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   LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97   

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LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97 (https://dejure.org/1999,9217)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.1999 - 4 O 198/97 (https://dejure.org/1999,9217)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 1999 - 4 O 198/97 (https://dejure.org/1999,9217)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung, Rechnungslegung, Auskunftserteilung, Leistung einer angemessenen Entschädigung und Schadensersatz aufgrund einer Verletzung eines italienischen Teils eines Klagepatents; Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei einem Wohnsitz einer natürlicher ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 775
  • GRUR Int. 1999, 775
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97
    Ein Unterlassungsanspruch, der sich - wie hier - gegen eine künftige Verletzungshandlung richtet, setzt eine Begehungsgefahr voraus, d. h. die ernsthafte Besorgnis, daß in Zukunft gegen die gegebene Unterlassungspflicht verstoßen wird (vgl. BGH, GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1992, 612, 614 - Nicola).

    Diese ernsthafte Besorgnis einer bevorstehenden Rechtsverletzung kann begründet sein, wenn entweder die Gefahr einer erstmaligen Verletzungshandlung (Erstbegehungsgefahr) oder die Gefahr der Wiederholung eines schon einmal begangenen Verstoßes besteht (vgl. BGH, GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf).

    Die drohende Verletzungshandlung muß sich dabei in tatsächlicher Hinsicht so greifbar abzeichnen, daß eine zuverlässige Beurteilung unter rechtlichen (hier: patentrechtlichen) Gesichtspunkten möglich ist (vgl. BGH, GRUR 1990, 687, 688 - Anzeigenpreis II; GRUR 1992, 405 - Systemunterschiede; GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola; vgl. ferner Benkard/Rogge, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 28).

  • BGH, 17.03.1994 - I ZR 304/91

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97
    In Deutschland ist vom Oberlandesgericht Bremen (RIW 1992, 231) im Anschluß an das Landgericht Bremen (RIW 1991, 416) die Auffassung vertreten worden, daß Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ jedenfalls nicht auf vorbeugende Unterlassungsklagen anwendbar ist, die auf Erstbegehungsgefahr gestützt werden ( auf die gegen die Entscheidung des OLG Bremen eingelegte Revision hat der BGH mit Beschluß vom 17.3.1994, GRUR 1994, 530 - Beta, dem EuGH die Frage, ob Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für vorbeugende Unterlassungsklagen gilt, zur Vorabentscheidung vorgelegt; zur Vorabentscheidung ist es infolge Klagerücknahme aber nicht mehr gekommen ).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem - später zurückgezogenen - Vorlagebeschluß an den Europäischen Gerichtshof vom 17. März 1994 (GRUR 1994, 530, 532 - Beta) mit Recht ausgeführt hat, läßt sich gegen eine Anwendbarkeit des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch nicht einwenden, daß sich, weil eine rechtsverletzende Handlung im Inland noch nicht begangen ist, das zuständige Gericht nicht nach dem Ort der Verletzungshandlung (Begehungsort) oder des Schadenseintritts (Erfolgsort) bestimmen lasse.

    Für die Anwendbarkeit des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ spricht weiterhin, daß auch nach anderen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen (vgl. Art. 14 Abs. 5, Art. 17 Abs. 2 des Protokolls über die Regelung von Streitigkeiten über die Verletzung und die Rechtsgültigkeit von Gemeinschaftspatenten sowie Art. 93 Abs. 5, Art. 94 Abs. 2 der Gemeinschaftsmarkenverordnung) Gerichte der unerlaubten Handlungen auch gegen erst drohende Verletzungshandlungen angerufen werden können (BGH, GRUR 1994, 530, 532 - Beta; Pieper, GRUR 1996, 147, 149).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97
    Ein Unterlassungsanspruch, der sich - wie hier - gegen eine künftige Verletzungshandlung richtet, setzt eine Begehungsgefahr voraus, d. h. die ernsthafte Besorgnis, daß in Zukunft gegen die gegebene Unterlassungspflicht verstoßen wird (vgl. BGH, GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1992, 612, 614 - Nicola).

    Die drohende Verletzungshandlung muß sich dabei in tatsächlicher Hinsicht so greifbar abzeichnen, daß eine zuverlässige Beurteilung unter rechtlichen (hier: patentrechtlichen) Gesichtspunkten möglich ist (vgl. BGH, GRUR 1990, 687, 688 - Anzeigenpreis II; GRUR 1992, 405 - Systemunterschiede; GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola; vgl. ferner Benkard/Rogge, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 28).

  • EuGH, 19.09.1995 - C-364/93

    Marinari / Lloyd's Bank

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97
    Dieser besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, daß zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, im dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (st. Rspr. des EuGH, vgl. NJW 1977, 493 - Mines de Potasse; NJW 1991, 631, 632 - Dumez France/Hess. Landesbank; JZ 1995, 1107 - Marinari/Lloyd's Bank; NJW 1995, 1881, 1882 - Fiona Shevill/Presse Alliance SA; vgl. auch Kropholler, a.a.O., Art. 5 Rdnr. 63).

    Der Begriff "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes so zu verstehen sei, daß er sowohl den Ort, an dem der Schaden eingetreten ist ( Erfolgsort ), als auch den Ort des ursächlichen Geschehens ( Handlungsort) meint (vgl. NJW 1977, 493 - Bier/Mines de Potasse; NJW 1991, 631, 632 - Dumez France/Hess. Landesbank; JZ 1995, 1107 - Marinari/Lloyd's Bank; NJW 1995, 1881 - Fiona Shevill/Presse Alliance SA; vgl. auch Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 5 EuGVÜ Rdnr. 179; Kropholler, a.a.O., Art. 5 Rdnr. 62).

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97
    Dieser besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, daß zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, im dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (st. Rspr. des EuGH, vgl. NJW 1977, 493 - Mines de Potasse; NJW 1991, 631, 632 - Dumez France/Hess. Landesbank; JZ 1995, 1107 - Marinari/Lloyd's Bank; NJW 1995, 1881, 1882 - Fiona Shevill/Presse Alliance SA; vgl. auch Kropholler, a.a.O., Art. 5 Rdnr. 63).

    Der Begriff "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes so zu verstehen sei, daß er sowohl den Ort, an dem der Schaden eingetreten ist ( Erfolgsort ), als auch den Ort des ursächlichen Geschehens ( Handlungsort) meint (vgl. NJW 1977, 493 - Bier/Mines de Potasse; NJW 1991, 631, 632 - Dumez France/Hess. Landesbank; JZ 1995, 1107 - Marinari/Lloyd's Bank; NJW 1995, 1881 - Fiona Shevill/Presse Alliance SA; vgl. auch Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 5 EuGVÜ Rdnr. 179; Kropholler, a.a.O., Art. 5 Rdnr. 62).

  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97
    Dieser besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, daß zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, im dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (st. Rspr. des EuGH, vgl. NJW 1977, 493 - Mines de Potasse; NJW 1991, 631, 632 - Dumez France/Hess. Landesbank; JZ 1995, 1107 - Marinari/Lloyd's Bank; NJW 1995, 1881, 1882 - Fiona Shevill/Presse Alliance SA; vgl. auch Kropholler, a.a.O., Art. 5 Rdnr. 63).

    Der Begriff "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes so zu verstehen sei, daß er sowohl den Ort, an dem der Schaden eingetreten ist ( Erfolgsort ), als auch den Ort des ursächlichen Geschehens ( Handlungsort) meint (vgl. NJW 1977, 493 - Bier/Mines de Potasse; NJW 1991, 631, 632 - Dumez France/Hess. Landesbank; JZ 1995, 1107 - Marinari/Lloyd's Bank; NJW 1995, 1881 - Fiona Shevill/Presse Alliance SA; vgl. auch Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 5 EuGVÜ Rdnr. 179; Kropholler, a.a.O., Art. 5 Rdnr. 62).

  • EuGH, 11.01.1990 - 220/88

    Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97
    Dieser besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, daß zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, im dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (st. Rspr. des EuGH, vgl. NJW 1977, 493 - Mines de Potasse; NJW 1991, 631, 632 - Dumez France/Hess. Landesbank; JZ 1995, 1107 - Marinari/Lloyd's Bank; NJW 1995, 1881, 1882 - Fiona Shevill/Presse Alliance SA; vgl. auch Kropholler, a.a.O., Art. 5 Rdnr. 63).

    Der Begriff "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes so zu verstehen sei, daß er sowohl den Ort, an dem der Schaden eingetreten ist ( Erfolgsort ), als auch den Ort des ursächlichen Geschehens ( Handlungsort) meint (vgl. NJW 1977, 493 - Bier/Mines de Potasse; NJW 1991, 631, 632 - Dumez France/Hess. Landesbank; JZ 1995, 1107 - Marinari/Lloyd's Bank; NJW 1995, 1881 - Fiona Shevill/Presse Alliance SA; vgl. auch Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 5 EuGVÜ Rdnr. 179; Kropholler, a.a.O., Art. 5 Rdnr. 62).

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88

    Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97
    Die drohende Verletzungshandlung muß sich dabei in tatsächlicher Hinsicht so greifbar abzeichnen, daß eine zuverlässige Beurteilung unter rechtlichen (hier: patentrechtlichen) Gesichtspunkten möglich ist (vgl. BGH, GRUR 1990, 687, 688 - Anzeigenpreis II; GRUR 1992, 405 - Systemunterschiede; GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola; vgl. ferner Benkard/Rogge, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 28).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe) und vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligt wird, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).
  • LG Düsseldorf, 02.04.1996 - 4 O 229/91

    Rekombinantes Erythropoietin III

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97
    Wird das Patent teilweise oder in geänderter Form aufrechterhalten, so bewirkt der Widerruf nur eine rückwirkende Beseitigung der Schutzwirkungen des Patents im Umfang des Widerrufs, wie es in Art. 68 EPÜ ausdrücklich heißt, nicht jedoch in dem Umfang, in dem das Patent teilweise oder in geändert Form aufrechterhalten wird (vgl. bereits Kammer, Urt. v. 2.4.1996, 4 O 229/91, Entscheidungen 1996, 24, 29 - Rekombinantes Erythropoietin III).
  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
  • LG Düsseldorf, 16.01.1997 - 4 O 36/96

    Temperiermaschinen

  • LG Düsseldorf, 25.08.1998 - 4 O 165/97

    Schußfadengreifer

  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 27 U 50/01

    Schmerzensgeld - Gesundheitsbeeinträchtigung nach Verwendung eines

    Wegen des Ergebnisses dieser Beweisaufnahme wird Bezug genommen auf die Sitzungsniederschrift vom 14.11.1996 (Bl. 145 ff. in 4 O 198/97 LG Bielefeld).

    Die Akten des Rechtsstreits 4 O 198/97 LG Bielefeld sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 129/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, dass zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser sitzfremden Gerichte rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, GRUR Int. 1999, 775, 776 f. - Impfstoff II, m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 127/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, dass zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser sitzfremden Gerichte rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, GRUR Int. 1999, 775, 776 f. - Impfstoff II, m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 131/08

    Rechtsnatur und Schutzumfang eines Patents

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, dass zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser sitzfremden Gerichte rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, GRUR Int. 1999, 775, 776 f. - Impfstoff II, m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 124/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, dass zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser sitzfremden Gerichte rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, GRUR Int. 1999, 775, 776 f. - Impfstoff II, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 128/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, dass zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser sitzfremden Gerichte rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, GRUR Int. 1999, 775, 776 f. - Impfstoff II, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 132/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, dass zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser sitzfremden Gerichte rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, GRUR Int. 1999, 775, 776 f. - Impfstoff II, m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 126/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, dass zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser sitzfremden Gerichte rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, GRUR Int. 1999, 775, 776 f. - Impfstoff II, m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 130/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, dass zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser sitzfremden Gerichte rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, GRUR Int. 1999, 775, 776 f. - Impfstoff II, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 125/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der nach Wahl des Klägers zur Anwendung kommt, verdankt seine Existenz dem Umstand, dass zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser sitzfremden Gerichte rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, GRUR Int. 1999, 775, 776 f. - Impfstoff II, m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 12.06.2007 - 4a O 545/05

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