Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 463/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konsequenzen einer Übertragung von Patentrechten von Privatpersonen auf eine Produktionsfirma i.R.e. Kooperation nach Insolvenz der Produktionsfirma; Abgrenzung zwischen einer Vereinbarung hälftiger Beteiligung an Verwertungsschutzrechten und einer unmittelbaren ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57
Der Heiligenhof
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 463/03
Die Reichweite der durch den Beklagten bewilligten Mitberechtigung richtet sich nach dem Erfahrungssatz, dass der Schutzrechtsinhaber im Zweifel nur insoweit eine Verfügung über sein Schutzrecht vornehmen will, wie es zur Erreichung des schuldrechtlich festgelegten Zwecks unbedingt erforderlich ist (sog. Zweckübertragungsgrundsatz, vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 -Kopiergerät; BGH, GRUR 1959, 200, 203 -Der Heiligenhof;… BGH, GRUR 1981, 196, 197 -Honorarvereinbarung, Benkard/Ullmann, PatG, 9. Aufl., § 15, Rz. 13 und 67). - BGH, 16.11.1954 - I ZR 40/53
Rechtsmittel
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 463/03
Die Reichweite der durch den Beklagten bewilligten Mitberechtigung richtet sich nach dem Erfahrungssatz, dass der Schutzrechtsinhaber im Zweifel nur insoweit eine Verfügung über sein Schutzrecht vornehmen will, wie es zur Erreichung des schuldrechtlich festgelegten Zwecks unbedingt erforderlich ist (sog. Zweckübertragungsgrundsatz, vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 -Kopiergerät; BGH, GRUR 1959, 200, 203 -Der Heiligenhof;… BGH, GRUR 1981, 196, 197 -Honorarvereinbarung, Benkard/Ullmann, PatG, 9. Aufl., § 15, Rz. 13 und 67). - BGH, 23.04.1974 - X ZR 4/71
Anlagengeschäft
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 463/03
Es kann sich auch aus einer entsprechenden Ermächtigung durch den Schutzrechtsinhaber ergeben (BGHZ 62, 272, 274 -Anlagengeschäft, Benkard/Ullmann, PatG, 9. Aufl., § 15 PatG, Rz. 59). - BGH, 13.06.1980 - I ZR 45/78
Architekten und Ingenieure-Zur Einräumung v. urheberrechtlichen Nutzungsrechten
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 463/03
Die Reichweite der durch den Beklagten bewilligten Mitberechtigung richtet sich nach dem Erfahrungssatz, dass der Schutzrechtsinhaber im Zweifel nur insoweit eine Verfügung über sein Schutzrecht vornehmen will, wie es zur Erreichung des schuldrechtlich festgelegten Zwecks unbedingt erforderlich ist (sog. Zweckübertragungsgrundsatz, vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 -Kopiergerät; BGH, GRUR 1959, 200, 203 -Der Heiligenhof; BGH, GRUR 1981, 196, 197 -Honorarvereinbarung, Benkard/Ullmann, PatG, 9. Aufl., § 15, Rz. 13 und 67). - BGH, 09.03.1999 - KZR 23/97
Markant
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 463/03
Das Formerfordernis soll die Kartellbehörden und -gerichte in die Lage versetzen, auf schriftlich dokumentierter Grundlage zu prüfen, ob die tatsächlich getroffenen Vereinbarungen unter anderem nach § 20 GWB a.F. unwirksam sind bzw. eine gesetzliche Ausnahme von einem Kartellverbot vorliegt (BGH, GRUR 1999, 602 -Markant).
- LG Düsseldorf, 12.01.2006 - 4a O 82/05
Rückzahlung von Lizenzgebühren
In dem zwischen Frau Rütten-Selders als Klägerin und dem Beklagten geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 4a O 463/03) stellte die Kammer mit Urteil vom 24.02.2004 (Anlage HLW7) fest, dass Frau Rütten-Selders aufgrund der Vereinbarungen vom 01.09.1995 und vom 20./25.04.1996 ab dem 01.01.2002 unter Erstattung der hälftigen Patenterhaltungskosten berechtigt war und für die Zukunft berechtigt ist, die wirtschaftliche Verwertung des europäischen Patentes 0 799 949 und anderer Schutzrechte in eigenem Namen und auf eigene Kosten sowie für eigene Rechnung zu betreiben, insbesondere durch Vergabe von Lizenzen über die Schutzrechte.Dies gilt jedenfalls insoweit, als Frau Rütten-Selders entsprechend dem Feststellungsurteil der Kammer vom 24.02.2004 (Az. 4a O 463/03; Anlage HLW7) ab dem 01. Januar 2002 berechtigt war und für die Zukunft berechtigt ist, die wirtschaftliche Verwertung der in der Präambel des Vertrages vom 29.07.2004 genannten Schutzrechte zu betreiben, insbesondere durch Vergabe von Lizenzen über diese Schutzrechte.