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   LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12 U.   

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https://dejure.org/2013,48637
LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12 U. (https://dejure.org/2013,48637)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.11.2013 - 14c O 129/12 U. (https://dejure.org/2013,48637)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. November 2013 - 14c O 129/12 U. (https://dejure.org/2013,48637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bezugsbindung für markenrelevante Produktgruppen in Franchisevertrag rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezugsbindung für markenrelevante Produktgruppen in Franchisevertrag rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Franchise-Verträge von Subway konnten widerrufen werden

  • franchiserecht-blog.de (Kurzinformation)

    Bezugsbindung des Franchisenehmers zur Qualitätssicherung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2014 - Kart 1/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verpflichtungszusagenentscheidungen des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12
    Hierbei ist stets zu berücksichtigen, dass das primäre Interesse des Franchisegebers darauf abzielt, ein gleich bleibendes Qualitätsniveau seiner Produkte/Dienstleistungen zu sichern (BGH NJW 1985, 1894 f.; OLG Düsseldorf Urt. v. 12.07.2003 - VI-U Kart 1/13 - m. w. Nw.).

    Denn es ist fraglich, ob die Widerrufsfrist von vierzehn Tagen nicht zu laufen beginnen konnte, weil die vorformulierte Belehrung über den Beginn der Frist nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht - so das OLG Düsseldorf in seinen Urteil vom 12.07.2013 (VI-U Kart 1/13) - oder ob - so die bisherige Kammerrechtsprechung - in einem solchen Fall davon auszugehen ist, dass in Ermangelung einer anderweitigen Bestimmung Fristbeginn der Tag des Vertragsschlusses sein soll.

    Da dies im Ergebnis aber nicht zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreites führen würde, folgt die Kammer insoweit zugunsten der Beklagten der Auffassung des OLG Düsseldorf in dessen Urteil vom 12.07.2013 (VI-U Kart 1/13), das diesbezüglich wie folgt ausführt:.

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob dieser Einwand - so die Ansicht des OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 12.07.2013 (VI-U Kart 1/13) - unerheblich ist, weil nach dem Wortlaut des § 346 Abs. 2 BGB der Einwand fehlender bzw. geringerer Werthaltigkeit nur bei einem Darlehensvertrag möglich ist.

  • EuGH, 28.01.1986 - 161/84

    Pronuptia

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12
    Die Bezugsbindung ist nämlich insoweit gerechtfertigt aus Gründen der Qualitätssicherung und Gewährleistung der Wiedererkennung der Marke und dient damit der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Franchisesystems (vgl. EuGH NJW 1986, 1415, 1416 - Pronuptia; OLG Düsseldorf Urt. v. 11.04.2007 - VI-U Kart 13/06).

    Insofern bestehen zu einer Bezugsbindung keine Alternativen (vgl. EuGH NJW 1986, 1415, 1416 - Pronuptia).

  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 224/04

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem HWiG

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12
    Damit ist für einen unbefangenen rechtsunkundigen Leser unklar, ob die Frist mit seiner Unterzeichnung des Vertrages, mit der Unterzeichnung des Vertrages durch die Klägerin oder mit der - der Gegenzeichnung vorausgehenden -Aushändigung und Unterzeichnung der Widerrufsbelehrung zu laufen beginnt (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1217 Tz. 19).".
  • BGH, 03.10.1984 - VIII ZR 118/83

    Außerordentliche Kündigung eines Franchise-Vertrages

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12
    Hierbei ist stets zu berücksichtigen, dass das primäre Interesse des Franchisegebers darauf abzielt, ein gleich bleibendes Qualitätsniveau seiner Produkte/Dienstleistungen zu sichern (BGH NJW 1985, 1894 f.; OLG Düsseldorf Urt. v. 12.07.2003 - VI-U Kart 1/13 - m. w. Nw.).
  • BGH, 08.05.2007 - KZR 14/04

    Kfz-Vertragshändler III

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12
    Jedoch lässt sich entgegen der Ansicht der Beklagten auch für Vertragstypen, für die wie im Falle des Franchising kein spezielles dispositives Gesetzesrecht besteht, für den Fall der Unwirksamkeit der entsprechenden Vertragsklausel eine entsprechende Regelung finden: Es ist dann auf eine ergänzende Vertragsauslegung (vgl. BGH NJW 2007, 3568) und allgemeine Grundsätze und deren etwaige Konkretisierung durch die Rechtsprechung zurückzugreifen.
  • BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12
    Nach § 305 c Abs. 2 BGB sind Allgemeine Vertragsbedingungen auch in Franchiseverträgen kundenfreundlich auszulegen, was hier eine Auslegung zugunsten des Franchisenehmers bedingt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1635 - Apollo Optilk).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08

    Bau und Hobby

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12
    Darüber hinaus ist auch bereits zur Qualitätssicherung die Auswahl bestimmter Lieferanten, wie der Vertrag sie vorsieht, eine wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme, die entgegen der Ansicht der Beklagten auch schon bei einem Sortiment von 100 Zutaten sinnvoll ist und einem Franchisegeber nicht dann erst zu gestatten ist, wenn die Anzahl der vertriebenen Produkte wie im Praktiker-Fall des BGH (GRUR 2009, 424) 40.000 Artikel übersteigt.
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