Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 32 O 65/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtungsklage gegen eine zu Unrecht erfolgte Verkündung des Vorsitzenden in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft; Pflicht zur Aufstellung eines Abhänigkeitsberichtes und damit zur Aufnahme einer Schlusserklärung in den Lagebericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 32 O 65/09
- OLG Düsseldorf, 02.12.2010 - 6 U 184/09
- BGH - II ZR 236/10 (anhängig)
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1129
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.04.2006 - II ZR 30/05
Mitteilungspflichten der Gründungsaktionäre; Rechtsfolgen der Nichterfüllung der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 32 O 65/09
Ein Hauptversammlungsbeschluss, der unter Mitwirkung eines nach § 20 Abs. 7 AktG nicht stimmberechtigten Aktionäre gefasst wurde, ist gem. § 243 Abs. 1 AktG anfechtbar (vgl. BGHZ 167, 204/213).Diese Verpflichtung trifft auch den Gründungsgesellschafter (vgl. BGHZ 167, 204/208).
- BGH, 13.03.1980 - II ZR 54/78
Änderung einer Satzungsklausel über die Mehrheit bei Aufsichtsratswahlen
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 32 O 65/09
Alleine die Anfechtung verschafft ihm nämlich nicht eine verbindlich festgestellte zustimmende Entscheidung (vgl. BGHZ 76, 191/198).Hierdurch wird dem mit der genannten Formvorschrift verfolgte Zweck, das Beschlussergebnis eindeutig festzustellen, in ausreichendem Maße Rechnung getragen (vgl. BGHZ 76, 191/199).
- BGH, 22.04.1991 - II ZR 231/90
Pflicht zur Mitteilung von Beteiligungen
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 32 O 65/09
Sie kann nicht alleine deshalb unterbleiben, weil die Gesellschaft auf andere Art und Weise von der Mehrheitsbeteiligung Kenntnis erlangt hat (vgl. BGHZ 114, 203/213; Münchner Kommentar zum Aktiengesetz, § 20 Randnr. 10). - BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01
Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 32 O 65/09
Enthält der vom Vorstand gem. § 120 Abs. 3 Satz 2 AktG vorzulegende Bericht des Aufsichtsrats nicht die gem. § 314 Abs. 2 Satz 1 AktG erforderliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat oder nicht den gem. § 314 Abs. 2 Satz 3 AktG in den Bericht aufzunehmenden, von dem Abschlussprüfer erteilten Bestätigungsvermerk bzw. die Mitteilung einer entsprechenden Versagung, so ist der Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats anfechtbar (vgl. BGHZ 153, 47/50, Emmerich/Habersack a.a.O. § 314 Randnr. 17). - BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72
Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 32 O 65/09
Enthält der Lagebericht nicht die gem. § 312 Abs. 3 AktG erforderliche Schlusserklärung, ist der Beschluss über die Entlastung des Vorstandes anfechtbar (vgl. BGHZ 62, 193/194; Münchner Kommentar zum Aktiengesetz § 312 Randnr. 33;… Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 5. Auflage § 312 Randnr. 20).