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   LG Düsseldorf, 24.01.2018 - 23 S 33/17   

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LG Düsseldorf, 24.01.2018 - 23 S 33/17 (https://dejure.org/2018,47605)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2018 - 23 S 33/17 (https://dejure.org/2018,47605)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 23 S 33/17 (https://dejure.org/2018,47605)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.01.2018 - 23 S 33/17
    Die Anwendung des § 620 Abs. 2 BGB folgt jedoch daraus, dass gemischte Verträge dem Recht des Vertragstyps zu unterstellen sind, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Rechtsgeschäfts liegt (BGH NJW 2007, 213, 214).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in der vom Amtsgericht zutreffend herangezogenen Entscheidung vom 13.10.2006 festgehalten (BGH NJW 2007, 213, Ls. 2).

    Bei formularmäßiger Regelung unterfällt diese der AGB-Inhaltskontrolle (BGH NJW 2007, 213, 214; Weidenkaff , in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 620 Rn. 8).

    Darüber hinaus erfasst die Vorschrift ihrem Sinn und Zweck nach aber auch Verträge, deren Beendigung von einem bestimmten Ereignis abhängt, sofern die Parteien nicht den Eintritt dieses Ereignisses innerhalb von zwei Jahren als sicher vorausgesetzt haben (BGH NJW 2007, 213, 214).

    Das Wohnungseigentumsrecht lässt den Wohnungseigentümern grundsätzlich weitgehend freie Hand bei der Regelung der Verhältnisse untereinander; auf durchgreifende Bedenken stößt jedoch ein Kontrahierungszwang, wenn die Wohnungseigentümer zum Abschluss von Verträgen mit mehr als zweijähriger Bindung verpflichtet werden sollen und weder den einzelnen Wohnungseigentümern noch der Wohnungseigentümergemeinschaft wirkliche Spielräume für die Ausgestaltung der Verträge bleiben (BGH NJW 2007, 213, 215).

    Dieses schutzwürdige Interesse kommt im Hinblick auf Betreuungsverträge regelmäßig hinzu (BGH NJW 2007, 213, 215), ist aber nicht allein maßgeblich für die Beurteilung der Wirksamkeit einer zeitlichen Vertragsbindung.

    Eine solche Wertungsmöglichkeit unter Berücksichtigung eines anerkennenswerten Interesses liefe im Anwendungsbereich der AGB-Inhaltskontrolle bereits § 309 Nr. 9a BGB zuwider, der ein Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit enthält (BGH NJW 2007, 213, 214).

  • AG Ratingen, 16.05.2017 - 11 C 102/16

    Bestehen von Rückzahlungsansprüchen aus einem Betreuungsvertrag nach Tod des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.01.2018 - 23 S 33/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 16.05.2017 (Az. 11 C 102/16) wird zurückgewiesen.

    Das Amtsgericht Ratingen hat der Klage mit Urteil vom 16.05.2016 (Az. 11 C 102/16) teilweise stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung von 750, 00 EUR nebst Zinsen sowie zur Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren von 147, 56 EUR verurteilt.

    Die Beklagte beantragt, die Klage unter Aufhebung des Urteils des Amtsgericht Ratingen vom 16.05.2017, Aktenzeichen 11 C 102/16, abzuweisen.

  • BGH, 23.02.2006 - III ZR 167/05

    Sittenwidrigkeit der Verknüpfung von Miet- und Servicevertrag im betreuten Wohnen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.01.2018 - 23 S 33/17
    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.02.2006, Az. III ZR 167/05 (BGH NJW 2006, 1276), wonach im Rahmen des betreuten Wohnens Miet- und Betreuungsvertrag rechtmäßig aneinander gekoppelt werden können, führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Danach kann durch wechselseitige Inbezugnahme des Miet- und des Betreuungsvertrages gewährleistet werden, dass der Mietvertrag nicht ohne gleichzeitigen Empfang der Betreuungsleistungen fortgeführt werden kann (BGH NJW 2006, 1276, 1277).

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