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   LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22   

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LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22 (https://dejure.org/2022,15182)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2022 - 4a O 8/22 (https://dejure.org/2022,15182)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2022 - 4a O 8/22 (https://dejure.org/2022,15182)
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  • BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12

    Proteintrennung - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22
    Bei der Frage des Offenbarungsgehalts einer Entgegenhaltung ist nicht zu ermitteln, in welcher Form der Fachmann eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Schrift aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen ist (BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

    Nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs ist vielmehr der Sinngehalt der Veröffentlichung maßgeblich, also diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

    Hierzu gehören auch Abwandlungen und Ergänzungen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift für den Fachmann derart naheliegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne Weiteres erschließen, so dass er sie gleichsam mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist (BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17 = GRUR-RS 2018, 1291 - Rn. 78 bei Juris).

  • LG München I, 14.10.2021 - 7 O 12732/20

    Auswahlentscheidung, Erfindung, Patent, Patentanspruch, Technik, Verletzung,

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22
    Das hier streitgegenständliche Verhalten - namentlich eine Schutzrechtverletzungsanzeige ("Infringement-Meldung") gegenüber A mit der beabsichtigten Folge, dass A den Verkauf der streitgegenständlichen Ausführungsformen auf ihrer Internetseite unterbinden - ist nach den rechtlichen Maßstäben einer Schutzrechtsverwarnung gegenüber einem Abnehmer zu beurteilen (so auch LG München I, GRUR-RS 2021, 31805; LG München I, GRUR-RS 2020, 29773).

    Die fehlende Berechtigung der Schutzrechtsverletzungsanzeige gegenüber A kann sich wie bei der unberechtigten Abnehmerverwarnung aus formellen oder aus materiellen Gründen ergeben (vgl. LG München I - GRUR-RS 2021, 31805 Rn. 52).

    Dies gilt insbesondere in Fällen wie den vorliegenden, bei denen die Abnehmerverwarnung an eine große Internethandelsplattform gerichtet wird, da die Folgen einer (unberechtigten) Schutzrechtsanzeige mit dem Ausschluss der Verkaufsmöglichkeit über A besonders gravierend sein können (LG München, GRUR-RS 2021, 31805 Rn. 135).

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22
    Bei der Frage des Offenbarungsgehalts einer Entgegenhaltung ist nicht zu ermitteln, in welcher Form der Fachmann eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Schrift aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen ist (BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

    Nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs ist vielmehr der Sinngehalt der Veröffentlichung maßgeblich, also diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22
    Hierzu gehören auch Abwandlungen und Ergänzungen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift für den Fachmann derart naheliegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne Weiteres erschließen, so dass er sie gleichsam mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist (BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17 = GRUR-RS 2018, 1291 - Rn. 78 bei Juris).

    Die Neuheit ist nur dann zu bejahen, wenn im Stand der Technik keine Lehre und keine Vorbenutzung öffentlich zugänglich war, deren Gegenstand geeignet gewesen wäre, entsprechend den im Patentanspruch definierten Funktions-, Zweck- und Wirkungsangaben benutzt zu werden (BGH, BeckRS 2015, 15056; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17 = GRUR-RS 2018, 1291 - Rn. 80 bei Juris).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13

    Kosten der Abwehr einer unberechtigten Verwarnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22
    Die Verwarnung ist schon dann widerrechtlich, wenn sie - was bei Fehlen einer ausdrücklichen Einbeziehung von Unteransprüchen aus Sicht des Empfängers regelmäßig anzunehmen ist - auf den Hauptanspruch bezogen ist und das Gebrauchsmuster jedenfalls mit diesem Schutzumfang nicht schutzfähig ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 14, 315 - Bestattungsbehältnis; Benkard PatG/Grabinski/Zülch, 11. Aufl. 2015, GebrMG § 24 Rn. 15; weitergehend wohl LG München I, GRUR-RS 2001, 31805 Rn. 53, wonach es für eine bereits formale Rechtswidrigkeit spricht, wenn das Streitgebrauchsmuster in einer eingeschränkten Fassung geltend macht, wird während es womöglich gegenüber A die eingetragenen Fassung geltend gemacht wurde).

    Die Rechtmäßigkeit der Verwarnung setzt also - im Unterscheid zur patentrechtlichen Abmahnung - zusätzlich die Feststellung der Schutzfähigkeit des Gegenstands des Gebrauchsmusters voraus (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 315; Keukenschrijver in: Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl. 2020, § 24 Rn. 16).

  • LG Frankfurt/Main, 19.12.2007 - 6 O 270/07
    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22
    Das LG Frankfurt/Main (LG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2007 - 2/6 O 270/07 = Mitt. 2014, 30 - Ausländische Abnehmerverwarnung) bejaht eine Rechtswidrigkeit bereits bei nicht unerheblicher Erfolgsaussicht des Rechtsbestandsangriffs.

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG gilt auch dann für das Vorgehen gegen unberechtigte Abnehmerverwarnungen, wenn nach §§ 823, 1004 BGB vorgegangen wird, so dass die Dringlichkeit vermutet wird (LG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2007 - 2/6 O 270/07 - Rn. 44 bei Juris = Mitt. 2014, 30 - Ausländische Abnehmerverwarnung).

  • BGH, 16.06.1998 - X ZB 3/97

    "Alpinski"; Beschreibung eines Gegenstandes durch Meßwerte und Meßwertrelationen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22
    Ein auf ein Erzeugnis als solches gerichteter Patentanspruch, der das Erzeugnis unter anderem mit der bloßen Eignung für eine bestimmte Funktion, zu einem bestimmten Zweck, einer Nutzung oder Wirkung definiert, ohne allein diese Verwendung zu beanspruchen, ist folglich nicht neu, sofern ein solcher Gegenstand dem Wortsinn nach zum Stand der Technik gehörte und die entsprechende Eignung aufwies, auch wenn die Möglichkeit einer dieser Eignung entsprechenden Nutzung oder Wirkung dem Fachmann zum Prioritätszeitpunkt nicht bekannt war (BGH, BeckRS 2015, 15056 Rn. 21; BGH, GRUR 1998, 899 - Alpinski).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22
    Allerdings können sie mittelbar eine bestimmte, in den übrigen Merkmalen nicht zum Ausdruck kommende Konstruktion umschreiben, nämlich dergestalt, dass diese Bauteile so ausgebildet sein müssen, dass sie die im Patentanspruch erwähnte Wirkung herbeiführen können (BGH, GRUR 2009, 837 - Bauschalungsstütze; BGH, GRUR 2012, 475 - Elektronenstrahltherapiesystem; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2014 - I-2 U 74/13 - Rn. 189 bei Juris).
  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22
    Da keine gegenteiligen Anhaltspunkte ersichtlich sind, ist davon auszugehen, dass die im Ausführungsbeispiel gezeigte Ausgestaltung in den Schutzbereich der Schutzansprüche fällt (vgl. BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875, 876 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2015, 159 Rn. 26 - Zugriffsrechte).
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22
    Derartigen Eignungsangaben kommt regelmäßig keine unmittelbare schutzbereichsbeschränkende Wirkung zu (vgl. BGH, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 11/09

    Katjes Fassin GmbH & Co. KG gegen Haribo GmbH & Co. KG: Rechtsstreit um

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 U 74/13

    Zielführungssystem

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

  • BGH, 16.06.2015 - X ZR 67/13

    Patentnichtigkeitsklage: Offenbarung eines erfundenen Übertragungspapiers für

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2011 - 2 U 21/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für eine Vorrichtung

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

  • LG Düsseldorf, 12.04.2012 - 4a O 17/12

    Lichtplattenverbindungsprofil

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78

    (Re-)Import von BMW-Personenkraftwagen aus Belgien - Tätigkeit als Ankäufer auf

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2018 - 15 W 30/18

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Gebrauchsmusterverletzungsverfahrens

  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96

    "Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

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