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   LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69   

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https://dejure.org/1970,4957
LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69 (https://dejure.org/1970,4957)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.1970 - 8 Ks 1/69 (https://dejure.org/1970,4957)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 1970 - 8 Ks 1/69 (https://dejure.org/1970,4957)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Leitung - als Lagerkommandant von Treblinka - der Massentötung von mindestens 400.000 Juden und Zigeunern. Erschiessung und Erhängung von Juden sowie Leitung der Selektion an der Rampe in Sobibor

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Auszüge)

    "mindestens 400.000 Menschen umgebracht" - Urteil gegen den Lagerkommandant von Treblinka, Franz Stangl

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67

    Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69
    Bei einem auf Befehl handelnden Täter ist ein Verbotsirrtum auch in der Form denkbar, dass er zwar den verbrecherischen Zweck des Befehls erkennt, den Befehl aber aus falsch verstandenem Pflichtbewusstsein gleichwohl für sich als bindend ansieht (BGHSt 22, 223).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvR 284/54

    Verlust der auf dem "Anschluß" Österreichs beruhenden deutschen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69
    Er hatte die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938 erworben und hat sie bis zum 27.April 1945 behalten (§ 1 des 2.Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 17.Mai 1956 - BGBl. I 431 - BVerfG NJW 1955, 1833; BGHSt 9, 53, 175).
  • BGH, 28.05.1963 - 1 StR 540/62

    Strafbarkeit wegen Beachtung von Führerbefehlen - Befolgen eines als

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69
    Sie ruhte zunächst bis zum 9.Mai 1945, weil während der nationalsozialistischen Herrschaft der "Führerwille" einer Strafverfolgung entgegenstand (BGHSt 18, 367).
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. unter anderem die Entscheidung des 3.Strafsenats vom 19.Oktober 1962 - 9 StE 4/62 -, veröffentlicht in BGHSt 18, 87 und NJW 1963, 355), der das Schwurgericht beipflichtet, ist Täter im strafrechtlichen Sinne jeder, der in zurechenbarer Weise den Tatbestand eines Delikts verwirklicht oder mitverwirklichen hilft und dabei den eingetretenen Erfolg als eigenen will und billigt.
  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69
    Dieser Grundsatz war aber für das Schwurgericht kein rechtliches Hindernis, die Beweisaufnahme auch auf die Tätigkeit des Angeklagten in Sobibor zu erstrecken und seine Stellung und sein Verhalten als Lagerleiter in Sobibor als Indiz bei seiner Überzeugungsbildung hinsichtlich der Auslieferungstat zu verwerten (BGH in NJW 1969, 995).
  • LG Hagen, 20.12.1966 - 11 Ks 1/64

    Sobibor-Prozess

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69
    und Andere vom 20.Dezember 1966 (11 Ks 1/64) steht aber weiter fest, dass er später als Angeklagter in der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht Hagen seine Darstellung mehrfach gewechselt und sein Geständnis schliesslich ganz widerrufen hat.
  • BGH, 18.01.1956 - 3 ARs 98/55
    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69
    Er hatte die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938 erworben und hat sie bis zum 27.April 1945 behalten (§ 1 des 2.Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 17.Mai 1956 - BGBl. I 431 - BVerfG NJW 1955, 1833; BGHSt 9, 53, 175).
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69
    Durch Urteil des Schwurgerichts Düsseldorf vom 3.September 1965 (8 I Ks 2/64) in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.Juni 1970 (3 StR 17/68) sind von den Genannten wegen ihrer Beteiligung an den Massentötungen und an Einzeltötungen ausserhalb der Massenliquidierung rechtskräftig verurteilt worden:.
  • BGH, 04.12.1962 - 5 StR 529/62
    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69
    Für den im vorliegenden Fall gegebenen Bereich staatlich befohlener Verbrechen hat der Bundesgerichtshof in seiner oben zitierten Entscheidung (BGHSt 18, 94; NJW 1963, 358) zur Abgrenzung des Täters vom blossen Tatgehilfen unter anderem ausgeführt:.
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69
    Gegen diese Rückwirkung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfGE 25, 269).
  • LG Hamburg, 04.07.1975 - 16/74

    Ludwig Hahn

    Die Feststellung, dass die Pause vom 19. bis zum 24.August 1942 wegen der Schwierigkeiten im Lager Treblinka eintrat, ergeben sich darüber hinaus aus dem verlesenen Urteil des Landgerichts Düsseldorf - Schwurgericht - vom 22.Dezember 1970 - 8 Ks 1/69 - gegen den ehemaligen Leiter des Lagers Treblinka II, Franz Stangl in Verbindung mit der glaubhaften Aussage des Zeugen Mer.

    Das Schwurgericht hat diese offenkundigen Tatsachen in der Weise in die Hauptverhandlung eingeführt, dass es die Seiten 71-111 des Urteils des Schwurgerichts in Düsseldorf vom 22.Dezember 1970 - 8 Ks 1/69 - gegen den ehemaligen Lagerleiter Franz Stangl verlesen hat.

  • LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74

    Beteiligung an der Deportation von mindestens 230.000 Juden des Warschauer

    Die Feststellung, dass die Pause vom 19. bis zum 24.August 1942 wegen der Schwierigkeiten im Lager Treblinka eintrat, ergeben sich darüber hinaus aus dem verlesenen Urteil des Landgerichts Düsseldorf - Schwurgericht - vom 22.Dezember 1970 - 8 Ks 1/69 - gegen den ehemaligen Leiter des Lagers Treblinka II Franz Stangl in Verbindung mit der glaubhaften Aussage des Zeugen Mer.

    Das Schwurgericht hat diese offenkundigen Tatsachen in der Weise in die Hauptverhandlung eingeführt, dass es die Seiten 71-111 des Urteils des Schwurgerichts in Düsseldorf vom 22.Dezember 1970 - 8 Ks 1/69 - gegen den ehemaligen Lagerleiter Franz Stangl verlesen hat.

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