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   LG Düsseldorf, 28.08.2018 - 7 O 17/16   

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LG Düsseldorf, 28.08.2018 - 7 O 17/16 (https://dejure.org/2018,59297)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.08.2018 - 7 O 17/16 (https://dejure.org/2018,59297)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. August 2018 - 7 O 17/16 (https://dejure.org/2018,59297)
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    Vertrauen auf wirksame Pauschalhonorarvereinbarung!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 23 U 215/09

    Berücksichtigung des gesamten vorvertraglichen und vertraglichen Verhaltens eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2018 - 7 O 17/16
    Aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urt. v. 23.11.2010, 1-23 U 215/09) folge nichts anderes.

    Bei der Abwägung sind das gesamte vorvertragliche und vertragliche Verhalten des Architekten, Leistungsumfang, zuvor bereits für Dritte erbrachte Vorleistungen, nachträgliche Leistungsänderungen, Höhe des vereinbarten Pauschalhonorars, Bezugnahmen auf das Pauschalhonorar im Rahmen von Rechnungen sowie Zeitpunkt und Umfang der erstmaligen Geltendmachung höheren Honorars zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2010, 1-23 U 215/09).

    Die Bindungswirkung einer Schlussrechnung ist in diesem Zusammenhang nur einer von mehreren Aspekten im Rahmen der notwendigen Prüfung des Gesamtverhaltens des Architekten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2010, 1-23 U 215/09).

    Bei der Vertrauensabwägung ist auch dem Umstand Bedeutung beizumessen, auf wessen Initiative die Pauschalhonorarvereinbarung getroffen wurde bzw. ob der Architekt die Verfahrensweise bei deren Abschluss aktiv vorgegeben hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2010, 1-23 U 215/09).

    Einem im Immobilienbereich tätigen Auftraggeber sind nicht ohne weiteres weitreichende Kenntnisse der HOAI zuzurechnen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2010, 1-23 U 215/09).

    Bei einem Immobilienunternehmen, das auf Grundlage der Pauschalhonorarvereinbarung seine Kalkulation vornimmt und wirtschaftlich weitreichende Entscheidungen trifft, kann davon ausgegangen werden, dass es sich auf die getroffene Pauschalhonorarvereinbarung derart eingerichtet hat, dass ihm eine Mehrforderung gemäß HOAI wegen Treuwidrigkeit nicht zumutbar ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2010, 1-23 U 215/09).

    Der Architekt kann sich auf einen Verstoß gegen das Schriftformerfordernis gemäß § 7 Abs. 3 HOAI 2009 nicht berufen, wenn dies zu einem schlechthin unerträglichen Ergebnis führen würde (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2010, 1-23 U 215/09).

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2018 - 7 O 17/16
    Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrages ein Honorar, das die Mindestsätze in unzulässiger Weise unterschreitet, verhält sich der Architekt, der später nach den Mindestsätzen abrechnen will, widersprüchlich (BGH, NJW 1997, 2329).

    Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einer Geltendmachung der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH, NJW 1997, 2329).

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