Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de
§§ 18, 23 S. 1, 97 Abs. 1 UrhG
Die Ausstellung einer Fotoserie von einer Live-Performance eines Künstlers bedarf der Erlaubnis der urheberrechtlich Berechtigten / Joseph Beuys-Kunst und ein Streitwert von 200.000 EUR - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Ausstellung einer Fotoserie von einem künstlerischen Happening
- aufrecht.de
Eva Beuys obsiegt im Streit um Fotos von Manfred Tischer; ausgestellt im Museum Schloss Moyland
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen wegen der Ausstellung einer Fotoserie im Rahmen einer künstlerischen Aktion während einer Live-Sendung; Aktivlegitimation eines rechtsfähigen Verein aufgrund der Übertragung von Bearbeitungsrechten des ...
- info-it-recht.de
Live-Performance eines Künstlers bedarf urheberrechtlicher Zustimmung (hier: Joseph Beuys-Kunstwerke)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung von urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen wegen der Ausstellung einer Fotoserie im Rahmen einer künstlerischen Aktion während einer Live-Sendung; Aktivlegitimation eines rechtsfähigen Verein aufgrund der Übertragung von Bearbeitungsrechten des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Die fotografische Verwertung des Auftritts eines Performance-Künstlers bedarf dessen Zustimmung
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Fotoausstellung über Beuys-Performance muss von Erbin bewilligt werden
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Fotografische Wiedergabe einer Künstler-Aktion nur mit Zustimmung rechtmäßig
- spiegel.de (Pressebericht, 29.09.2010)
Beuys-Witwe darf Performance-Fotos zensieren
Sonstiges
- faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 02.10.2011)
Streit um Schloss Moyland: Wir wollen endlich ein Museum für Beuys!
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
- LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
- OLG Düsseldorf, 30.12.2011 - 20 U 101/10
- OLG Düsseldorf, 30.12.2011 - 20 U 171/10
- BGH, 16.05.2013 - I ZR 28/12
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 203
- ZUM 2011, 77
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
Einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland erlassen
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
Ob sich die Sachbefugnis der Klägerin aus dem zwischen ihr und Frau X geschlossenen Wahrnehmungsvertrag ergibt, kann dahingestellt bleiben, wie bereits im Urteil der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren in dieser Sache (Az: 12 O 191/09) ausgeführt wurde.Die Voraussetzungen für ein Werk im Sinne von § 2 Abs. 1 UrhG liegen vor, wie bereits im Urteil der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren in dieser Sache (Az: 12 O 191/09) ausgeführt wurde.
Soweit die Beklagte meint, die Aktion sei durch die Live-Übertragung veröffentlicht worden (vgl. § 12 Abs. 2 UrhG) und somit könne wegen dieser Erstveröffentlichung die umgestaltete Fassung nicht mehr untersagt werden, verfängt dieses Argument nicht, wie die Kammer bereits im Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren in dieser Sache (Az: 12 O 191/09) ausgeführt hat.
- BGH, 06.02.1985 - I ZR 179/82
Happening; Urheberrecht an einem in einer Hochschule veranstalteten Happening
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
Alleiniger Urheber ist, wer die Idee, Choreografie und die Ausführungsanweisungen für das Happening gibt (BGH, GRUR 1985, 529 - Happening).Unabhängig von der Frage, ob die Verwertung in Form einer Umgestaltung oder Bearbeitung erfolgt, bedarf es in beiden Fällen der Zustimmung des Schöpfers (BGH, GRUR 1985, 529 - Happening).
- BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00
Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
Das dem Urheber vom Gesetz eingeräumte Ausschließlichkeitsrecht ist das Ergebnis einer vom Gesetzgeber bereits vorgenommenen Abwägung zwischen dem Interesse des Urhebers an einer möglichst umfassenden und uneingeschränkten Ausschließlichkeitsbefugnis und den Interessen der Allgemeinheit an einem möglichst unbeschränkten Zugang und einer möglichst umfassenden Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werks (BGH, GRUR 2003, 956- Gies-Adler).
- OLG Düsseldorf, 21.02.1989 - 20 U 54/87
Automaten-Spielplan
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
Sowohl nach der Meinung, der Unterschied liege darin, dass eine Bearbeitung der Anpassung des Werkes an neue bestimmte Verhältnisse diene, um die Verwertungsmöglichkeit zu erweitern - Umgestaltungen dagegen nicht (OLG Düsseldorf, GRUR 1990, 263;… Dreier/Schulze, a.a.O., § 23 Rn. 6, 7) - als auch nach dem Unterscheidungskriterium des Schaffens eines neuen Werkes - dann Bearbeitung - (…Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 23 Rn.5), ist vorliegend zumindest von einer Umgestaltung auszugehen. - BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
Internet-Versteigerung III
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
Die Wiederholungsgefahr besteht, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme ähnlicher Tätigkeiten durch den Verletzer beseitigt ist (BGH, WRP 2008, 1449; BGH, GRUR 2008, 702 - Internetversteigerung III). - OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher II
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
Dies würde letztlich dazu führen, dass jegliche Art von Inhaltsmitteilung selbst als unfreie Bearbeitung / Umgestaltung in Form einer Inhaltsmitteilung von urheberrechtlichen Verbotsrechten ausgeschlossen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2008, 249). - BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91
Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
Unabhängig von der Frage, ob durch die Fotoserie ein neues Werk geschaffen wurde, fehlt es an der Voraussetzung, dass angesichts der Eigenheit des neuen Werkes die prägenden Züge des geschützten Werkes verblassen (vgl. BGH, GRUR 1994, 191; OLG Köln, AfP 2000, 583;… Schack, aaO, Rn. 338). - OLG Köln, 05.05.2000 - 6 U 21/00
Urheberrechtsschutz des sog. Geis-Adlers im früheren Plenarsaal des Deutschen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
Unabhängig von der Frage, ob durch die Fotoserie ein neues Werk geschaffen wurde, fehlt es an der Voraussetzung, dass angesichts der Eigenheit des neuen Werkes die prägenden Züge des geschützten Werkes verblassen (vgl. BGH, GRUR 1994, 191; OLG Köln, AfP 2000, 583;… Schack, aaO, Rn. 338). - BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05
Clone-CD
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
Die Wiederholungsgefahr besteht, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme ähnlicher Tätigkeiten durch den Verletzer beseitigt ist (BGH, WRP 2008, 1449; BGH, GRUR 2008, 702 - Internetversteigerung III). - BGH, 08.07.2004 - I ZR 25/02
Hundefigur
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
Bei einer Bearbeitung müssen die wesentlichen schöpferischen Züge des älteren Werkes übernommen worden sein (BGH, ZUM 2004, 748 - Hundefigur). - OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01
Maschinenmensch
- BGH, 14.07.1993 - I ZR 47/91
Schutzfähigkeit einer Buchhaltungssoftware
- OLG Düsseldorf, 04.09.1992 - 20 U 144/91
Bauhaus-Leuchte / Bauhaus Leuchte
- OLG München, 21.01.1999 - 29 W 3422/98
Augenblix
- BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen …
- BGH, 16.05.2013 - I ZR 28/12
Beuys-Aktion - Urheberrechtsschutz für Werke der bildenden Kunst: …
Das Landgericht (LG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 203 = ZUM 2011, 77) hat der Klage stattgegeben.