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   LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 45/16   

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LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 45/16 (https://dejure.org/2017,66689)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.2017 - 4b O 45/16 (https://dejure.org/2017,66689)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 2017 - 4b O 45/16 (https://dejure.org/2017,66689)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 67/16

    Anschlussarmatur

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 45/16
    Die zweite Hälfte des Betrages von 5.897,80 EUR wurde im Parallelverfahren 4b O 67/16 geltend gemacht.

    Die Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung war ausweislich der Verurteilung in der Parallelsache 4b O 67/16 berechtigt.

  • BPatG, 15.03.2018 - 7 Ni 16/16
    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 45/16
    Die Beklagte erhob mit Schriftsatz vom 03.11.2016 Nichtigkeitsklage gegen das Klagepatent (Az. 7 Ni 16/16 [EP], Anlage B 9), über die noch nicht entschieden wurde.
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 45/16
    Denn die für eine Aussetzung erforderliche hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit der Nichtigkeitsklage lässt sich nicht feststellen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 16.09.2014, X ZR 61/13, GRUR 2014, 1237, 1238, Rn. 4 - Kurznachrichten).
  • BGH, 16.11.2010 - X ZR 97/08

    Patentfähigkeit eines Gegenstandes betreffend Heizsysteme für Fahrzeuge mit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 45/16
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nur dasjenige - ohne im Patentanspruch und in der Beschränkung erwähnt zu sein - offenbart, was aus der Sicht des Fachmanns für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich ist und deshalb keiner expliziten Offenbarung bedarf, weil es "mitgelesen" wird (BGH, Urt. v. 16.12.2008, X ZR 89/07, GRUR 2009, 382, 384 Rn. 26 - Olanzapin; Urt. v. 22.12.2009, X ZR 27/06, GRUR 2010, 509, 512, Rn. 39 - Hubgliedertor I; Urt. v. 16.11.2010, X ZR 97/08, Rn. 33).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06

    Hubgliedertor I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 45/16
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nur dasjenige - ohne im Patentanspruch und in der Beschränkung erwähnt zu sein - offenbart, was aus der Sicht des Fachmanns für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich ist und deshalb keiner expliziten Offenbarung bedarf, weil es "mitgelesen" wird (BGH, Urt. v. 16.12.2008, X ZR 89/07, GRUR 2009, 382, 384 Rn. 26 - Olanzapin; Urt. v. 22.12.2009, X ZR 27/06, GRUR 2010, 509, 512, Rn. 39 - Hubgliedertor I; Urt. v. 16.11.2010, X ZR 97/08, Rn. 33).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 45/16
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nur dasjenige - ohne im Patentanspruch und in der Beschränkung erwähnt zu sein - offenbart, was aus der Sicht des Fachmanns für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich ist und deshalb keiner expliziten Offenbarung bedarf, weil es "mitgelesen" wird (BGH, Urt. v. 16.12.2008, X ZR 89/07, GRUR 2009, 382, 384 Rn. 26 - Olanzapin; Urt. v. 22.12.2009, X ZR 27/06, GRUR 2010, 509, 512, Rn. 39 - Hubgliedertor I; Urt. v. 16.11.2010, X ZR 97/08, Rn. 33).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2018 - 4b O 91/17

    Trinkwassersystem

    Zudem vertrieb die Beklagte den Strömungsteiler B (angegriffene Ausführungsform 2) in der Bundesrepublik Deutschland jedenfalls bis zur Zwangsvollstreckung im Parallelverfahren 4b O 45/16, d.h. dem 30.10.2017.

    Nach der Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils in der Sache 4b O 45/16 am 30.10.2017 habe sie, die Beklagte, die Einstellung der Vertriebsaktivitäten des Strömungsteilers B, also der angegriffenen Ausführungsform 2, veranlasst.

    Nicht erheblich ist schließlich, dass die angegriffene Ausführungsform 2 nach Angaben der Beklagten aufgrund der Zwangsvollstreckung im Parallelverfahren 4b O 45/16 angeblich nicht mehr vertrieben wird.

    Der in Fließrichtung äußerste Punkt der Düse befindet sich unterhalb einer Einfädelöffnung (Anlage KEB 10, Bilder 1 bis 3; Anlage KEB 11, S. 4; Anlage BA 11; vgl. im Übrigen das Urteil des Kammer vom 24.08.2017 in der Parallelsache 4b O 45/16, bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2018, I-2 U 41/17, Anlage KEB 19).

    Die Wiederholungsgefahr entfällt nicht dadurch, dass die Beklagte nach eigenem Vortrag aufgrund der Zwangsvollstreckung im Parallelverfahren 4b O 45/16 den Vertrieb der angegriffenen Ausführungsform 2 eingestellt haben will.

  • LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 67/16
    Diese Zusammenhänge ergeben sich auch aus der Anlage K 17 des Parallelverfahrens 4b O 45/16, das Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Ausweislich des der Kammer vorliegenden Musters der angegriffenen Ausführungsform aus dem Parallelverfahren 4b O 45/16, das Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, dort Anlage B 5, verfügt die angegriffene Ausführungsform über eine Düse mit einer Querschnittsfläche, die sich in Fließrichtung reduziert und zwar in der Art, dass sich die geschlitzten Wandungen der Düse am äußersten Punkt in Fließrichtung berühren.

    Solche Mittel sind in der geschlitzten, elastischen Wandung der Querschnittsverengung der angegriffenen Ausführungsform zu sehen (siehe Abbildungen oben sowie Muster in Anlage B 5 der Parallelsache 4b O 45/16).

    Die zweite Hälfte des Betrages von 5.897,80 EUR wurde im Parallelverfahren 4b O 45/16 geltend gemacht.

    Die Abmahnung wegen Patentverletzung war ausweislich der Verurteilung in der Parallelsache 4b O 45/16 berechtigt.

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17

    Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 4b O 45/16) abzuändern und die Klage abzuweisen;.
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