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   LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 39 O 153/10   

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https://dejure.org/2010,51035
LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 39 O 153/10 (https://dejure.org/2010,51035)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.12.2010 - 39 O 153/10 (https://dejure.org/2010,51035)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 39 O 153/10 (https://dejure.org/2010,51035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Handelsvertreters zur Vermittlung von Abonnements einer Tageszeitung auf einen Buchauszug des Verlagshauses; Alle aufbewahrten schriftlichen Zeugnisse über die vermittelten Geschäfte als Inhalt eines Buchauszugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87c Abs. 2
    Anspruch eines Handelsvertreters zur Vermittlung von Abonnements einer Tageszeitung auf einen Buchauszug des Verlagshauses; Alle aufbewahrten schriftlichen Zeugnisse über die vermittelten Geschäfte als Inhalt eines Buchauszugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Abonnementvertreter -, Anspruch des HV auf Buchauszug, erforderlicher Inhalt, Abgrenzung Neuerstellung Ergänzung des Buchauszuges

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 39 O 153/10
    Der Buchauszug beschränkt sich deshalb nicht auf die Auszüge aus den Handelsbüchern im Sinne der §§ 238, 259 Absatz 1 Nr. 1 HGB, sondern sein Inhalt ist aus allen vom Unternehmer aufbewahrten schriftlichen Zeugnissen über die vermittelten Geschäfte zusammen zu stellen (BGH WM 2001, 1258 ff).

    Der Anspruch auf einen Buchauszug umfasst nicht die Angaben, die allein der Rechtsbeziehung zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmen entspringen und sich aus den Abrechnungen entnehmen lassen (BGH WM 2001, 1258).

  • LG Hannover, 07.05.2012 - 8 O 373/07

    - AWD 79 -, Buchauszug, Buchauszugsinhalt, mehrstufiges

    Ein Anspruch auf Neuerteilung eines Buchauszuges kommt insbesondere in Betracht, wenn mit Ausnahme der zur Individualisierung der Geschäfte notwendigen Angaben die anderen, für den Provisionsanspruch maßgeblichen Informationen, unvollständig sind, da es sich bei einem Buchauszug um eine in sich geschlossene Darstellung handeln soll (unter Bezugnahme auf LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 39 O 153/10 - LS 31 - Abonnementvertreter - ).
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