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LG Düsseldorf, 30.10.2009 - 20 S 90/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit von Zahlungen von Arbeitnehmeranteilen durch den Gemeinschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Leistung des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber aus dessen Vermögen i.R.d. Insolvenz ; Sicherung der Arbeitnehmerbeiträge im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 30.04.2009 - 42 C 14562/08
- LG Düsseldorf, 30.10.2009 - 20 S 90/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.03.2008 - IX ZR 210/07
Anfechtbarkeit der Befriedigung von Insolvenzgläubigern mit Kreditmitteln
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2009 - 20 S 90/09
Schließlich hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 27. März 2008 Zweifel daran geäußert, ob mit der Neuregelung des § 28 e Abs. 1 S. 2 SGB IV das Ziel des Gesetzgebers erreicht werde, eine Gläubigerbenachteiligung hinsichtlich des Arbeitnehmeranteils in der Insolvenz des Arbeitgebers künftig auszuschließen (BGH NJW 2008, 1535). - AG Kiel, 21.10.2008 - 119 C 432/08
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2009 - 20 S 90/09
Nach objektiven Maßstäben und unbeschadet dieser Fiktion leiste der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung aus seinem Vermögen (AG Kiel, Urteil vom 26.09.2008, Az.: 119 C 432/08). - LG Kiel, 23.12.2008 - 4 O 97/08
Auslegung des § 28e Abs. 1 S. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV); …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2009 - 20 S 90/09
Ein Aussonderungsrecht gem. § 47 InsO entstehe nicht bereits durch eine fingierte Zuweisung in das Vermögen eines "Dritten" (LG Kiel, ZinsO 2009, 187;… AG Tempelhof, aaO)). - BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01
Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2009 - 20 S 90/09
Insolvenzrechtlich zahle der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge ebenso wie den Lohn aus seinem Vermögen, wie sich auch aus §§ 28 e Abs. 1 S. 1 SGB IV ergebe (vgl. auch schon BGH ZInsO 2006, 94).