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   LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14   

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LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14 (https://dejure.org/2016,67008)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2016 - 4a O 105/14 (https://dejure.org/2016,67008)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 4a O 105/14 (https://dejure.org/2016,67008)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14
    Der Zweck der Meldung ist jedoch erfüllt wenn der Arbeitgeber darüber in Kenntnis ist, dass in seinem Betrieb eine Diensterfindung entstanden ist, was Gegenstand der Diensterfindung ist und wer der Erfinder ist (OLG Düsseldorf, Teilurteil v. 27.02.2003, Az.: I-2 U 42/00, Rn. 162 - Hub-Kipp-Vorrichtung - zitiert nach juris).

    Dies gilt zum einen deshalb, weil die Erklärungen gegenüber dem Patentamt abgegeben worden sind, während die Inanspruchnahmeerklärung als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dem Arbeitnehmer, mithin dem Kläger, zugehen muss (OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 27.02.2003, Az.: I-2 U 42/00, Rn. 170- Hub-Kipp-Vorrichtung - zitiert nach juris).

    Denn trotz der Beteiligung war er nicht Adressat der abgegebenen Erklärungen (OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 27.02.2003, Az.: 2 U 42/00, Rn. 170 - Hub-Kipp-Vorrichtung - zitiert nach juris).

    Eine Vereinbarung im Sinne von § 22 Satz 2 ArbErfG bedarf keiner ausdrücklichen Absprache, sie kann auch durch schlüssiges Handeln erfolgen (OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 27.02.2003, Az.: 2 U 42/00, Rn. 182 - Hub-Kipp-Vorrichtung, zitiert nach Juris).

    Der Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB erfasst vorliegend die Vermögensnachteile, die durch die rechtswidrige und schuldhafte Vorenthaltung der Schutzrechte entstanden sind (OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 27.02.2003, Az.: 2 U 42/00, Rn. 227 f. - Hub-Kipp-Vorrichtung, zitiert nach Juris).

    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Erfindung freigeworden sein muss, wobei die viermonatige Inanspruchnahmefrist des § 6 Abs. 2 ArbnErfG auch ohne schriftliche Erfindungsmeldung spätestens beginnt, wenn die Schutzrechtsanmeldung erfolgt (OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 27.07.2003, Az.: 2 U 42/00, Rn. 163, Hub-Kipp-Vorrichtung - zitiert nach juris).

    Ohne die Vorenthaltung der Schutzrechtsanmeldung hätten der Kläger und der Zeuge B von der Beklagten für die Benutzung des Gegenstandes der in dem Antrag bezeichneten WO-Schutzrechtsanmeldung (PCT-Anmeldung WO X ; im Folgenden: WO 'X ) einen Entschädigungsanspruch nach Art II § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 IntPatÜG gehabt (vgl. für ein deutsches Patent nach § 33 PatG: OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 27.02.2003, Az.: 2 U 42/00, Rn. 227 f. - Hub-Kipp-Vorrichtung - zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 03.02.2005 - 4b O 507/03

    Auskunftsanspruch eines Miterfinders nach Treu und Glauben über die Einzelheiten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14
    Sie war als diejenige, die die Anmelde- und Eintragungsverfahren selbst geführt und betreut, unmittelbar über den jeweiligen Stand der Verfahren und den Inhalt der zur Anmeldung bzw. Eintragung gekommenen Schutzrechte im Bilde, so dass ihr eine Benutzung der Erfindungen augenblicklich nach der Veröffentlichung der Schutzrechtserteilung vorwerfbar ist (LG Düsseldorf, Teilurt. v. 03.02.2005, Az.: 4b O 507/03, Rn. 217, zitiert nach juris).

    Aufgrund des Hilfscharakters, den die Auskunft- und Rechnungslegungsansprüche im Hinblick auf die bestehenden (Rest)schadensersatz und (Rest)Entschädigungsansprüche haben, umfassen diese zumindest diejenigen Daten, die erforderlich sind, um die Entschädigung bzw. den Schadensersatz zu berechnen (BGH, GRUR 1989 411 (413) - Offenend-Spinnmaschine; LG Düsseldorf, Urt. v. 03.02.2005, Az.: 4b O 507/03, Rn. 218, zitiert nach juris).

    Auch soweit der Kläger die Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht auf die Schutz-, Benennungs- und Erstreckungsstaaten der jeweiligen Schutzrechte erstreckt, bedarf es dieser Angabe zur Geltendmachung der Hauptansprüche (LG Düsseldorf, Urt. v. 03.02.2005, AZ.: 4b O 507/03, Rn. 227, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14
    Gleichermaßen gilt dies für den Fall, indem ein Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers besteht (BGH, GRUR 1989, 411 (413) - Offenend-Spinnmaschine).

    Aufgrund des Hilfscharakters, den die Auskunft- und Rechnungslegungsansprüche im Hinblick auf die bestehenden (Rest)schadensersatz und (Rest)Entschädigungsansprüche haben, umfassen diese zumindest diejenigen Daten, die erforderlich sind, um die Entschädigung bzw. den Schadensersatz zu berechnen (BGH, GRUR 1989 411 (413) - Offenend-Spinnmaschine; LG Düsseldorf, Urt. v. 03.02.2005, Az.: 4b O 507/03, Rn. 218, zitiert nach juris).

    Der Entschädigungsanspruch ist ein im Umfang reduzierter Ausgleichsanspruch (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369 (376)), weshalb die Grundsätze der Lizenzanalogie die Grundlage der Entschädigungsbemessung bilden (BGH, GRUR 1989, 411 (413); OLG Düsseldorf, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 91/13

    Ansprüche des Mitinhabers eines Patents gegen den weiteren Inhaber wegen der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14
    Der Rechenlegungsanspruch erfordert jedenfalls eine übersichtliche, in sich verständliche Zusammenstellung der auskunftspflichtigen Daten (OLG Düsseldorf, GRUR 2014, 1190 (1195); Grüneberg, in: Palandt, BGB, Kommentar, 74. Auflage, 2015, § 259, Rn. 8).

    Die Kammer folgt der Auffassung, wonach eine Pflicht zur Vorlage von Belegen ausnahmsweise nur dann besteht, wenn dies der Üblichkeit entspricht (OLG Düsseldorf, GRUR 2014, 1190, (1195)), das heißt die Vorlage von Belegen gegenüber dem Rechnungslegungsgläubiger in dem jeweiligen Geschäftsfeld (Gestattung einer Patentbenutzung) der Verkehrssitte entspricht (Kühnen, ebd., Kap. D., Rn. 517).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99

    Entschädigungspflicht für eine Patentverletzung; Verjährung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14
    Der Entschädigungsanspruch ist ein im Umfang reduzierter Ausgleichsanspruch (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369 (376)), weshalb die Grundsätze der Lizenzanalogie die Grundlage der Entschädigungsbemessung bilden (BGH, GRUR 1989, 411 (413); OLG Düsseldorf, a. a. O.).

    Denn diese Entschädigungsansprüche stehen dem Inhaber eines Patents nur im Zusammenhang mit unmittelbaren, nicht aber mit den hier allein im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Härteprüfung feststellbaren mittelbaren Benutzungshandlungen zu (BGH, Urt. v. 03.06.2004, Az.: X ZR 82/03, Rn. 43, zitiert nach juris; a. A.: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369 (375)).

  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 163/12

    Patentrecht: Schadensersatzanspruch eines übergangenen Mitberechtigten bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14
    Ausgangspunkt für die Entscheidung waren deshalb die Vorschriften nach §§ 741 ff. BGB (BGH, GRUR 2016, 1257, Rn. 17).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14
    Für Hilfsansprüche zur Geltendmachung von Schadens- und Entschädigungsansprüchen - wie vorliegend - gilt eine eigene Verjährungsfrist, nämlich die regelmäßige Verjährung nach §§ 195, 199 BGB (BGH, GRUR 2012, 1248 (1259); Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 484).
  • LG Düsseldorf, 23.05.2000 - 4 O 162/99
    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14
    Die in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannte einmonatige Karenzzeit ab Offenlegung der Anmeldung ist auch im Zusammenhang mit dem Entschädigungsanspruch nicht zu gewähren (LG Düsseldorf, Urt. v. 23.05.2000, Az.: 4 O 162/99).
  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 89/65
    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14
    Insoweit ist zu beachten, dass aus der Anmeldung und Erteilung eines Schutzrechts nicht zwangsläufig auch die wirtschaftliche Verwertung desselben erfolgt, weshalb auch aus der Vorenthaltung von Patenten nicht ein allgemeiner Erfahrungssatz dahingehend abgeleitet werden kann, dass diese durch den eigentlich Berechtigten gewinnbringend verwertet worden wären (BGH, GRUR 1970, 296 (298) - Allzweck-Landmaschine).
  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14
    (BGH, GRUR 2002, 609 (610)).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04

    Zur Behandlung einer Gemeinschaft nach Bruchteilen zwischen mehreren Inhabern

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03

    Haftetikett

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 22.12.2016, Az. 4a O 105/14, die Klage abzuweisen, hilfsweise die Sache nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO an das Landgericht zur erneuten Verhandlung zurückzuverweisen, die Anschlussberufung des Klägers zurückzuweisen.
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