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   LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11   

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LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11 (https://dejure.org/2012,92936)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2012 - 14c O 240/11 (https://dejure.org/2012,92936)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2012 - 14c O 240/11 (https://dejure.org/2012,92936)
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  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11
    Denn der Schutzumfang eines Geschmacksmusters hängt von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz ab (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 16 f - Untersetzer; BGH GRUR 2011, 1112 Rn. 42 - Schreibgeräte).

    Denn im Falle eines eingetragenen Geschmacksmusters ist grundsätzlich eine fahrlässige Verletzung anzunehmen ist, wenn der Verletzer sich nicht hinreichend über Bestand und Reichweite des Geschmacksmusters informiert hat (vgl. BGH Urt. v. 19.5.2010, Az. I ZR 71/08 - Untersetzer, Rn. 26, zit. nach juris).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05

    Dacheindeckungsplatten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11
    Um die maßgebliche Gestaltungshöhe festzustellen, ist ein Gesamtvergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten formgestalterischen Vorarbeit in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen erforderlich (BGH GRUR 1996, 767, 679 - Holzstühle; BGH GRUR 2008, 153, 155 - Dacheindeckungsplatten).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11
    Um die maßgebliche Gestaltungshöhe festzustellen, ist ein Gesamtvergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten formgestalterischen Vorarbeit in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen erforderlich (BGH GRUR 1996, 767, 679 - Holzstühle; BGH GRUR 2008, 153, 155 - Dacheindeckungsplatten).
  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11
    Im Sinne des § 1 Abs. 2 a.F GeschmMG ist ein Muster eigentümlich, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen form- oder farbschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgerüsteten Mustergestalters hinausgeht (BGH GRUR 1969, 90, 95 - Rüschenhaube; GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; GRUR 1977, 547, 549 - Kettenkerze; Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetz 2. Aufl. 1997, § 1 Rn. 32).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11
    Der Verletzte nimmt ein Geschäft des Verletzers wahr, wenn er ihn darüber aufklärt, dass eine Handlung Geschmacksmusterrechte verletzt und ihn auffordert diese Handlung zukünftig zu unterlassen und diesbezüglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben; hierdurch soll der rechtswidrige Störungszustand und die Wiederholungsgefahr endgültig beseitigt und damit ein nachfolgender Prozess vermieden werden (BGH GRUR 1973, 384 - Goldene Armbänder; BGH WRP 1970, 20 - Fotowettbewerb).
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11
    Im Sinne des § 1 Abs. 2 a.F GeschmMG ist ein Muster eigentümlich, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen form- oder farbschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgerüsteten Mustergestalters hinausgeht (BGH GRUR 1969, 90, 95 - Rüschenhaube; GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; GRUR 1977, 547, 549 - Kettenkerze; Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetz 2. Aufl. 1997, § 1 Rn. 32).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11
    Denn der Schutzumfang eines Geschmacksmusters hängt von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz ab (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 16 f - Untersetzer; BGH GRUR 2011, 1112 Rn. 42 - Schreibgeräte).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11
    Der Verletzte nimmt ein Geschäft des Verletzers wahr, wenn er ihn darüber aufklärt, dass eine Handlung Geschmacksmusterrechte verletzt und ihn auffordert diese Handlung zukünftig zu unterlassen und diesbezüglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben; hierdurch soll der rechtswidrige Störungszustand und die Wiederholungsgefahr endgültig beseitigt und damit ein nachfolgender Prozess vermieden werden (BGH GRUR 1973, 384 - Goldene Armbänder; BGH WRP 1970, 20 - Fotowettbewerb).
  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11
    Insoweit hat die Klägerin zutreffend darauf hingewiesen, dass es den Beklagten obliegt, durch Beschreibung eines konkreten älteren Werkes eine Einschränkung des Schutzumfangs darzulegen, weil der Entwerfer auf vorbekanntes Formengut zurückgegriffen habe (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 86 - Sequestrationsanspruch).
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