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   LG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 S 3/02   

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https://dejure.org/2003,10142
LG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 S 3/02 (https://dejure.org/2003,10142)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2003 - 22 S 3/02 (https://dejure.org/2003,10142)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 22 S 3/02 (https://dejure.org/2003,10142)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die wirksame Einbeziehung allgemeiner Reisebedingungen in den Reisevertrag; Möglichkeit des Rückgriffs auf branchenübliche Stornogebührensätze im Wege der Schätzung i.S. von § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) bei fehlender Einbeziehung einer Stornopauschale in ...

  • reise-recht-wiki.de

    Allgemeine Reisebedingungen

  • eos-praxiswissen.de PDF

    Rechtskonforme und rechtsungültige AGB-Klauseln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die wirksame Einbeziehung allgemeiner Reisebedingungen in den Reisevertrag; Möglichkeit des Rückgriffs auf branchenübliche Stornogebührensätze im Wege der Schätzung i.S. von § 287 Zivilprozessordnung ( ZPO ) bei fehlender Einbeziehung einer Stornopauschale ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stornogebühren einfach nach Branchenstandard?

  • archive.is (Leitsatz)

    Einbeziehung von AGB / Keine branchenüblichen Pauschalen

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3062
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Bonn, 08.02.2010 - 101 C 385/09

    Zur Höhe der Entschädigung bei vorzeitigem Reiserücktritt

    Dies sieht das Gesetz aber gerade nicht vor (so auch LG Düsseldorf, NJW 2003, 3062).
  • LG Frankfurt/Main, 19.09.2006 - 24 S 58/06

    Allgemeine Geschäftsbedingungen / Einbeziehung / Verletzung von

    Dass das LG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 25.7.2003 (Az.: 22 S 3/02), auf die sich die Berufung bezieht, hiervon eine abweichende Auffassung vertritt, ist nicht erkennbar.
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