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   LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 014 KLs 2/21   

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LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 014 KLs 2/21 (https://dejure.org/2021,47581)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.2021 - 014 KLs 2/21 (https://dejure.org/2021,47581)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 2021 - 014 KLs 2/21 (https://dejure.org/2021,47581)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Orientalische Geldwäsche: Hawala-Banker zu Haftstrafen verurteilt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 61/21

    Straf- und Zahlungsdienstrechtliche Beurteilung des Hawala-Finanzsystems

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
    Mittäterschaftlich handelt, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatbeitrages erscheint (BGH NJW 2021, 2979, 2980).

    Danach müssen ein organisatorisches, ein personelles, ein zeitliches und ein interessenbezogenes Element gegeben sein (BGH NJW 2021, 2979, 2979).

    Erforderlich hierfür ist neben den sonstigen Voraussetzungen, dass der Zusammenschluss ein übergeordnetes gemeinsames Interesse verfolgt (BGH NJW 2021, 2979, 2979).

    In dem - hier vorliegenden - Fall eines Zusammenschlusses zu dem Zweck der Durchführung rechtswidriger Geldwertüberweisungen kann auch das über die individuelle Gewinnschöpfung hinausgehende, gemeinsame Ziel des Fortbestands des Überweisungssystems ein übergeordnetes gemeinsames Interesse darstellen (BGH NJW 2021, 2979, 2980).

    In dem - hier vorliegenden Fall - eines Zusammenschlusses zu dem Zweck der Durchführung rechtswidriger Geldwertüberweisungen kann das übergeordnete gemeinsame Interesse auch daraus folgen, dass sich die Gruppierung gezielt jeglicher Form staatlicher Kontrolle und insbesondere der Finanzaufsicht entzieht (BGH NJW 2021, 2979, 2980).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die übermittelten Zahlungen ihrerseits illegalen Zwecken dienen, denn bereits der bezweckte strafbewehrte Verstoß gegen die Anforderungen der Zahlungsdiensteaufsicht bedeutet wegen der Umgehung jeglicher Kontrollmöglichkeiten eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und ist insofern von einigem Gewicht (BGH NJW 2021, 2979, 2980).

    Die mehrfache Durchführung der unerlaubten Geldwertüberweisungen innerhalb eines einheitlichen Betriebes stellt eine Tat im Rechtssinne dar (BGH NJW 2021, 2979, 2981).

  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 2 Ws 14/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Gewährung sittenwidriger Darlehen unter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
    Beim Erlangen im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB handelt es sich um einen tatsächlichen Vorgang (OLG Hamm, NZWiSt 2019, 477, 478).

    Dazu gehört der gesamte Geldkreislauf (vgl. auch: OLG Hamm NZWiSt 2019, 477, 478, wonach bei gemäß §§ 32, 54 KWG verbotenen Darlehensgeschäften nicht nur die erzielten Zinsbeträge, sondern auch die Darlehensvaluten der Einziehung unterliegen).

    Sie stellen eine bewusste Investition in das rechtswidrige Geldtransfersystem dar und sind daher nach der Zweckrichtung der Einziehung, wonach was bewusst in Verbotenes investiert worden ist, unwiederbringlich verloren sein muss (BT-Drs. 18/9525, S. 55), nicht in Abzug zu bringen (vgl. auch: OLG Hamm NZWiSt 2019, 477, 479, wonach bei gemäß §§ 32, 54 KWG verbotenen Darlehensgeschäften die gewährten Darlehen nicht abzuziehen sind).

  • OLG Schleswig, 27.03.2020 - 1 Ws 3/20

    Straftaten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz können im Rahmen einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
    Der Dienstleister muss nicht den gesamten Zahlungsfluss vom Zahler zum Empfänger bewirken (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 1 Ws 3/20 H).

    Unerheblich ist dabei, ob der Dienstleister das Geschäft durch einen tatsächlichen Geldfluss (die Überbringung von Bargeld oder die Weiterleitung von Buchgeld) oder aber durch Verrechnung ausführt (BaFin Merkblatt ZAG v. 29.11.2017, 2.e); OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 1 Ws 3/20 H).

    Für eine Bedeutungslosigkeit der Frage nach der Genehmigungsfähigkeit für die Bewertung der Strafbarkeit (vgl. Knierim , in: Wabnitz/Jankovsky/Schmitt, Handbuch Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 5. Aufl. 2020.10. Kapitel, Rn. 253; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 1 Ws 3/20 H) spricht zwar der Zweck des ZAG, der auf den Schutz des volkswirtschaftlich unverzichtbaren Sektors des Zahlungsverkehrs gerichtet ist (LG Trier NJW-RR 2017, 349, 349).

  • LG Trier, 07.12.2016 - 5 O 139/16

    Unerlaubte Handlung: Schadenersatzanspruch des Kunden einer Spielhalle wegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
    Für eine Bedeutungslosigkeit der Frage nach der Genehmigungsfähigkeit für die Bewertung der Strafbarkeit (vgl. Knierim , in: Wabnitz/Jankovsky/Schmitt, Handbuch Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 5. Aufl. 2020.10. Kapitel, Rn. 253; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 1 Ws 3/20 H) spricht zwar der Zweck des ZAG, der auf den Schutz des volkswirtschaftlich unverzichtbaren Sektors des Zahlungsverkehrs gerichtet ist (LG Trier NJW-RR 2017, 349, 349).

    Das ZAG schützt in erster Linie ein Rechtsgut der Allgemeinheit in Gestalt des volkswirtschaftlich unverzichtbaren Sektors des Zahlungsverkehrs (LG Trier NJW-RR 2017, 349, 349).

    Das ZAG schützt zwar neben den genannten überindividuellen Rechtsgütern auch die Personen, die Zahlungsdienste in Anspruch nehmen (LG Trier NJW-RR 2017, 349, 349; Danwerth, in: Casper/Terlau, 2. Aufl. 2020, § 1 ZAG, Rn. 109).

  • BGH, 16.03.2021 - 5 StR 35/21

    Ablehnung eines aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein gestellten Beweisantrags

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt ein auf Beweiserhebung gerichteter Antrag keinen Beweisantrag im Rechtssinne dar, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung lediglich "aufs Geratewohl" und "ins Blaue hinein" aufgestellt wird, so dass es sich nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (BGH NStZ 1989, 334, 335; BGH NStZ 1992, 397, 398; BGH NStZ 1993, 143, 144; BGH NJW 1997, 2762, 2764; BGH NStZ 2002, 383, 383; BGH NStZ 2003, 497, 497; BGH NStZ 2006, 405, 405; BGH NStZ 2008, 474, 474; BGH NStZ 2011, 169, 169; BGH NStZ 2013, 476, 476; BGH NStZ 2013, 536, 537; BGH, Beschluss vom 16.03.2021, Az.: 5 StR 35/21, BeckRS 2021, 8274; vgl. auch BT-Drs. 19/14747, S. 34).

    Die Frage, ob ein "aufs Geratewohl" gestellter Antrag vorliegt, beurteilt sich danach aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht in Frage gestellten Tatsachen (BGH, Beschluss vom 16.03.2021, Az.: 5 StR 35/21, BeckRS 2021, 8274).

    Ob es dem Antrag an der notwendigen Ernsthaftigkeit des Beweisbegehrens mangelt, lässt sich regelmäßig nur aus einer Gesamtschau aller insoweit relevanten Faktoren ableiten (BGH, Beschluss vom 16.03.2021, Az.: 5 StR 35/21, BeckRS 2021, 8274).

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
    Die Bedeutung der geplanten oder durchgeführten Straftat ist im Wege einer Gesamtwürdigung aller beurteilungserheblichen Faktoren zu ermitteln, die für das Maß der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit relevant sein können (BGH NStZ 1995, 340, 341; BGH NJW 2012, 325, 327).

    Die geografische Zuordnung einer Vereinigung ist im Wege einer an den konkreten Einzelfallumständen orientierten Gesamtbetrachtung vorzunehmen (BGH NJW 2012, 325, 327).

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
    Die Bedeutung der geplanten oder durchgeführten Straftat ist im Wege einer Gesamtwürdigung aller beurteilungserheblichen Faktoren zu ermitteln, die für das Maß der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit relevant sein können (BGH NStZ 1995, 340, 341; BGH NJW 2012, 325, 327).

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht allein auf das konkrete tatbestandliche Unrecht der Straftaten, sondern auch auf die sonstigen, für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ebenfalls bedeutsamen Begleitumstände an (BGH NJW 1995, 2117, 2118; OLG E1 NJW 1994, 398, 399).

  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
    Ist dagegen strafrechtlich nur die Art und Weise bemakelt, in der das Geschäft ausgeführt wird, ist nur der hierauf entfallende Sondervorteil erlangt (ebd.; BGH NJW 2010, 882, 884; BGH, Urteil vom 19.01.2012, Az.: 3 StR 343/11, BeckRS 2012, 4725, Rn. 16).

    Diese Grundsätze gelten auch in den Fällen, in denen die geschäftliche Tätigkeit einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt, den der Täter in strafbarer Weise umgeht (BGH NZWiSt 2016, 281, 282; BGH, Urteil vom 19.01.2012, Az.: 3 StR 343/11, BeckRS 2012, 4725, Rn. 17).

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
    Lediglich individuelle Einzelinteressen der Mitglieder der Gruppierung genügen nicht (ebd.; BGH NJW 2021, 2813, 2814).

    Zur Ermittlung dieses übergeordneten gemeinsamen Interesses können im Rahmen einer Gesamtwürdigung die äußeren Tatumstände herangezogen werden (BGH, Urteil vom 02.06.2021, Az.: 3 StR 21/21, BeckRS 2021, 21720, Rn. 21).

  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 321/15

    Verfall (Absehen von der Anordnung wegen des Vorliegens einer unbilligen Härte:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
    Auslegungskriterium ist dabei der Zweck der Einziehung (BGH NStZ 2016, 279, 280).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

  • BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57

    Kennzeichnung einer Zuwiderhandlung nach äußerlichen Merkmalen als

  • BGH, 13.06.2019 - AK 27/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (formale

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

  • BGH, 12.03.2008 - 2 StR 549/07

    Aufklärungspflicht; auf Geratewohl gestellter Beweisantrag (ins Blaue hinein

  • BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12

    Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen;

  • BGH, 26.11.2019 - 3 StR 323/19

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Betrug durch den Vertrieb von

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer

  • BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag (Antrag auf Einholung

  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 405/02

    Begriff des Scheinbeweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Erforderlichkeit; aufs

  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11

    Terroristische Vereinigung (ausländische); DHKPC; DHKP; DHKC; Rädelsführerschaft

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

  • BGH, 05.02.2002 - 3 StR 482/01

    Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag ins Blaue hinein; Scheinbeweisantrag;

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17

    Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von

  • BGH, 10.04.1992 - 3 StR 388/91

    Antrag auf Vernehmung zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

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