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   LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2 a O 237/11   

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LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2 a O 237/11 (https://dejure.org/2011,90911)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2011 - 2 a O 237/11 (https://dejure.org/2011,90911)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 2 a O 237/11 (https://dejure.org/2011,90911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr der Nutzung eines Zeichens wegen Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke; Zeichen als Herkunftsnachweis durch markenmäßige Nutzung des Zeichens auf der Rückseite der Lederjacke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11
    Die Verwechslungsgefahr im Sinne des Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. b) GMV ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).

    Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042, Rn. 28f. - THOMSON LIFE ; BGH, GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28f. - THOMSON LIFE; GRUR 2007, 700 Rn. 41 - Limoncello ; BGH, GRUR 2006, 849 - Malteserkreuz).

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständige kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (EuGH, GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach).

    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH, GRUR 2005, 1042, Rn. 31 - THOMSON LIFE; BGH, GRUR 2007, 1066, Rn. 40 - Kinderzeit).

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH GRUR 2007, 700 - Limoncello).

    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28f. - THOMSON LIFE; GRUR 2007, 700 Rn. 41 - Limoncello ; BGH, GRUR 2006, 849 - Malteserkreuz).

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11
    Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042, Rn. 28f. - THOMSON LIFE ; BGH, GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11
    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH, GRUR 2005, 1042, Rn. 31 - THOMSON LIFE; BGH, GRUR 2007, 1066, Rn. 40 - Kinderzeit).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11
    Die Annahme einer mittelbaren Verwechslungsgefahr setzt auch nicht etwa voraus, dass die Klagemarke zumindest über normale Kennzeichnungskraft verfügt (BGH GRUR 2008, 905 - Pantohexal).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11
    Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständige kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (EuGH, GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach).
  • BGH, 03.03.1959 - I ZR 7/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11
    Derartigen Bildgestaltungen kann ebenso wie geometrischen Grundformen nur geringe Kennzeichnungskraft zugesprochen werden (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 594 mit Hinweis auf BGH GRUR 1960, 124, 125 (Pfeil); GRUR 1965, 601, 603 (roter Punkt); GRUR 1968, 581 (rote Kreisfläche mit Inschrift)).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11
    Entscheidend für die Frage, ob der Verkehr ein Zeichen als einen Herkunftshinweis ansieht, sind stets die Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem maßgeblichen Warensektor (BGH GRUR 2010, 838 - DDR-Logo).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11
    Eine solche Schwächung setzt voraus, dass die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarten Branchen, Waren oder Dienstleistungen und in einem Umfang tatsächlich in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (BGH GRUR 2002, 626, 628 - IMS m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11
    (vgl. BGH, GRUR 2008, 903 - SIERRA ANTIGUA m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

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