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   LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 33 O 119/12   

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https://dejure.org/2015,24332
LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 33 O 119/12 (https://dejure.org/2015,24332)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.08.2015 - 33 O 119/12 (https://dejure.org/2015,24332)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. August 2015 - 33 O 119/12 (https://dejure.org/2015,24332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung der Auskunft über Ausgleichsansprüche und Vergütungsansprüche eines Handelsvertreters i.R.e. sog. Konzessionärsvertrages

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Druck-und Kopiersysteme -, Anspruch des HV auf Auskunft zur Vorbereitung des AA, Auskunft des U über die von diesem erzielten Deckungsbeiträge

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Handel beim Ausgleichsanspruch - Wegweisende Entscheidung für gekündigte Händler

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch: Handel - Für gekündigte Händler spielt der Ausgleichsanspruch eine wichtige Rolle. Ein neues Urteil erleichtert zukünftig den Berechnungsmodus, da die Hersteller nun über ihre eigenen Deckungsbeiträge Auskunft geben müssen.

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Neue Entscheidung zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters / Vertragshändlers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berechnung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berechnung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Wegweisendes Urteil zur Neuberechnung des Handelsvertreter-Ausgleichsanspruchs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2012 - 16 U 47/11

    Berücksichtigung von Unternehmervorteilen und Provisionsverlusten bei der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 33 O 119/12
    Bei der Bemessung des Ausgleichsanspruchs ist bereits seit dem Inkrafttreten der Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG vom 18. Dezember 1986, insbesondere dessen Art. 17 Abs. 2 lit. a zu berücksichtigen, dass die Provisionsverluste lediglich einen Gesichtspunkt der Billigkeit darstellen (vgl. hierzu EuGH Urteil vom 26. März 2009 - C-348/07 - juris; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2012 - 16 U 47/11 -, juris; Evers, Ausgleichsanspruch: Ist das Ende der "Grundsätze" gekommen?, VW 2009, 1371 ff.; Thume, in: Küstner/ Thume, Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, Kap. IX, Rdnr. 23).

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf - I-16 U 47/11 - Urteil vom 15. November 2012 und OLG Düsseldorf - I-16 U 199/10 - Urteil vom 29. März 2012) davon ausgeht, das auf alte Verträge der § 89b HGB noch in der ursprünglichen Fassung anzuwenden ist und eine Vermutung dafür spreche, dass der Unternehmervorteil den ersparten Provisionszahlungen entspreche, so dass ein Auskunftsanspruch nur bestehe, wenn der Unternehmervorteil höher liege, steht diese Argumentation dem Auskunftsanspruch nicht entgegen.

  • OLG Stuttgart, 19.09.2012 - 3 U 195/11

    Voraussetzungen des Handelsvertreter-Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 33 O 119/12
    Dies gilt auch unter der Maßgabe, dass der ausgleichspflichtige Unternehmervorteil weder in den vom Unternehmer infolge der Vertragsbeendigung ersparten Provisionen noch in dem überlassenen Kundenstamm, sondern in der für ihn eröffneten Chance, die vom Handelsvertreter geschaffene Kundenbeziehung in gleicher Weise wie bisher zu nutzen (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 19. September 2012 - 3 U 195/11 -, juris) sowie in der Aussicht auf Unternehmergewinn ohne Provisionszahlungspflicht (vgl. Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, § 89 b Rdnr. 15) liegt.
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - 16 U 150/11

    Rechtsfolgen der Verjährung von Provisionsansprüchen hinsichtlich der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 33 O 119/12
    Im übrigen ist die Gefahr einander widersprechender Teilurteile über die auf den einzelnen Stufen einer Stufenklage geltend gemachten Ansprüche hinzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf - I-16 U 150/11 - Urteil vom 26. Oktober 2012).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 16 U 199/10

    Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers eines Kfz-Herstellers; Höhe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 33 O 119/12
    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf - I-16 U 47/11 - Urteil vom 15. November 2012 und OLG Düsseldorf - I-16 U 199/10 - Urteil vom 29. März 2012) davon ausgeht, das auf alte Verträge der § 89b HGB noch in der ursprünglichen Fassung anzuwenden ist und eine Vermutung dafür spreche, dass der Unternehmervorteil den ersparten Provisionszahlungen entspreche, so dass ein Auskunftsanspruch nur bestehe, wenn der Unternehmervorteil höher liege, steht diese Argumentation dem Auskunftsanspruch nicht entgegen.
  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

    Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 33 O 119/12
    Soweit der Bundesgerichtshof eine Rückwirkung der Vorschriften verneint hat (BGH - VIII ZR 203/10 - Urteil vom 23. November 2011) betraf dies den Fall eines vor Inkrafttreten des Änderungsgesetztes begonnen Abwicklungsverhältnisses.
  • BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89

    Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 33 O 119/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGH, Urteil v. 28.11.1989, VI ZR 63/89, NJW 1990, 1358; Urteil v. 03.04.1996, VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100: §§ 89b HGB, 242 BGB; Urteil v. 06.02.2007, X ZR 117/04, NJW 2007, 1806).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 33 O 119/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGH, Urteil v. 28.11.1989, VI ZR 63/89, NJW 1990, 1358; Urteil v. 03.04.1996, VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100: §§ 89b HGB, 242 BGB; Urteil v. 06.02.2007, X ZR 117/04, NJW 2007, 1806).
  • EuGH, 26.03.2009 - C-348/07

    Semen - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 17 - Selbständige Handelsvertreter -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 33 O 119/12
    Bei der Bemessung des Ausgleichsanspruchs ist bereits seit dem Inkrafttreten der Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG vom 18. Dezember 1986, insbesondere dessen Art. 17 Abs. 2 lit. a zu berücksichtigen, dass die Provisionsverluste lediglich einen Gesichtspunkt der Billigkeit darstellen (vgl. hierzu EuGH Urteil vom 26. März 2009 - C-348/07 - juris; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2012 - 16 U 47/11 -, juris; Evers, Ausgleichsanspruch: Ist das Ende der "Grundsätze" gekommen?, VW 2009, 1371 ff.; Thume, in: Küstner/ Thume, Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, Kap. IX, Rdnr. 23).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 33 O 119/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGH, Urteil v. 28.11.1989, VI ZR 63/89, NJW 1990, 1358; Urteil v. 03.04.1996, VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100: §§ 89b HGB, 242 BGB; Urteil v. 06.02.2007, X ZR 117/04, NJW 2007, 1806).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 16 U 171/15

    Ansprüche eines Vertragshändlers nach Beendigung des Vertrages

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.08.2015 ( At.33 O 119/12) abgeändert und die Widerklage der Beklagten zu 1), soweit ihr durch das Landgericht stattgegeben worden ist, abgewiesen.
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