Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 22.03.1983 - 25 T 126/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,22330
LG Düsseldorf, 22.03.1983 - 25 T 126/83 (https://dejure.org/1983,22330)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.1983 - 25 T 126/83 (https://dejure.org/1983,22330)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 1983 - 25 T 126/83 (https://dejure.org/1983,22330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,22330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 10.01.1983 - 2 Wx 47/82

    Vertretungsbefugnis des Notars für den Antrag auf Eintragung in das

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.1983 - 25 T 126/83
    5. Familienrecht/Allgemeines - Vertretungsbefugnis des Notars für den Antrag auf Eintragung in das Güterrechtsregister (OLG Köln, Beschluß vom 10.1.1983 - 2 Wx 47/82 - mitgeteilt von Notar Dirk Heiderhoff, Leverkusen) BGB § 1560 FGG §§ 129;161 Heft Nr. 7/8 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ Juli/August 1983 Die Erklärung nach § 1560 Satz 1 BGB , daß eine güterrechtliche Vereinbarung in das Register eingetragen werden soll, ist keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Erklärung, die allein den Ehegatten zusteht.
  • OLG Köln, 13.11.1975 - 14 U 71/75

    Sicherung eines Anspruchs durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.1983 - 25 T 126/83
    Wird für sie die Annahmefrist verlängert, so erweitern sich zu ihren Gunsten die Entstehungsvoraussetzungen des gesicherten Anspruchs (vgl. KG HRR 1933 Nr. 1849; OLG Köln Rpfleger 1977, 166 = DNotZ 1976, 375 ; MünchKomm/Wacke, § 883 BGB, Rd.-Nr. 33, § 885 BGB , Rd.-Nr. 2; Palandt/Bassenge, 42. Aufl., § 885 BGB , Anm. 1; Promberger, Rpfleger 1977, 157 ; Haegele, Grundbuchrecht, 6. Aufl., Rd.-Nr. 683).
  • BGH, 22.04.1959 - V ZR 193/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.1983 - 25 T 126/83
    Sichert eine Vormerkung einen künftigen oder bedingten Anspruch, so sind die Voraussetzungen, unter denen der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch entsteht, Inhalt des Grundbuchs (vgl. BGH LM Nr. 6 zu § 883 BGB = DNotZ 1959, 399 ).
  • OLG Hamm, 29.12.1982 - 15 W 372/82

    Kein wirksames Nießbrauchsrecht ohne Nutzungen und Besitz

    4. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Sachenrechtliche Bedeutung der Inhaltsänderung eines vorgemerkten Anspruchs (LG Düsseldorf, Beschluß vom 22.3.1983-25 T 126/83 - mitgeteilt von Notar Dr. Becker, Düsseldorf) BGB § 883 Sichert eine Vormerkung einen künftigen oder bedingten Anspruch, so sind die Voraussetzungen, unter denen der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch entsteht, Inhalt des Grundbuchs.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht