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   LG Düsseldorf, 30.09.2020 - 3 O 378/16   

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https://dejure.org/2020,79105
LG Düsseldorf, 30.09.2020 - 3 O 378/16 (https://dejure.org/2020,79105)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.2020 - 3 O 378/16 (https://dejure.org/2020,79105)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 2020 - 3 O 378/16 (https://dejure.org/2020,79105)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 304/13

    Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.09.2020 - 3 O 378/16
    Dies gilt auch für die Anerkennung der zur Durchführung und Beendigung eines Insolvenzverfahrens ergangenen Entscheidungen iSd Art. 25 I EuInsVO (vgl. BGH, Urteil vom 10.9.2015 - IX ZR 304/13).

    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass der Beklagte die Erlangung einer Eröffnungsentscheidung in Folge einer Täuschung des englischen Gerichts erlangt hat, kann sie diesen Einwand lediglich durch Einlegung eines Rechtsbehelfs im Eröffnungsstaat geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 10.9.2015 - IX ZR 304/13).

    Allein der Umstand, dass der Gläubiger keine verfahrensrechtliche Möglichkeit hatte, sich in dem ausländischen Verfahren Gehör zu verschaffen, reicht allerdings nicht aus, um der ausländischen Entscheidung die Anerkennung zu versagen (vgl. BGH, Urteil vom 10.9.2015 - IX ZR 304/13).

  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.09.2020 - 3 O 378/16
    Dieser verlangt, dass die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten die Entscheidung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anerkennen, ohne die vom ersten Gericht hinsichtlich seiner Zuständigkeit angestellte Beurteilung überprüfen zu können (EuGH, NZI 2006, 360 Rn. 38 - Eurofood IFSC Ltdff; NZI 2010, 156 Rn. 29 - MG Probud Gdynia sp.

    Der Ordre public-Vorbehalt des Art. Artikel 26 EuInsVO kann demnach nur in Ausnahmefällen einschlägig sein (vgl. EuGH, Urteil vom 2.5. 2006 - C-341/04 Eurofood IFSC Ltd).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-444/07

    Der Gerichtshof stellt die Tragweite der Rechtsvorschriften über die Anerkennung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.09.2020 - 3 O 378/16
    Dieser verlangt, dass die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten die Entscheidung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anerkennen, ohne die vom ersten Gericht hinsichtlich seiner Zuständigkeit angestellte Beurteilung überprüfen zu können (EuGH, NZI 2006, 360 Rn. 38 - Eurofood IFSC Ltdff; NZI 2010, 156 Rn. 29 - MG Probud Gdynia sp.

    Nach Art. 26 EuInsVO kann sich jeder Mitgliedstaat allerdings weigern, ein in einem anderen Mitgliedstaat eröffnetes Insolvenzverfahren anzuerkennen oder eine in einem solchen Verfahren ergangene Entscheidung zu vollstrecken, soweit diese Anerkennung oder diese Vollstreckung zu einem Ergebnis führt, das offensichtlich mit seiner öffentlichen Ordnung, insbesondere mit den Grundprinzipien oder den verfassungsmäßig garantierten Rechten und Freiheiten des Einzelnen, unvereinbar ist (vgl. EuGH, Urteil vom 21.1. 2010 - C-444/07 MG Probud Gdynia sp. z o.o).

  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11

    Insolvenz in England: Überprüfung englischer Insolvenzbeschlüsse verneint

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.09.2020 - 3 O 378/16
    Eines Rückgriffs auf die §§ 335, 343 InsO bedarf es insoweit nicht (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 5 A 754/11).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.09.2020 - 3 O 378/16
    Sie sind daher jedenfalls infolge der Entschuldungswirkung der Restschuldbefreiung nicht mehr gerichtlich durchsetzbar (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Zwischenurteil vom 25. Mai 2011 - 13 U 100/07).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.09.2020 - 3 O 378/16
    Es muss sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Anerkennungs- oder Vollstreckungsmitgliedstaats als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (vgl. EuGH, Urteil vom 28.3. 2000 - Rs. C-7/98).
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