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   LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21   

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LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21 (https://dejure.org/2022,23799)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2022 - 4b O 51/21 (https://dejure.org/2022,23799)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2022 - 4b O 51/21 (https://dejure.org/2022,23799)
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  • BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
    Veranstaltungen zur alsbaldigen Aufnahme der Benutzung setzen voraus, dass der Verletzer - erstens - den festen und endgültigen Entschluss gefasst hat, die Erfindung gewerblich zu benutzen, und dass er - zweitens - solche Vorkehrungen (technischer oder kaufmännischer Art) getroffen hat, die die alsbaldige Umsetzung dieses Entschlusses in die Tat vorbereiten (BGH, GRUR 1969, 35 (36) - Europareise; OLG Düsseldorf, ebd., Rn. 95).

    Handlungen, die eine noch ungewisse zukünftige Benutzung vorbereiten und die erst Klarheit darüber schaffen sollen, ob die gemachte Erfindung im Inland gewerblich benutzt werden kann und/ oder soll, die also dazu dienen, den auf die gewerbliche Benutzung der Erfindung im Inland gerichteten Willen erst zu bilden, sind keine Veranstaltungen im Sinne von § 12 PatG (BGH, GRUR 1969, 35 (36f.) - Europareise).

    Das mit "alsbald" umschriebene Zeitmoment lässt gerade Raum für eine Beurteilung, die den Notwendigkeiten der Entwicklung technischer Neuerungen zur Marktreife und deren Einführung auf dem Markt Rechnung trägt (Scharen, ebd., § 12, Rn. 13 unter Verweis auf BGH, GRUR 1969, 35 (37) - Europareise).

    Damit wird das subjektive Element betont (BGH, GRUR 1969, 35 (37) - Europareise).

  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09

    Desmopressin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
    Dieses Wissen ist gegeben, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv erkannt worden ist, dass und wie eine tatsächliche Ausführung möglich ist (BGH, GRUR 2012, 895, Rn. 18 - Desmopressin).

    Erfindungsbesitz setzt voraus, dass ein technisch ausführbares Produkt (mit den Merkmalen der geschützten Lehre) vorliegt (BGH, GRUR 2012, 895, Rn. 18 - Desmopressin; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 14. Auflage, 2022, Kap. E., Rn. 593).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
    Unter den genannten Bedingungen ist der Vorbenutzer berechtigt, die Erfindung - ungeachtet des bestehenden Patents - für die Bedürfnisse seines eigenen Betriebs weiterhin zu benutzen (OLG Düsseldorf, GRUR 2018, 814, Rn. 89 - Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen).

    Der Erwerb des Vorbenutzungsrechts setzt zunächst - über den Wortlaut des § 12 PatG hinaus - voraus, dass der Handelnde selbstständig Erfindungsbesitz erlangt und diesen redlich erworben hat (BGH, GRUR 1960, 546 (548) - Bierhahn; OLG Düsseldorf, GRUR 2018, 814, Rn. 91 - Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen).

  • OLG München, 25.01.2001 - 6 U 6160/99
    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
    Der dort entschiedene Streitkomplex war nicht nur dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den als Veranstaltungen vorgetragenen Handlungen und der tatsächlichen Markteinführung ein Zeitraum von 2 ¾ Jahren lag, sondern auch dadurch, dass zunächst substantiierter Vortrag zu den für das Vorbenutzungsrecht erforderlichen Veranstaltungen erfolgte, dieser jedoch ab einem bestimmten Zeitpunkt "abriss" (OLG München, BeckRS 2014, 14755, Gründe Ziff. I. a. E.).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
    Insofern ist zu beachten, dass es für die Annahme von Veranstaltungen zur alsbaldigen Benutzungsaufnahme zuvorderst darauf ankommt, ob Veranstaltungen initiiert worden sind, die alsbald nach dem Prioritätstag eine gewerbliche Benutzung der Erfindung sicher erwarten lassen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.05.2019, Az.: 2 U 66/18, zitiert nach BeckRS 2019, 10841, Rn. 44).
  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 95/18

    Schutzverkleidung - Patentanspruch: Sachlicher Umfang eines Vorbenutzungsrechts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die nicht vorbenutzte Fortentwicklung erstmals die Gesamtheit aller Anspruchsmerkmale des Klagepatents verwirklicht wird (BGH, GRUR 2019, 1171, Rn. 28 - Schutzverkleidung), oder dann, wenn zwar die vorbenutzte und die nachprioritär abgewandelte Ausführungsform die technische Lehre des Klagepatents umsetzen, letztere jedoch in einer anderen Ausgestaltung oder Verfahrensweise (BGH, ebd., Rn. 29).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99

    Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
    Weiterentwicklungen, die über den Umfang der bisherigen Benutzung hinausgehend unterfallen dem Vorbenutzungsrecht nicht, wenn sie in den Gegenstand der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung eingreifen (BGH, GRUR 2002, 231 (234) - Biegevorrichtung).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
    Mit dem hier vertretenen Verständnis steht schließlich auch die Erteilungshistorie im Einklang, die ohnehin bei der Auslegung eine allenfalls indizielle Bedeutung entfalten kann (BGH, NJW 1997, 3377 (3380) - Weichvorrichtung II; ders., GRUR 2016, 921, Rn. 39f. - Permetrexed).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 2 U 109/03

    Anforderungen an den Nachweis eines privaten Vorbenutzungsrechts -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
    Weiter ist dem Erfahrungssatz Rechnung zu tragen, dass nach der Offenlegung brauchbarer Erfindungen häufig andere Personen behaupten, Entsprechendes schon vorher gemacht zu haben (OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2006, Az.: 2 U 109/03, Rn. 32, zitiert nach BeckRS 2008, 5802).
  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
    Der Streitgegenstand der Patentverletzungsklage wird regelmäßig im Wesentlichen durch die üblicherweise als angegriffene Ausführungsform bezeichnete tatsächliche Ausgestaltung eines bestimmten Produkts im Hinblick auf die Merkmale des geltend gemachten Patentanspruchs bestimmt (BGH, GRUR 2012, 485, Rn. 19 - Rohrreinigungsdüse II).
  • BGH, 21.06.1960 - I ZR 114/58
  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05

    Verletzung eines Patents durch Benutzung von Klimageräten die nach der

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