Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 25.06.2015 - 16 O 250/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Steuerberatungsgesellschaft gegen einen Unternehmer auf Zahlung von Vergütungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10
Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2015 - 16 O 250/11
Der Sachverständige hat insoweit auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.01.2011 (IX ZR 110/10), wie es zum Anwaltsgebührenrecht ergangen ist, abgestellt. - BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12
Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit …
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2015 - 16 O 250/11
Indessen hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.02.2013 (VI ZR 195/12) klargestellt, dass bei der Bemessung der Gebühr zwar grundsätzlich ein Ermessen gegeben ist, so dass, solange sich die im Einzelfall bestimmte Gebühr innerhalb von 20% bewege, die Gebühr nicht unbillig sei.
- OLG Frankfurt, 03.01.2017 - 4 U 117/15
Vergütung einer Steuerberaterin
Denn jedenfalls wird in der Rechtsprechung ganz überwiegend lediglich eine Abweichung von bis zu 20% als noch nicht unbillig angesehen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juni 2015 - 16 O 250/11 -, Rn. 52; LG Kleve, Urteil vom 08. März 2000 - 2 O 463/98 - AG Frankfurt, Urteil vom 23. Oktober 1998 - 31 C 1375/97 - 10 -, juris), so dass die von der Klägerin berechnete Gebühr, welche ca. 26% über dem angemessenen Gebührenwert liegt, jedenfalls unbillig ist.