Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 203/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Aufhebung der Zwangsvollstreckung nach Unzulässigerklärung des der Vollstreckung zugrundeliegenden Versäumnisurteils
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Schleppfeder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.08.2007 - 4a O 273/05
- LG Düsseldorf, 30.05.2008 - 4a O 273/05
- LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 203/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Düsseldorf, 28.08.2007 - 4a O 273/05
Unterlassung und Schadensersatz wegen der Patentverletzung betreffend einer …
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 203/08
Auf den Einspruch des Klägers zu 2) wird das Versäumnisurteil der Kammer vom 18.12.2008 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 30.05.2008 - 4a O 273/05 ZV - für unzulässig erklärt.Die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 30.05.2008 - 4a O 273/05 ZV - gegen den Kläger zu 2) wird bis zur Rechtskraft dieses Urteils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,-- EUR eingestellt.
Mit Urteil der Kammer vom 28.08.2007 (Aktenzeichen 4a O 273/05) waren die Kläger wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents 0 529 113 unter anderem zur Rechnungslegung unter Vorlage von Belegen an die Beklagte verurteilt worden.
Die Kläger hatten daher zunächst den Antrag angekündigt, die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 30.05.2008 - 4a O 273/05 ZV - vor dem 03.09.2008 für unzulässig zu erklären.
Die Kläger beantragen nunmehr, das Versäumnisurteil vom 18.12.2008 aufzuheben und die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 30.05.2008 - 4a O 273/05 ZV - für unzulässig zu erklären.
- OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 20 WF 65/05
Vollstreckungsgegenklage: Einwand nachträglicher Erfüllung
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 203/08
Dies ist durch eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO gerichtlich geltend zu machen (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2006, 472 f.).Die zugleich mit der Erfüllung eintretende Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem Zwangsgeldbeschluss ist ebenfalls eine nachträgliche Einwendung im Sinne der §§ 767 Abs. 1 und 2 i.V.m. 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2006, 472 f.).