Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,62679
LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12 (https://dejure.org/2013,62679)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2013 - 12 O 430/12 (https://dejure.org/2013,62679)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2013 - 12 O 430/12 (https://dejure.org/2013,62679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,62679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12
    Eine gesonderte Erklärung - wie sie der Kläger fordert - ist indes nicht erforderlich (BGH NJW 2008, 3055, 3056).

    Durch dieses Erfordernis soll verhindert werden, dass die Einwilligung bei Formularverträgen im sog. Kleingedruckten versteckt wird und der Einwilligende sie durch seine Unterschrift erteilt, ohne sich ihrer und ihres Bezugsgegenstandes bewusst zu sein, weil er sie übersieht (BGH NJW 2008, 3055, 3056 mwN).

    Zwar unterliegt eine Klausel bezüglich der Bewerbung per Post gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB keiner Inhaltskontrolle, da keine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden (vgl. BGH NJW 2008, 3055, 3055).

    Für Werbung unter Verwendung von Telefonanrufen oder elektronischer Post ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG - in richtlinienkonformer Auslegung anhand der RL 2002/58/EG vom 12.07.2002 - eine gesonderte Erklärung des Verbrauchers erforderlich (BGH NJW 2008, 3055, 3057).

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12
    Eine Abweichung von zwingendem Recht stellt eine Verletzung von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar (vgl. beispielhaft BGH NJW 1983, 1320, 1322; NJW 1983, 1612, 1614; NJW 2003, 681, 682).

    In kundenfeindlichster Auslegung vermittelt die Festsetzung einer Pauschale den Eindruck, dass der Beweis eines geringeren Schadens ausgeschlossen sein soll (vgl. BGH NJW 1983, 1320, OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1179, 1180 mwN).

  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12
    Die Begründung einer über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden verschuldensunabhängigen Haftung des anderen Teils ist dementsprechend grundsätzlich nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (BGHZ 114, 238, 242, zitiert nach Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., S. 1445 Rn. H 4).
  • BGH, 14.04.1983 - VII ZR 199/82

    Haftungsausschluß des Reiseveranstalters

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12
    Eine Abweichung von zwingendem Recht stellt eine Verletzung von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar (vgl. beispielhaft BGH NJW 1983, 1320, 1322; NJW 1983, 1612, 1614; NJW 2003, 681, 682).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 100/91

    Formularklausel zur Haftung des Mieters einer Fernschreibanlage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12
    Dabei hat der Verwender das Vorliegen der Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen, unter denen eine derartige Versicherung geeignet ist, die Angemessenheit der Haftungserweiterung zu begründen (BGH NJW 1992, 1761, 1763; vgl. Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., S. 1448 Rn. H 14).
  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12
    Der in § 309 Nr. 5 lit. a BGB als Richtwert bestimmte Schaden bezieht sich auf den branchentypischen Durchschnittsgewinn (BGH NJW 1982, 331).
  • OLG Hamm, 12.03.1986 - 20 U 238/85
    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12
    In kundenfeindlichster Auslegung vermittelt die Festsetzung einer Pauschale den Eindruck, dass der Beweis eines geringeren Schadens ausgeschlossen sein soll (vgl. BGH NJW 1983, 1320, OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1179, 1180 mwN).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12
    Ein solcher wesentlicher Grundgedanke der gesetzlichen Regelung i.S.v. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist, dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz regelmäßig nur bei schuldhaftem Verhalten besteht (BGH NJW 2006, 47, 49).
  • OLG Köln, 02.03.2011 - 6 U 165/10

    Paketdienste: Vertragsklausel, die eine Aushändigung von Postsendungen an

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12
    Dies gilt für den Begriff "Nachbar", welcher unterschiedlichen Auslegungen zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.03.2007, Az. I-18 U 163/06, juris Rn. 6 ff.; wohl auch OLG Köln, Urt. v. 02.03.2011, Az. 6 U 165/10, jedenfalls für Klauseln, die bloß eine Zustellung an Nachbarn festschreiben).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 U 163/06

    Zur Unwirksamkeit einer Klausel in Beförderungsbedingungen wegen Verwendung nicht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12
    Dies gilt für den Begriff "Nachbar", welcher unterschiedlichen Auslegungen zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.03.2007, Az. I-18 U 163/06, juris Rn. 6 ff.; wohl auch OLG Köln, Urt. v. 02.03.2011, Az. 6 U 165/10, jedenfalls für Klauseln, die bloß eine Zustellung an Nachbarn festschreiben).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 132/13

    Rechtliche Überprüfung von Klauseln in den AGB eines Paket- und Expressdienstes

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. September 2013 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 430/12) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des am 25.09.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 430/12) abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht