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   LG Düsseldorf, 30.07.2020 - 4a O 37/19   

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LG Düsseldorf, 30.07.2020 - 4a O 37/19 (https://dejure.org/2020,35507)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2020 - 4a O 37/19 (https://dejure.org/2020,35507)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 4a O 37/19 (https://dejure.org/2020,35507)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2020 - 4a O 37/19
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH WM 1993, 1376; WM 2007, 419; WM 2008, 1560).

    Der konkrete Umfang der anwaltlichen Pflichten richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des einzelnen Falles (BGH WM 1996, 1824; 2008, 1560).

    Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-) Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen (BGH NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a. a. O., Rn. 558) Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze kann die Kammer eine Verletzung dieser Pflichten nicht feststellen.

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2020 - 4a O 37/19
    Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-) Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen (BGH NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a. a. O., Rn. 558) Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze kann die Kammer eine Verletzung dieser Pflichten nicht feststellen.
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2020 - 4a O 37/19
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH WM 1993, 1376; WM 2007, 419; WM 2008, 1560).
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 129/83

    Schutzwirkung des AbzG hinsichtlich Dritter aus einem Kredit verpflichteter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2020 - 4a O 37/19
    Eine Gefährdung ist unter anderem dann gegeben, wenn sich der Beklagte eines Rechts gegen den Kläger berühmt (BGH, NJW 1984, 1754).
  • BGH, 30.01.1992 - IX ZR 222/91

    Streitwert - Widerklage - Klage - Identität der Streitgegenstände

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2020 - 4a O 37/19
    Ob im Einzelfall zu addieren ist, lässt sich am besten anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Identitätsformel beurteilen: Ein Gegenstand liegt vor, wenn die beiderseitigen Ansprüche sich dergestalt ausschließen, dass die Zuerkennung des einen die Aberkennung des anderen notwendigerweise bedingt (hM; BGH NJW-RR 1992, 1404).
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14

    Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2020 - 4a O 37/19
    Dieses rechtliche Interesse liegt vor, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das Feststellungsurteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 2016, 66 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 2 U 88/06

    Patententwurf

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2020 - 4a O 37/19
    Mängel der anwaltlichen Dienstleistung führen nicht zu einer Herabsetzung der Vergütung, sondern sind vom Betroffenen als Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung geltend zu machen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.12.2007, Az. I-2 U 88/06, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2020 - 4a O 37/19
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH WM 1993, 1376; WM 2007, 419; WM 2008, 1560).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2020 - 4a O 37/19
    Der konkrete Umfang der anwaltlichen Pflichten richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des einzelnen Falles (BGH WM 1996, 1824; 2008, 1560).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2021 - 2 U 54/20

    Honorarforderungen nach dem RVG ; Zur verpflichtenden Prüfung der

    Die Beklagte beantragt , das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Juli 2020 zum Az.: 4a O 37/19 aufzuheben und wie von der Beklagten beantragt zu entscheiden.
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