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   LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15   

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https://dejure.org/2017,15780
LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15 (https://dejure.org/2017,15780)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2017 - 4a O 172/15 (https://dejure.org/2017,15780)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2017 - 4a O 172/15 (https://dejure.org/2017,15780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch durch Abschluss eines Lizenzvertrags

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15
    Ausgangspunkt ist dabei der Wortlaut der Erklärung und dem diesen zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen (BGH, Urt. v. 06.07.2005, Az.: VIII ZR 136/04, Rn. 28, zitiert nach juris), es sind jedoch weiter auch die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden, für den Erklärungsempfänger erkennbaren Begleitumstände des Vertragsschlusses einzubeziehen (Ellenberger, in: Palandt, BGB, Kommentar, 76. Auflage, 2017, § 133, Rn. 15).

    Obwohl die Erklärung mit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (BGH, Urt. v. 06.07.2005, Az.: VIII ZR 136/04, Rn. 29, zitiert nach juris).

    Ausgangspunkt ist dabei der Wortlaut der Erklärung und der diesem zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwillen (BGH, Urt. v. 06.07.2005, Az.: VIII ZR 136/04, Rn. 28, zitiert nach juris), es sind jedoch weiter auch die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden, für den Erklärungsempfänger erkennbaren Begleitumstände des Vertragsschlusses einzubeziehen (Ellenberger, in: Palandt, BGB, Kommentar, 76. Auflage, 2017, § 133, Rn. 15).

    Obwohl die Erklärung mit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (BGH, Urt. v. 06.07.2005, Az.: VIII ZR 136/04, Rn. 29, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15
    Nach §§ 133, 157 BGB ist bei der Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen der wirkliche Wille der Vertragsschließenden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu erforschen (BGH, Urt. v. 19.01.2000, Az.: VIII ZR 275/98, Rn. 20, zitiert nach juris).

    Nach §§ 133, 157 BGB - gem. Ziff. 15.1 der Grundvereinbarung (Anlage rop1/ Anlage rop 1a) ist deutsches Recht anzuwenden - ist bei der Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen der wirkliche Wille der Vertragsschließenden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu erforschen (BGH, Urt. v. 19.01.2000, Az.: VIII ZR 275/98, Rn. 20, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 19.03.2015 - 4c O 11/14

    Paneel mit einem Befestigungssystem III

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15
    Aus dieser Vertragsbeziehung entstand später ein bei dem Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 4c O 11/14 anhängiger Rechtsstreit.

    Die Klägerin ist der Ansicht, aufgrund der Lizenzeinräumung an EPI/ A durch die Beklagte zu 4), von der sie erstmalig im Zusammenhang mit der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, Az.: 4c O 11/14, Kenntnis erhalten habe, liege ein Verstoß gegen Ziff. 2.3 FAA vor, da nicht zugleich eine Unterlizenz an den Fold-Down-Patenten von G erteilt worden ist.

  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15
    Einen solchen Willen der Vertragsschließenden trägt auch die Klägerin nicht vor, obwohl sie insoweit - entgegen § 139 BGB - wegen der Vereinbarung in Ziff. 17.1 FAA die Darlegungs- und ggf. die Beweislast trägt (BGH, GRUR 2004, 353 - Tennishallenpacht).
  • BGH, 07.03.2013 - III ZR 231/12

    Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15
    Dies ist im Allgemeinen nur dann anzunehmen, wenn die Gründe, auf die die Kündigung gestützt wird, im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen, vorliegend der Klägerin, wobei die Abgrenzung der Risikobereiche anhand des Vertrags, des Vertragszwecks und ggf. der anzuwendenden Bestimmungen vorzunehmen ist (BGH, MMR 2013, 398, Rn. 17).
  • BGH, 13.09.2005 - X ZR 62/03

    Erledigung der Hauptsache durch Verlust des wirtschaftlichen Interesses einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15
    Insoweit ist zu beachten, dass der Verstoß einer Klausel gegen kartellrechtliche Vorschriften, grundsätzlich allein die Unwirksamkeit dieser Klausel (gem. Art. 101 Abs. 2 AEUV bzw. gem. § 134 BGB) zur Folge hat (BGH, GRUR 2006, 223 (224); Ullmann/ Deichfuß, ebd., § 15, Rn. 261).
  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15
    Die Entstehung eines Schadensersatzanspruchs, die den Lauf der Verjährungsfrist herbeiführt, liegt dabei dann vor, wenn ein Schaden dem Grunde nach entstanden ist, wenn auch seine Höhe noch nicht beziffert werden kann (BGH, NJW 1987, 1887 (1888)).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (Umstandsmoment) (BGH, NJW 2014, 1230, Rn. 13).
  • LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 171/15

    Voraussetzungen der Akteneinsicht Dritter im Zivilverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15
    Auch die G-AB vergab schließlich Unterlizenzen an Patenten der H-Gruppe, beispielsweise durch Vertrag mit der Elegant Ltd. vom 08.12.2015 (Anlage rop5/ Anlage rop5a in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 4a O 171/15, dessen Akten beigezogen waren).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2016 - 3 VA 5/16
    Die Antragstellerin ist Klägerin in dem unter dem Aktenzeichen 4 a O 172/15 beim Landgericht Düsseldorf geführten Verfahren.

    verteidige sich in dem Verfahren 4 a O 172/15 damit, dieser Lizenzvertrag sei bereits vor Abschluss der Unterlizenzierungsvereinbarung (FAA) geschlossen worden (1. Dezember 2009).

    Die Antragstellerin hat zur Begründung ihres Akteneinsichtsgesucht geltend gemacht, sie habe ein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht, da ihr - in dem Verfahren 4 a O 172/15 geltend gemachter - Anspruch gegen C. u.a. von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen C. und E. abhänge.

    Sie macht geltend, die begehrte Akteneinsicht diene nicht dazu, Informationen zur Begründung ihres Anspruchs im eigenen Prozess zu erhalten, sondern zur Aufklärung des Verdachts des unrichtigen Vortrags der C. im Verfahren 4 a O 172/15.

  • LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 171/15

    Paneele Befestigungssystem

    So schreibt der Prozessbevollmächtigte der Klägerin in einer Email vom 21.06.2010 (Anlage B22 in dem Verfahren 4a O 172/15, deren Akten beigezogen wurden; Hervorhebungen diesseits):.
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