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   LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18   

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LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18 (https://dejure.org/2022,23805)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2022 - 4c O 96/18 (https://dejure.org/2022,23805)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - 4c O 96/18 (https://dejure.org/2022,23805)
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  • OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18
    Auf Grund dieser Wurzel im Grundsatz von Treu und Glauben kann der Verwirkungseinwand auch in Patentverletzungsfällen nicht allgemein ausgeschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 1, 3 - Haubenstretchautomat).

    Es bedarf einer Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, wobei das Zeit- und das Umstandsmoment in einer Wechselbeziehung stehen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 1, 3 - Haubenstretchautomat).

    Auch wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, ist stets noch unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob es dem Verletzer zugemutet werden kann, den Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers gleichwohl nachzukommen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 1, 3 - Haubenstretchautomat).

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18
    Diese liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis deshalb fehlt, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und auch ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder naheliegende Erkenntnis- oder Informationsquellen nicht genutzt und unbeachtet gelassen hat, was jedem hätte einleuchten müssen, so dass ihm persönlich ein schwerer Obliegenheitsverstoß bei der Verfolgung seiner Ansprüche vorzuwerfen ist (BGH GRUR 2012, 1279, 1284 - Das große Rätselheft).

    Die haftungsbegründenden Tataschen zu "Tat" und "Täter" müssen so vollständig und sicher bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sein, dass sie einen zwar nicht risikolosen, aber doch einigermaßen aussichtsreichen Erfolg einer Klage versprechen und dem Verletzten daher bei verständiger Würdigung der Sachlage eine Klage zuzumuten ist (BGH GRUR 2012, 1279, 1284 - Das große Rätselheft).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2022 - 2 U 45/19

    Anbieten von Rührgefäßen für eine elektromotorisch betriebene Küchenmaschine;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18
    Eine solche Anpassung der Anträge auf eine zwischenzeitlich im Rechtsbestandsverfahren erfolgte beschränkte Aufrechterhaltung des Anspruchs stellt keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO, sondern - sofern man darin überhaupt eine Antragsänderung und nicht nur eine Konkretisierung des Antrags erblicken will - allenfalls eine Beschränkung des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 ZPO dar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 27. Januar 2022, Az. I-2 U 45/19, GRUR-RS 2022, 2110 - Rührgefäß; Urteil v. 18. März 2021, Az. I-2 U 18/19, GRUR-RS 2021, 6714 - Hubsäule; Urt. v. 8. April 2021, Az.: I-2 U 13/20, GRUR-RS 2021, 8206 - Halterahmen II).

    Sie verfolgt unverändert das Klageziel, das Angebot und den Vertrieb der angegriffenen Ausführungsform wegen Verletzung desselben Patents zu untersagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 27. Januar 2022, Az. I-2 U 45/19, GRUR-RS 2022, 2110 - Rührgefäß).

  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 259/15

    Sanktionscharakter der Anordnung der Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18
    Um eine Unverhältnismäßigkeit feststellen zu können, bedarf es einer Gesamtabwägung aller relevanter Umstände des Einzelfalls, zu denen neben der Schwere des Schutzrechtseingriffs und dem Grad des Täterverschuldens auch das Rückruf-/Entfernungsinteresse des Verletzten, das entgegengesetzte Verhaltensinteresse des Verletzers sowie die Gesichtspunkte der Generalprävention und der Sanktionierung für ein rechtverletzendes Tun gehören (Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 14. Auflage 2022, Kapitel D., Rz. 953 mit Verweis auf BGH, GRUR 2019, 518, 519f. - Curapor).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18
    Es bedarf dabei - wie auch beim konkludent erteilten vertraglichen Nutzungsrechts - keiner auf den Eintritt der besagten Rechtsfolge gerichteten rechtsgeschäftlichen Willenserklärung(en); erforderlich ist vielmehr nur, dass dem gesamten Verhalten des Berechtigten oder den sonstigen Umständen bei objektiver Würdigung entnommen werden kann, dass die Benutzung des Schutzrechts erlaubt wird (für das Urheberrecht: BGH, GRUR 2010, 628, 632 - Vorschaubilder).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 15/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines deutschen Patents; Patent über ein

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18
    Zwar hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung "Schiebedach" (Urteil v. 30. September 2021, Az. I-2 U 15/20; GRUR RS 2021, 30324) in einem Fall der erstinstanzlichen Teilvernichtung des dortigen Klagepatents angenommen, dass ausnahmsweise bei der Beurteilung einer weiteren Aussetzung der für die beklagte Partei günstigere Aussetzungsmaßstab bei einem Gebrauchsmusterrechtsstreit anzunehmen war.
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 2 U 5/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine mobile Einstieghilfe zum

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18
    Allein dem Umstand, dass der Berechtigte seine Ansprüche über einen längeren Zeitraum nicht verfolgt, kann im Allgemeinen dagegen nicht auf eine stillschweigende Genehmigung geschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 319, 321 - Einstiegshilfe für Kanalöffnungen) Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe hat die Beklagte nicht aufgezeigt, dass sie allgemein, d.h. uneingeschränkt, zur Nutzung des Klagepatents berechtigt war/ist.
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18
    Dazu genügt noch nicht eine bloß fehlende Marktbeobachtung, vielmehr müssen Umstände vorgebracht und festgestellt werden, aus denen sich ergibt, dass sich der Gläubiger der Kenntnisnahme regelrecht verschlossen hat (BGH GRUR 2012, 1248, 1250 - Fluch der Karibik; Kühnen, a.a.O., Kapitel E., Rn. 803).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 2 U 18/19

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18
    Eine solche Anpassung der Anträge auf eine zwischenzeitlich im Rechtsbestandsverfahren erfolgte beschränkte Aufrechterhaltung des Anspruchs stellt keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO, sondern - sofern man darin überhaupt eine Antragsänderung und nicht nur eine Konkretisierung des Antrags erblicken will - allenfalls eine Beschränkung des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 ZPO dar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 27. Januar 2022, Az. I-2 U 45/19, GRUR-RS 2022, 2110 - Rührgefäß; Urteil v. 18. März 2021, Az. I-2 U 18/19, GRUR-RS 2021, 6714 - Hubsäule; Urt. v. 8. April 2021, Az.: I-2 U 13/20, GRUR-RS 2021, 8206 - Halterahmen II).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18
    Demgegenüber kommt eine Aussetzung trotz erstinstanzlicher (teilweiser) Aufrechterhaltung des Klagepatents, dessen Verletzung unstreitig oder feststellbar ist, nur in Betracht, wenn das erstinstanzliche Nichtigkeitsurteil an offensichtlichen Mängeln leidet, so dass das Verletzungsgericht ernsthaft befürchten muss, ein Verletzungsurteil auf einer erkennbar unrichtigen Annahme, nämlich der Rechtsbeständigkeit des Klagepatents zu gründen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2008, 329, 331 - Olanzapin; Kühnen, a.a.O. Kapitel E., Rn. 869, mit dem zutreffenden Hinweis darauf, dass das erstinstanzliche Verletzungsgericht grundsätzlich nicht die Rechtsmittelentscheidung im Rechtsbestandsverfahren vorwegnehmen kann und darf).
  • BPatG, 19.10.2021 - 4 Ni 41/19
  • BGH, 12.12.2023 - X ZR 126/21

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Streitpatents "Klammergreifer für ein

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