Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23804
LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21 (https://dejure.org/2022,23804)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2022 - 4c O 19/21 (https://dejure.org/2022,23804)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 4c O 19/21 (https://dejure.org/2022,23804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,23804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21
    Nach Auffassung der Kammern (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 ff. - Kurznachrichten) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).

    Wenn das Klagepatent mit einer Patentnichtigkeitsklage angegriffen ist, verurteilt das Verletzungsgericht, wenn es eine Verletzung des in Kraft stehenden Patents bejaht, grundsätzlich nur dann wegen Patentverletzung, wenn es eine Nichtigerklärung nicht für (überwiegend) wahrscheinlich hält; andernfalls hat es die Verhandlung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO auszusetzen, bis jedenfalls erstinstanzlich über die Nichtigkeitsklage entschieden ist (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten).

    Die Aussetzung des Verletzungsstreits ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent der erhobenen Nichtigkeitsklage nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten).

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21
    Es ist die in den Ansprüchen in ihrer allgemeinsten Form umschriebene technische Lehre, welche dem Fachmann in der Patentschrift so deutlich und so detailliert offenbart sein muss, wie er dies benötigt, um mit Hilfe seiner als vorhanden vorausgesetzten Fachkenntnisse diese technische Lehre der Erfindung zumindest auf einem praktisch gangbaren Weg auszuführen und hierdurch den technischen Erfolg der Erfindung zu erzielen (BGH, GRUR 2015, 472 - Stabilisierung der Wasserqualität).

    Dies ist sie vielmehr grundsätzlich bereits dann, wenn der Fachmann mit Hilfe seines Fachwissens in der Lage ist, den in den Sachansprüchen beschriebenen Gegenstand herzustellen und diejenigen Verfahrensschritte auszuführen, die in den Verfahrensansprüchen bezeichnet sind (BGH, GRUR 2015, 472 - Stabilisierung der Wasserqualität).

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGH, GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal, Rn. 20 ff., mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann.
  • BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88

    Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21
    Ist das technische Problem in der Patentschrift ausdrücklich genannt, so kommt es darauf an, was der die Patentschrift studierende Durchschnittsfachmann dieser Angabe unter Einbeziehung des in der Patentschrift genannten Standes der Technik und unter Zugrundelegung seines allgemeinen Fachwissens als objektive Erkenntnis über das durch die Erfindung tatsächlich Erreichte entnehmen kann (BGH, GRUR 1991, 811 - Falzmaschine).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21
    Der Offenbarungsbegriff ist dabei kein anderer, als er auch sonst im Patentrecht zugrunde gelegt wird (BGH, GRUR 2004, 407, 411 - Fahrzeugleitsystem).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21
    Entscheidend hierbei ist, was einer Schrift unmittelbar und eindeutig entnommen werden kann (BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21
    Nach Auffassung der Kammern (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 ff. - Kurznachrichten) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).
  • LG München I, 11.01.2018 - 7 O 16124/17

    Kein Beweisverwertungsverbot bei Einsatz eines sogenannten Whistleblowers für den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21
    Insoweit überwiegen hier das Interesse an der Verwertung und der Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, weil hier kein schwerwiegender, bewusster oder willkürlicher Verfahrensverstoß vorliegt, der planmäßig grundrechtliche geschützte Positionen missachtet hat (vgl. LG München I, GRUR-RS 2018, 1052 - pharmazeutische Lösung).
  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21
    Hierzu ist nämlich zu berücksichtigen, dass der Fachmann neben dem Wortlaut des Anspruchs als Ausgangspunkt zudem weitere technische Aspekte für die Bestimmung des Schutzumfangs heranzieht, um die vom Anspruch definierte technische Lehre als ein technisch sinnvolles Ganzes zu begreifen (vgl. BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente).
  • BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15

    Patentverletzungsverfahren: Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21
    Zuzugeben ist der Beklagten, bei der Betrachtung eines Patents als Ganzen gleichen Begrifflichkeiten auch dieselbe Bedeutung beizumessen - sofern das Patent keine gegenteiligen Anhaltspunkte liefert (vgl. BGH, GRUR 2017, 152ff. - Zungenbett).
  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht