Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Extraktionsverfahren für Curcuminoide
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14
- OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 58/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00
Schneidmesser I
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zahlen- und Maßangaben schon nach ihrem objektiven Gehalt, der auch das Verständnis des Fachmanns prägen wird, nicht einheitlich sind, sondern in unterschiedlichen Formen Sachverhalte mit durchaus verschiedenen Inhalten bezeichnen können (vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II).Andererseits schließt dies nicht aus, dass der Fachmann eine gewisse, beispielsweise übliche Toleranzen umfassende, Unschärfe als mit dem technischen Sinngehalt einer Zahlenangabe vereinbar ansieht (vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II).
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01
Custodiol II
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zahlen- und Maßangaben schon nach ihrem objektiven Gehalt, der auch das Verständnis des Fachmanns prägen wird, nicht einheitlich sind, sondern in unterschiedlichen Formen Sachverhalte mit durchaus verschiedenen Inhalten bezeichnen können (vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II).Andererseits schließt dies nicht aus, dass der Fachmann eine gewisse, beispielsweise übliche Toleranzen umfassende, Unschärfe als mit dem technischen Sinngehalt einer Zahlenangabe vereinbar ansieht (vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II).
- BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05
Tintenpatrone
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14
Da nicht ersichtlich ist, dass die Lizenzgeberin auch nach Erteilung der Lizenz noch ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran hat, gegen Verletzungen des Lizenzvertragsrechts durch Dritte vorzugehen (vgl. BGH, GRUR 1992, 697; OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 05960 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone), ist sie lediglich bis zum 05.08.2014 von etwaigen Verletzungshandlungen betroffen.Denn sie hat mit Lizenzvertrag von diesem Tag wirksam eine das Klagepatent betreffende ausschließliche Lizenz von der Patentinhaberin erhalten (vgl. zur Berechtigung des ausschließlichen Lizenznehmers BGH, GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler; BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone I).
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01
"Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zahlen- und Maßangaben schon nach ihrem objektiven Gehalt, der auch das Verständnis des Fachmanns prägen wird, nicht einheitlich sind, sondern in unterschiedlichen Formen Sachverhalte mit durchaus verschiedenen Inhalten bezeichnen können (vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II).Andererseits schließt dies nicht aus, dass der Fachmann eine gewisse, beispielsweise übliche Toleranzen umfassende, Unschärfe als mit dem technischen Sinngehalt einer Zahlenangabe vereinbar ansieht (vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II).
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90
"ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14
Da nicht ersichtlich ist, dass die Lizenzgeberin auch nach Erteilung der Lizenz noch ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran hat, gegen Verletzungen des Lizenzvertragsrechts durch Dritte vorzugehen (vgl. BGH, GRUR 1992, 697; OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 05960 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone), ist sie lediglich bis zum 05.08.2014 von etwaigen Verletzungshandlungen betroffen. - BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85
"Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14
Dabei dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (vgl. BGH, NJW 1986, 3202 - Formstein; GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; GRUR-RR 1995, 106 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme). - BGH, 12.05.1992 - X ZB 11/90
Grenzwertangaben eines Mengenbereichs von Komponenten einer Legierung - …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14
Die Aufnahme von Zahlen- oder Maßangaben in den Anspruch - wie hier - verdeutlicht, dass sie den Schutzgegenstand des Patents mitbestimmen und damit auch begrenzen sollen (vgl. BGH, NJW 1992, 2830 - Chrom-Nickel-Legierung). - OLG Düsseldorf, 24.11.2005 - 2 U 104/03
Zur Gebrauchsmusterschutzfähigkeit von Farbtintenpatronen für Drukker
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14
Da nicht ersichtlich ist, dass die Lizenzgeberin auch nach Erteilung der Lizenz noch ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran hat, gegen Verletzungen des Lizenzvertragsrechts durch Dritte vorzugehen (vgl. BGH, GRUR 1992, 697; OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 05960 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone), ist sie lediglich bis zum 05.08.2014 von etwaigen Verletzungshandlungen betroffen. - BGH, 15.03.2005 - X ZR 80/04
Radschützer
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14
Entscheidend ist, ob bei objektiver Betrachtung der im Streitfall tatsächlich gegebenen Umstände davon ausgegangen werden muss, dass das derart angebotene Erzeugnis dem Gegenstand des Streitpatents entspricht (vgl. BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer; BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte). - BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87
Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14
Dabei dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (vgl. BGH, NJW 1986, 3202 - Formstein; GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; GRUR-RR 1995, 106 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme). - BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03
Flügelradzähler
- BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02
"Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens
- OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 2 U 51/16
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Anlage zum Trocknen von …
Auch in einem solchen Fall kommt eine Feststellung der Schadensersatzpflicht und eine Verurteilung des Beklagten zur Rechnungslegung grundsätzlich nur für diejenigen Benutzungsarten des § 9 PatG in Betracht, für die eine Verletzungshandlung vom Kläger nachgewiesen wird (Senat, Urt. v. 23.03.2017 - 4b O 109/14).