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   LG Düsseldorf, 28.09.2011 - 41 O 40/09   

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https://dejure.org/2011,34552
LG Düsseldorf, 28.09.2011 - 41 O 40/09 (https://dejure.org/2011,34552)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2011 - 41 O 40/09 (https://dejure.org/2011,34552)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2011 - 41 O 40/09 (https://dejure.org/2011,34552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit von Beschlüssen aus der ordentlichen Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG); Gesetzliche Anforderungen an den Aufsichtsratsbericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.09.2011 - 41 O 40/09
    Die Missbräuchlichkeit einer aktienrechtlichen Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage ist höchstrichterlich angenommen worden, wenn der Kläger die Klage mit dem Ziel führt, die verklagte Gesellschaft in grob eigennütziger Weise zu einer Leistung zu veranlassen, auf die er keinen Anspruch hat und billigerweise auch nicht erheben kann (BGH vom 22.5.1989, II ZR 206/88 - BGHZ 109, 296, 311; Hüffer in Aktiengesetz, 9. Auflage 2010, § 245 Rn 22 bis 26).

    Die Geltendmachung einer ungerechtfertigten Forderung in strafrechtlich erheblicher Weise, also im Wege der Nötigung oder Erpressung, ist nicht zwingende Voraussetzung der Erhebung des Rechtsmissbrauchseinwandes (BGHZ 107, 296, 308 ff.).

    Diese vorgenannte Rechtsprechung greift insgesamt keinesfalls völlig neue Merkmale auf; diese sind in Teilen bereits durch den Bundesgerichtshof bestätigt worden (vgl. z.B. BGH NJW 1989, 2689, 2692).

  • LG Köln, 07.10.2009 - 91 O 125/08

    Voraussetzungen für einen nachträglichen Wegfall des rechtlichen Interesses am

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.09.2011 - 41 O 40/09
    (LG Köln, Urteil vom O - 91 O 125/08, BeckRS 2010, 01788).

    Für den Fall, dass eine Partei tatsächliche oder rechtliche Aspekte übersieht, kann der Nebenintervenient mittels eigener Schriftsätze diese Defizite ausgleichen (LG Köln, Urteil vom O - 91 O 125/08, BeckRS 2010, 01788), verpflichtet ist hierzu indes nicht.

  • OLG Frankfurt, 22.03.2007 - 12 U 77/06

    Aktiengesellschaft: Anfechtung von Entlastungsbeschlüssen wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.09.2011 - 41 O 40/09
    Im Rahmen der Prüfung, ob eine solche Tatsache festgestellt werden kann, muss allen von den Parteien vorgetragenen Umständen nachgegangen und diese einer umfassenden Würdigung unterzogen werden (OLG Frankfurt a. M.: Urteil vom O - 12 U 77/06, BeckRS 2008, 13889).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2009 - 5 U 183/07

    Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchliche Erhebung einer Anfechtungsklage;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.09.2011 - 41 O 40/09
    Für die innere Einstellung können vier individuelle Beweiszeichen von Bedeutung sein, von denen zwar jedes für sich nicht allein tragfähig sein mag, die aber in ihrer Gesamtschau ein überzeugendes Bild ergeben: Aus der Bereitwilligkeit zum Vergleich, aus den geltend gemachten Klagegründen, aus einem geringem Aktienbesitz und aus zahlreichen früheren durch Vergleich beendeten aktienrechtlichen Anfechtungsverfahren des Klägers (OLG Frankfurt a. M.: Urteil vom O - 5 U 183/07, BeckRS 2009, 03996).
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.09.2011 - 41 O 40/09
    Ein Entlastungsbeschluss ist anfechtbar, wenn Gegenstand der Entlastung ein Verhalten ist, das eindeutig einen schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß darstellt (BGH NJW 2003, 1032, 1034).
  • BGH, 07.04.1960 - II ZR 143/58

    Auskunftsanspruch des Aktionärs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.09.2011 - 41 O 40/09
    Die Auskunftspflicht ist in diesem Fall nicht verletzt, wenn der Vorstand die Antwort schuldig bleibt (so im Ergebnis auch BGH in NJW 1960, 1150 mit einer auf § 242 BGB abhebenden Begründung, sowie Hüffer in Aktiengesetz, 9. Auflage 2010, § 131 Rn 10).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.09.2011 - 41 O 40/09
    Die Auskunft muss mithin auf Vorgänge von einigem Gewicht gerichtet sein, die zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit der Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes erforderlich sind (BGH NJW 2005, 828, 829).
  • OLG Nürnberg, 17.07.2009 - 12 W 1050/09

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Interventionsinteresse des aufseiten der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.09.2011 - 41 O 40/09
    Auch insoweit folgt ein rechtliches Interesse bereits aus der gesetzlich angeordneten Rechtskrafterstreckung und Gestaltungswirkung eines stattgebenden Urteils für und gegen alle Aktionäre (OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.07.2009 - 12 W 1050/09, BeckRS 2009, 22157; Bürgers/Körber, AktG, 2008, § 246 Rn. 33; Hüffer in Münchner Kommentar, AktG, 2. Aufl. § 246 Rn. 7, 9).
  • BGH, 09.02.1987 - II ZR 119/86

    Auskunftspflichten einer Bank im Rahmen der Hauptversammlung; Erwerb eigener

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.09.2011 - 41 O 40/09
    Danach soll die Gesellschaft den fragenden Aktionär mit schuldbefreiender Wirkung auf die Einsichtnahme in einschlägige Unterlagen verweisen können, sofern sich der Aktionär anhand der Aufzeichnungen schneller und zuverlässiger als mittels einer mündlichen Information unterrichten kann (BGH NJW 1987, 3186, 3190; Kubis in Münchener Kommentar zum AktG, 2. Auflage 2004, § 131 Rn 80).
  • OLG Hamburg, 12.01.2001 - 11 U 162/00

    Rechtmäßigkeit der Entlastung der Mitglieder eines Vorstandes und eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.09.2011 - 41 O 40/09
    Als anzuerkennende Motive sind hier beispielsweise ein besonders schlechtes Periodenergebnis (OLG Hamburg NZG 2001, 513, 514 sowie Kubis in Münchener Kommentar zum AktG, 2. Auflage 2004, § 131 Rn 170 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.2008 - II ZB 23/07

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage und Nebenintervention

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