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   LG Düsseldorf, 28.12.2017 - 4a O 32/14   

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LG Düsseldorf, 28.12.2017 - 4a O 32/14 (https://dejure.org/2017,57997)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.12.2017 - 4a O 32/14 (https://dejure.org/2017,57997)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Dezember 2017 - 4a O 32/14 (https://dejure.org/2017,57997)
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  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.12.2017 - 4a O 32/14
    Sofern das bevorzugte Ausführungsbeispiel der Figur 3 eine Ausgestaltung wiedergibt, bei welcher das Werkstück direkt zwischen Bewegungs- und Festteil eingeklemmt wird, führt ein solches regelmäßig - so auch vorliegend - eine Beschränkung der klagepatentgemäßen Lehre nicht herbei (BGH, GRUR 2008, 779 (Rn. 34) - Mehrgangnabe).

    Ausführungsbeispiele beschränken zwar einen breiteren Wortsinn der Ansprüche nicht (vgl. BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH, GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.12.2017 - 4a O 32/14
    Grundlage dafür, was durch ein europäisches Patent geschützt ist, ist gem. Art. 69 EPÜ der Inhalt der Patentansprüche in der maßgeblichen Verfahrenssprache (Art. 70 Abs. 1 EPÜ), wobei die Beschreibung und die Zeichnungen zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen sind (BGH, NJW-RR 2000, 259 (260) - Spannschraube).
  • BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11

    Steckverbindung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.12.2017 - 4a O 32/14
    Ausführungsbeispiele beschränken zwar einen breiteren Wortsinn der Ansprüche nicht (vgl. BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH, GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Aufrichtrollstühle

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.12.2017 - 4a O 32/14
    Jedoch können Anhaltspunkte dafür, welche technische Funktion einem Merkmal im Rahmen der Erfindung zukommen soll, solchen Beschreibungsstellen entnommen werden, die sich auf ein konkretes bevorzugtes Ausführungsbeispiel beziehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - I-15 U 30/14 - Rn. 92 bei Juris).
  • BPatG, 03.12.2014 - 6 Ni 47/14

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit eines hydraulischen Pressgeräts als Erfindung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.12.2017 - 4a O 32/14
    Im Rahmen eines von der Beklagten eingeleiteten Nichtigkeitsverfahrens gegen den deutschen Teil des Klagepatents hielt das Bundespatentgericht das Klagepatent mit Urteil vom 03.12.2014, Az.: 6 Ni 47/14 (EP) (Anlage B12), auf das wegen seines genauen Inhalts Bezug genommen wird, in einer beschränkten Fassung aufrecht.
  • BGH, 21.03.2017 - X ZR 19/15

    Beurteilung der Patentfähigkeit eines hydraulischen Pressgeräts; Maßgeblichkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.12.2017 - 4a O 32/14
    Das Urteil des BPatG wurde durch Urteil des BGH vom 21.03.2017, Az.: X ZR 19/15 (Anlage B11), abgeändert und das Klagepatent teilweise für nichtig erklärt.
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