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   LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01   

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LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01 (https://dejure.org/2002,5129)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2002 - 4a O 464/01 (https://dejure.org/2002,5129)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 4a O 464/01 (https://dejure.org/2002,5129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • aufrecht.de

    Gefälschte Markenartikel bei Onlineauktionshäusern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs ; Auslegung der europäischen Markenrichtlinie; Filterfunktion des Teledienstegesetzes (TDG); Anwendbarkeit des TDG bei Verletzungen von Markenrecht; Markenrechtsverletzungen bei Online-Auktionen; Haftung für ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EBay haftet nicht für Verkauf gefälschter Rolex-Uhren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 120
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist aber Art. 5 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Mar-kenRI) - der Art. 9 Abs. 1 GMVO entspricht - dahin auszulegen, dass sich der Inhaber einer Marke nicht auf sein Ausschließlichkeitsrecht berufen kann, wenn ein Dritter im Rahmen eines Verkaufsgespräches die Herkunft der Ware aus seiner eigenen Produktion offenbart und er das betreffende Zeichen ausschließlich zur Kennzeichnung der besonderen Eigenschaften der von ihm angebotenen Ware verwendet, so dass ausgeschlossen ist, dass die benutzte Marke im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen aufgefaßt wird (EuGH, WRP 2002, 664 - Hölterhoff).

    Im Übrigen muss an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen werden, dass gerade in den Fällen, in denen die Anbieter in den Auktionsangeboten durch entsprechende Wortwahl gegenüber potentiellen Käufern in der Überschrift oder in der Beschreibung des Auktionsangebotes klar zu erkennen geben, dass es sich um Falsifikate, also um Uhren handelt, die nicht von den Beklagten stammen, erhebliche Zweifel daran bestehen, ob eine Verletzung der Marken der Klägerinnen überhaupt vorliegt, weil - wie bereits ausgeführt - nach der Rechtsprechung des EuGH in einem vergleichbaren Fall, nicht ausgeschlossen ist, dass die benutzte Marke im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen aufgefaßt wird (EuGH, WRP 2002, 664 - Hölterhoff).

  • OLG Hamburg, 04.11.1999 - 3 U 274/98

    Rechtstellung des Betreibers eines "Domain-Name-Servers"; Inanspruchnahme auf

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01
    Denn der Gesetzgeber wollte hier jegliche verschuldensunabhängige Haftung erfassen (BT-Drs. 13/7385, Seite 21; OLG Hamburg MMR 2000, 92 m. Anm. Spindler; Spindler, MMR 2001 737, 742; Schmitz, CR 2000, 124, 125; Hoeren, MMR 1998, 97 f.; Satzger, CR 2001, 109, 113 f.).
  • LG Düsseldorf, 22.08.2001 - 34 O 27/01

    Darbietung von Waren im Internet als eine unverbindliche invitatio ad offerendum;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01
    Die Beklagten ermöglichen durch den Betrieb ihrer Handelsplattform im Internet, dass Angebote von Waren in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit bereitstehen, wie eine andere Kammer des hiesigen Gerichts mit Urteil vom 22.08.2001 (Aktenzeichen 34 O 27/01 Q, Anlage B 26) zutreffend festgestellt hat.
  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 2 U 58/00

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01
    Das OLG Hamm hat zum Vertragsschluss bei Internet-Auktionen zutreffend ausgeführt (NJW 2001, 1142, 1143), dass "soweit diese Bedingungen Regelungen hinsichtlich des Vertragsschlusses unter Teilnehmern enthielten, musste und durfte daher jeder Teilnehmer aus der maßgeblichen Sicht des objektiven Empfängerhorizontes davon ausgehen, dass den abgegebenen Erklärungen der in den AGB beigemessene Erklärungswert zukommt." Die Erklärungen der Nutzer bleiben also auch Erklärungen der Nutzer, unabhängig davon, dass diese in einem automatisierten Verfahren zusammengestellt werden.
  • KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00

    Zulässigkeit der Bezeichnung einer Verkaufsaktion als "Internet-Auktion

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01
    Es fehlt nicht nur an der für die Versteigerung im Rechtssinne wesentlichen örtlichen Begrenzung, sondern auch an einer Einlieferung der Artikel an die Beklagten sowie der Erteilung eines Zuschlages durch die Beklagten (vgl. KG, NJW 2001, 3272; OLG Frankfurt a.M., NJW 2001, 1434).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 6 U 64/00

    Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01
    Es fehlt nicht nur an der für die Versteigerung im Rechtssinne wesentlichen örtlichen Begrenzung, sondern auch an einer Einlieferung der Artikel an die Beklagten sowie der Erteilung eines Zuschlages durch die Beklagten (vgl. KG, NJW 2001, 3272; OLG Frankfurt a.M., NJW 2001, 1434).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01
    Diese setzt eine eigene und ernsthafte Distanzierung des Erklärenden von den Äußerungen eines Dritten voraus (BGH, NJW 1996, 1131, 1132m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Online-Auktion

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01
    Ähnliche Zweifel, ob die Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkehG gegeben sind, wenn bei Internet-Auktionen in den Versteigerungsangeboten unübersehbar darauf hingewiesen wird, dass es sich um Nachahmungen handelt, äußerte auch das OLG Köln in seinem Urteil vom 2. November 2001 (MMR 2002, 110 -R).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02

    Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG

    Die Beklagte ermöglicht durch den Betrieb ihrer Handelsplattform im Internet, daß Angebote von Waren in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit bereitstehen (so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2002, 4a O 464/01).
  • LG München I, 11.12.2003 - 7 O 13310/03

    Playboy Link

    Die vom Antragsgegner herangezogene Rechtsprechung zu Online Auktionen (vgl. auch OLG Köln MMR 2002, 110; OLG Stuttgart MMR 2002, 746 m. Anm. Spindler = CR 2002, 911; LG Düsseldorf MMR 2003, 120 = CR 2003, . 211; LG Potsdam MMR 2002, 829 = CR 2003, 152 m. Anm. Gercke) ist aus diesem Grunde bereits nicht einschlägig.
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