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   LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13   

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LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13 (https://dejure.org/2014,30327)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2014 - 14c O 176/13 (https://dejure.org/2014,30327)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 14c O 176/13 (https://dejure.org/2014,30327)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13
    Ein Erzeugnis besitzt bei gewisser Bekanntheit wettbewerbliche Eigenart, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, GRUR 2007, 795, 797 - Handtasche).

    Überdies muss sich die wettbewerbliche Eigenart nicht notwendigerweise auf ein bestimmtes Produkt beziehen, sondern kann auch aus den übereinstimmenden Merkmalen verschiedener Exemplare einer Modellreihe hergeleitet werden, solange nicht nur Schutz für einzelne Stilmittel oder eine dem Sonderschutz nicht zugängliche Grundidee begehrt wird, sondern für konkrete Gestaltungsmerkmale, die jeweils allen Modellen der Reihe eigen sind und deren wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 25, 27 - Kinderhochstuh "Sit up").

    Dies folgt aus dem Erfahrungssatz, dass der Verkehr die in Rede stehenden Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung auf Grund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die unterscheidenden (str. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80, Rn. 41 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2007, 795, Rn. 34 - Handtaschen; Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., § 4 Rz. 9.34).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2009, 79 Rn. 27 - Gebäckpresse).

    Dies folgt aus dem Erfahrungssatz, dass der Verkehr die in Rede stehenden Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung auf Grund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die unterscheidenden (str. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80, Rn. 41 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2007, 795, Rn. 34 - Handtaschen; Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., § 4 Rz. 9.34).

  • BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95

    Trachtenjanker

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13
    Diesbezüglicher Vortrag seitens der Klägerin, die für die tatsächlichen Voraussetzungen des nachträglichen Entfallens einer einmal begründeten wettbewerblichen Eigenart darlegungs- und beweisbelastet ist (BGH, GRUR 1998, 477 - Trachtenjanker), fehlt.
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13
    Die unberechtigte Verwarnung aus einem Schutzrecht, zu der neben der herkömmlichen Abmahnung verbunden mit der Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung auch der an keine unmittelbaren Konsequenzen geknüpfte Hinweis auf die angebliche Verletzung von Schutzrechten zählt, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowohl des Verwarnten als auch - wie hier - desjenigen Gewerbetreibenden dar, dessen Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Abmahnung eines Ausschließlichkeitsrechts gegenüber dem verwarnten Abnehmer schwerwiegend beeinträchtigt werden (BGH Großer Senat für Zivilsachen, GRUR 2005, 882 ff. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 31. Aufl. 2013, § 4 Rz. 10.175 und 10.180, 10.189a).
  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2009, 79 Rn. 27 - Gebäckpresse).
  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13
    Die Bekanntheit eines Produktes im Verkehr ist hierfür nicht Voraussetzung, sie kann aber zur Steigerung der wettbewerblichen Eigenart beitragen (BGH, GRUR 2010, 1125, Rn. 24 - Femur-Teil).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13
    Dabei sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede von Bedeutung (vgl. BGH, GRUR 2013, 285, Rz. 30 - Kinderwagen II).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13
    Entscheidend ist vielmehr, ob sie in ihrer Kombination dem Produkt ein Gepräge geben, das dem Verkehr einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten ermöglicht (BGH, Urteil vom 17.07.2013, I ZR 21/12 - Einkaufswagen III, Rn. 19, zitiert nach juris; Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., § 4 Rz. 9.27).
  • KG, 13.09.2002 - 5 W 248/02

    Wettbewerbswidriger Vertrieb von Plüschbären

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13
    Geringfügige Abweichungen vom Original sind unerheblich, solange das Original als Vorbild erkennbar bleibt (KG Berlin, GRUR-RR 2003, 84, 84 - Tatty Teddy; Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., § 4 Rz. 9.37).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2006 - 10 W 55/06

    Zur Reduzierung einer gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erstattenden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13
    So hat der Beklagte sowohl die Kosten der Schutzschrift vom 23.04.2013 i. H. v. 1.780,20 EUR zu erstatten (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2007, 36 f., Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., § 12 Rz. 3.41), als auch die Abmahnkosten über 1.030,25 EUR und die Kosten für das Abschlussschreiben i. H. v. 228, 75 EUR.
  • OLG Köln, 10.07.2013 - 6 U 209/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung fremder Produkte; Anforderungen an die

  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 14c O 41/14

    Wettbewebswidrigkeit des Vertriebs eines nachahmenden Erzeugnisses (hier:

    Der Antragsteller hat durch Verweis auf Unterlassungserklärungen (Anlage AST 22 bezüglich des Schuhs Anlage LSG 3 "Dockers"; gerichtlich protokolliert bezüglich der Schuhe Anlage LSG 8 und 9 "Marc O´Polo" im Verfahren vor der Kammer 14c O 46/13) und gerichtliche Auseinandersetzungen (bezüglich der Schuhe LSG 10 "Tamaris" Verfahren vor der Kammer unter 14c O 176/13) hinreichend glaubhaft gemacht, dass er Nachahmungen ernsthaft und umfangreich verfolgt.
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