 17 - SAM ).

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04

    bodo Blue Night

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2a O 52/17
    Im Regelfall geht der Verkehr deshalb von einem aus mehreren Teilen bestehenden zusammengesetzten Zeichen aus, wenn zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung zwei oder mehr Zeichen verwendet werden (BGH GRUR 2015, 279, Rz. 17 - SAM ; BGH, GRUR 2007, 592 Rn. 13 - bodo Blue Night ).

    In solchen Fällen können sowohl die Haupt- als auch die Zweitmarke auf die betriebliche Herkunft hinweisen (BGH GRUR 2007, 592, Rz. 15 - bodo Blue Night ).

  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2a O 52/17
    Eine markenmäßige Verwendung liegt dann vor, wenn das Zeichen im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient (vgl. Ingerl/Rohnke , 3. Auflage 2010, § 14 Rn. 132 m.w.N.; BGH GRUR 2017, 520, Rz. 26 - MICRO COTTON ).

    Dabei wird die Verkehrsauffassung auch durch die konkrete Aufmachung bestimmt, in der die angegriffene Bezeichnung dem Publikum entgegentritt (BGH GRUR 2017, 520 Rz. 26 - MICRO COTTON ).

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2a O 52/17
    Unter die markenmäßige Benutzung fällt insbesondere nicht der Gebrauch einer beschreibenden Angabe (vgl. BGH GRUR 2009, 502 - pcb , Tz. 29, m.w.N.; EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 61 - L'Oréal/Bellure ; EuGH GRUR 2002, 692 - Hölterhoff ).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2a O 52/17
    Unter die markenmäßige Benutzung fällt insbesondere nicht der Gebrauch einer beschreibenden Angabe (vgl. BGH GRUR 2009, 502 - pcb , Tz. 29, m.w.N.; EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 61 - L'Oréal/Bellure ; EuGH GRUR 2002, 692 - Hölterhoff ).
  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06

    Markenrechtsverletzung: Verletzung einer dreidimensionalen Formmarke durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2a O 52/17
    Nur wenn das Zeichen zweifelsfrei nicht in diesem Sinne als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird, liegt kein markenmäßiger Gebrauch vor ( Ingerl/Rohnke , a.a.O., § 14 Rn. 145; OLG Hamburg MarkenR 2009, 220, 223 - Schokostäbchen ).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2a O 52/17
    Unter die markenmäßige Benutzung fällt insbesondere nicht der Gebrauch einer beschreibenden Angabe (vgl. BGH GRUR 2009, 502 - pcb , Tz. 29, m.w.N.; EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 61 - L'Oréal/Bellure ; EuGH GRUR 2002, 692 - Hölterhoff ).
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