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   LG Düsseldorf, 28.10.2015 - 2 a O 227/15   

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LG Düsseldorf, 28.10.2015 - 2 a O 227/15 (https://dejure.org/2015,78897)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2015 - 2 a O 227/15 (https://dejure.org/2015,78897)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 2 a O 227/15 (https://dejure.org/2015,78897)
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  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.10.2015 - 2a O 227/15
    Die Verwendung ausschließlich als Unternehmenskennzeichen stellt nach der Rechtsprechung des EuGH keine markenverletzende Benutzungshandlung mehr da (EuGH GRUR 2007, 971 - Céline, Tz. 21).

    Ein solches Verständnis kommt nicht nur in Betracht, wenn das Unternehmenskennzeichen auf den vertriebenen Waren selbst oder deren Verpackung angebracht wird, sondern auch ohne eine solche körperliche Fixierung ganz generell dann, wenn das Zeichen in der Weise benutzt wird, dass eine Verbindung zwischen dem Unternehmenskennzeichen und den von dem Dritten vertriebenen Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (EuGH GRUR 2007, 971 - Céline, Rn. 23; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage, § 14 Rn. 119).

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.10.2015 - 2a O 227/15
    Für die Frage, ob in diesem Fall eine markenmäßiger Verwendung vorliegt, ist immer zu prüfen, ob der Verkehr die Verwendung des Zeichens nur als Kennzeichnung des Geschäftsbetriebs oder des Gesamtsortiments auffasst, oder, ob der Verkehr das Zeichen in Abgrenzung zu Markenartikeln konkret auf bestimmte angebotenen Produkte bezieht (vgl. BGH GRUR 2008, 254 - The Home Store).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.10.2015 - 2a O 227/15
    Gerade bei Dienstleistungsanbietern ist der Verkehr daran gewöhnt, dass Unternehmensmarke und Name oft übereinstimmen und ineinander übergehend verwendet werden (BGH GRUR 2008, 616 - AKZENTA).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 20 U 1/11

    Belieferung von Dritten mit Produkten mit dem Zeichen "e-sky" entgegen einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.10.2015 - 2a O 227/15
    Das Interesse der Verfügungsklägerin muss so sehr überwiegen, dass der beantragte Eingriff in die Sphäre der Verfügungsbeklagten aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146, 147 - E-Sky; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Auflage 2015, Rn. 103).
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